Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V. (DIMR) | |
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Zweck: | Forschungsinstitut, nationale Menschenrechtsinstitution (NHRI) |
Vorsitz: | Beate Rudolf (Direktorin)[1] |
Gründungsdatum: | 8. März 2001[2] |
Sitz: | Berlin |
Website: | www.institut-fuer-menschenrechte.de |
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ist eine Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Der eingetragene Verein wurde am 8. März 2001 gegründet.[2] Als nationale Menschenrechtsinstitution arbeitet das DIMR auf Grundlage der „Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen.[3] Es beschäftigt 62 hauptamtliche Mitarbeiter.[4]
Seit 2015 ist das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ maßgeblich.[5] Nach dem Gesetz und der Satzung besteht politische Unabhängigkeit, die Finanzierung ist jedoch vom Auftraggeber (Bundestag) bzw. Etat des Bundeshaushalts abhängig.
Das Institut begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention[6] und der UN-Kinderrechtskonvention[7]. Die Finanzierung erfolgt in erster Linie durch den Bundestag[5]; für einzelne Projekte werden Drittmittel eingeworben.
Die Richtlinien für die inhaltliche Arbeit legt ein Kuratorium fest.
Auftrag und Tätigkeit
(Auswahl)
Der Auftrag ist per Gesetz[5] und Satzung[8] festgelegt. Das Institut forscht interdisziplinär und anwendungsorientiert zu menschenrechtlichen Fragen und beobachtet die Menschenrechtssituation in Deutschland. Es berichtet jährlich dem Deutschen Bundestag[5] und verfasst Stellungnahmen für nationale wie internationale Gerichte (sog. amicus curiæ-Stellungnahmen) sowie internationale Menschenrechtsgremien.
Mit den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen, des Europarats und der Europäischen Union arbeitet es eng zusammen. Das Institut ist außerdem Mitglied im Weltverband der nationalen Menschenrechtsinstitutionen (Global Alliance of National Human Rights Institutions)[9] und des European Network of National Human Rights Institutions.[10] Das Institut unterhält eine öffentlich zugängliche Spezialbibliothek zu Menschenrechtsthemen und betreibt Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Menschenrechte.
Weitere Aufgaben sind unter anderem Politikberatung und Informierung der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland.
Weblinks
- Offizielle Website
- Online Katalog der Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte
- Bringing Human Rights Home: Zur Rolle nationaler Menschenrechtsinstitutionen (Beate Rudolf, Vereinte Nationen Heft 4/2013, Seite 161–166)
- Menschenrechtsberichte im Ausschuss kontrovers bewertet (Deutscher Bundestag, 2017-05-18)
- Unterrichtung durch das Deutsche Institut für Menschenrechte (Deutscher Bundestag, 18. Wahlperiode, Drucksache 18/10615, 2016-12-07)
Fußnoten
- ↑ Biografien von Mitarbeitenden. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 14. April 2018.
- ↑ a b Auftrag des Instituts. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 14. April 2018.
- ↑ Nationale Menschenrechtsinstitutionen. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 14. April 2018.
- ↑ Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR). Verein Humanrights.ch, 15. Dezember 2015, abgerufen am 14. April 2018.
- ↑ a b c d Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1194). juris, 16. Juli 2015, abgerufen am 14. April 2018.
- ↑ Monitoring-Stelle UN-BRK - aktuell. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 14. April 2018.
- ↑ Monitoring-Stelle UN-KRK - aktuell. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 14. April 2018.
- ↑ Satzung des eingetragenen Vereins Deutsches Institut für Menschenrechte. Deutsches Institut für Menschenrechte, 22. September 2015, abgerufen am 14. April 2018.
- ↑ Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI). Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 14. April 2018.
- ↑ European Network of National Human Rights Institutions (ENNHRI). Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 14. April 2018.