Deutscher Funktechnischer Verband

Der Deutsche Funktechnische Verband (D.F.T.V.) war in der Geschichte des Amateurfunkdienstes eine überregionale Vereinigung der Funkamateure in Deutschland und ein Vorläufer des heutigen Deutschen Amateur-Radio-Clubs (DARC).

Deutscher Funktechnischer Verband
(D.F.T.V.)
Rechtsform Eingetragener Verein
Gründung 28. Juli 1925 in München
Präsident Abraham Esau (Gründungspräsident)

Geschichte

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Abraham Esau (Foto um 1930) war der Gründungspräsident des DFTV

Der Verband entstand am 28. Juli 1925 durch Zusammenschluss des Deutschen Funkkartells mit dem Funktechnischen Verein. Erster Präsident wurde Abraham Esau (1884–1955), DE 0200, EK4AAL, deutscher Physiker, Professor für Technische Physik an der Universität Jena und späterer Direktor des dortigen Technisch-Physikalischen Instituts, ein Pionier des Amateurfunks.[1]

Der Verband stellte die erste deutsche Zentralorganisation dieser Art dar, die die Interessen möglichst aller Funkfreunde in ganz Deutschland wahrnahm. Der DFTV wirkte zum Nutzen der frühen Funkamateure, indem er sie gegenüber nationalen Behörden und internationalen Organisationen wirksam vertrat. So setzte er durch, dass die ihnen speziell seit dem Weltfunkvertrag von 1927 zustehenden Amateurfunkbänder von unberechtigt sendenden „Störern“ weitgehend befreit wurden. Ferner förderte er den wissenschaftlich-technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Funktechnik, beispielsweise durch experimentelle Untersuchungen und systematische Feststellung der von den damaligen deutschen Rundfunksendern erzeugten Oberwellen.[2]

Unter dem Titel Funk-Bastler erschien viele Jahre lang ein „Fachblatt des Funktechnischen Vereins zu Berlin und des Süddeutschen Radioclubs München“ mit Nachrichten von und für Funkamateure.

Am 20. März 1926 wurde ferner der Deutsche Sendedienst (DSD) gegründet, der am 20. März 1927 in Deutscher Amateur-Sende- und Empfangsdienst (DASD) umbenannt wurde. Für DFVT und DASD kam das Ende nach dem verlorenen Zweiten Weltkrieg, während dem Amateurfunk in Deutschland weitgehend verboten war – es gab nur wenige Kriegsfunkgenehmigungen.[3] Dieses Verbot galt in verschärfter Form in den Nachkriegsjahren unter alliierter Besatzung. Erst nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland (1949) wurde am 10. September 1950 in Bad Homburg v. d. Höhe der Deutsche Amateur-Radio-Club (DARC) gegründet, der heute viele Funkamateure im Lande vertritt.

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Einzelnachweise

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  1. Chronik des Amateurfunks in Deutschland – Praesidenten der Amateurfunkverbaende ab 1925, abgerufen am 10. Mai 2021.
  2. Funk-Bastler Heft 36, 1926, S. 425–426, abgerufen am 10. Mai 2021.
  3. Liste der Kriegsfunkgenehmigungsinhaber (Stand 25. August 1944), abgerufen am 11. Mai 2021.