Unter einem Leiter der Feuerwehr versteht man in Deutschland sowohl die Funktionsbeschreibung für den Führer einer kommunalen Feuerwehr als auch die Bezeichnung des entsprechenden Lehrgangs, um diese Funktion wahrzunehmen.

Lehrgang

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Leiter der Feuerwehr ist die Lehrgangsbezeichnung nach FwDV 2.[1] Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang „Gruppenführer“, soweit nicht nach Landesrecht eine weitergehende Ausbildung erforderlich ist.[2] Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht.[2] Die Lehrgangsdauer beträgt mindestens 35 Stunden.[2] Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

Funktionsbezeichnung

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Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige.[2]

Deutschland

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Der Leiter der Feuerwehr ist die Führungskraft, die eine kommunale Feuerwehr verwaltungsmäßig führt. Im Normalfall ist die Feuerwehr einer Gemeinde in mehrere Standorte gegliedert. Es gibt dann auch mehrere Leiter auf verschiedenen Ebenen. So kann es Leiter der Feuerwehr für die Gemeinde/Stadt als Ganzes und für die untergeordneten Ortsteile/Stadtteile geben.

Da das Feuerwehrwesen in Deutschland auf Landesebene geregelt ist, hat jedes Bundesland seine eigenen Rechtsvorschriften hierfür erlassen. Es gibt keine einheitliche Benennung der Funktionen in Deutschland. Diese Tabelle stellt die verschiedenen Bezeichnungen für den Leiter einer Feuerwehr nach Bundesländern aufgeschlüsselt dar:

Wappen Land Gemeinde-/Stadtebene Orts-/Stadtteilebene
  Baden-Württemberg Feuerwehrkommandant Abteilungskommandant
  Bayern Kommandant[3] Kommandant
  Berlin Landesbranddirektor Wachleiter (BF) / Wehrleiter (FF)
  Brandenburg Wehrführer Ortswehrführer
  Bremen Leitender Branddirektor (BF) / Bereichsführer (FF) Wehrführer (FF)
  Hamburg Oberbranddirektor (BF) / Landesbereichsführer (FF) Wehrführer (FF)
  Hessen Gemeinde-/Stadtbrandinspektor Wehrführer
  Mecklenburg-Vorpommern Gemeindewehrführer Ortswehrführer
  Niedersachsen Gemeinde-/Stadtbrandmeister Ortsbrandmeister
  Nordrhein-Westfalen Leiter der Feuerwehr Einheitsleiter
  Rheinland-Pfalz Wehrleiter/Stadtfeuerwehrinspekteur Wehrführer
  Saarland Wehrführer Löschbezirks- oder Löschabschnittsführer
  Sachsen Gemeindewehrleiter Ortswehrleiter
  Sachsen-Anhalt Gemeinde-/Stadtwehrleiter Orts-/Stadtteilwehrleiter
  Schleswig-Holstein Gemeindewehrführer Ortswehrführer
  Thüringen Orts-/Stadtbrandmeister Wehrführer

Österreich

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  • Kommandant
  • Kommandant

Südtirol

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  • Kommandant
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Einzelnachweise und Anmerkungen

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  1. Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 3. (PDF; 378 kB) Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. In: hlfs.hessen.de. Hessische Landesfeuerwehrschule, Februar 2008, abgerufen am 20. Februar 2023.
  2. a b c d Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ (AFKzV): Feuerwehr-Dienstvorschrift 2. (PDF; 1,01 MB) Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren. Hessische Landesfeuerwehrschule, Januar 2012, abgerufen am 20. Februar 2023.
  3. Grundsätzlich gibt es nach bayerischem Feuerwehrrecht in Gemeinden mit mehreren Feuerwehren keine eigene feuerwehrtechnische Führungsfunktion als Leiter aller Feuerwehren einer Gemeinde. Dies gilt unabhängig von etwaigen reinen Verwaltungspositionen. Allerdings gibt es für bestimmte Aufgaben Regelungen wie nach Art. 16 II 1 und Art. 18 II 2 BayFwG.