Deutsches Institut für Menschenrechte

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Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
(DIMR)
Logo
Rechtsform eingetragener Verein
Gründung 8. März 2001[1]
Sitz Berlin
Zweck Forschungsinstitut, nationale Menschenrechtsinstitution (NHRI)
Vorsitz Beate Rudolf (Direktorin)
Website www.institut-fuer-menschenrechte.de
Sitz des Instituts in der Zimmerstraße in Berlin-Kreuzberg

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ist eine Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Der eingetragene Verein wurde am 8. März 2001 gegründet.[1] Als nationale Menschenrechtsinstitution arbeitet das DIMR auf Grundlage der „Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen.[2] Es beschäftigt 77 hauptamtliche Mitarbeiter.[3]

Seit 2015 ist das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“[4] (DIMRG) maßgeblich.[5] Nach dem Gesetz und der Satzung besteht politische Unabhängigkeit, die Finanzierung ist jedoch vom Auftraggeber (Bundestag) bzw. Etat des Bundeshaushalts abhängig.

Das Institut begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention[6] und der UN-Kinderrechtskonvention.[7] Die Finanzierung erfolgt in erster Linie durch öffentliche Mittel aus dem dt. Bundeshalt soweit sie im Haushaltsplan des Deutschen Bundestags aufgenommen sind, § 1 Abs. 1 S. 2 DIMRG;[5] für einzelne Projekte werden Drittmittel eingeworben.

Die Richtlinien für die inhaltliche Arbeit legt ein Kuratorium fest.

Auftrag und Tätigkeit

Der Auftrag ist per Gesetz und Satzung[8] festgelegt. Das Institut forscht interdisziplinär und anwendungsorientiert zu menschenrechtlichen Fragen und beobachtet die Menschenrechtssituation in Deutschland. Es berichtet jährlich dem Deutschen Bundestag[5] und verfasst Stellungnahmen für nationale wie internationale Gerichte (sog. amicus curiæ-Stellungnahmen) sowie internationale Menschenrechtsgremien.

Mit den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen, des Europarats und der Europäischen Union arbeitet es eng zusammen. Das Institut ist außerdem Mitglied im Weltverband der nationalen Menschenrechtsinstitutionen (Global Alliance of National Human Rights Institutions)[9] und des European Network of National Human Rights Institutions.[10] Das Institut unterhält eine öffentlich zugängliche Spezialbibliothek zu Menschenrechtsthemen und betreibt Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Menschenrechte.

Weitere Aufgaben sind unter anderem Politikberatung und Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland.

Kuratorium

Mitglieder des Kuratoriums sind u. a. Markus N. Beeko, Markus Krajewski, Martin Lessenthin, Markus Löning, Nivedita Prasad, Christine Schirrmacher, Frank Schwabe, Pierre Thielbörger und Matthias Zimmer. Zu den Nicht stimmberechtigte Mitglieder zählen u. a. Jürgen Dusel, Bernd Fabritius, Bärbel Kofler und Almut Möller.

Finanzierung

Das DIMR wird aus dem Haushalt des Deutschen Bundestages sowie – für einzelne Projekte – aus Drittmitteln finanziert.

Für das Jahr 2018 erhielt das DIMR Zuwendungen in Höhe von 5.808.842 Euro.[11]

  • Im einzelnen; 2.693.000 Euro aus Mitteln des Bundestags (Bund), 1.646.841 Euro für Drittmittelprojekte des Bundes, 106.500 Euro über Drittmittelprojekte der Länder, 1.362.501 Euro als „Vermischten Einnahmen“ aus Aufträgen Dritter, Honorare für Vorträge, Verwaltungskostenpauschalen.

Für das Jahr 2019 erhielt das DIMR Zuwendungen in Höhe von 6.012.910 Euro.[12]

  • Im einzelnen; 3.068.000 Euro aus Mitteln des Bundestags (Bund), 1.557.148 Euro für Drittmittelprojekte des Bundes, 115.900 Euro über Drittmittelprojekte der Länder, 1.271.862 Euro als „Vermischten Einnahmen“ aus Aufträgen Dritter, Honorare für Vorträge, Verwaltungskostenpauschalen.

Kritik

Der Bundestagsabgeordnete Jürgen Braun (AfD) kritisiert das DIMR als eine „ideologische Einrichtung“, die statt der Untersuchung realer Missstände „Framing“ und „Meinungsbeeinflussung“ betreibe.[13]

Die antifeministische Plattform Sciencefiles, die laut Frankfurter Rundschau Teil eines „rechten Netzwerks“ ist[14], wirft am Beispiel der DIMR-Analyse/Studie; Warum die AfD als rassistische und rechtsextreme Partei einzuordnen ist[15] dem Institut eine „unwissenschaftliche Argumentation“, „willkürlich Behauptungen“ und „abstruse Begriffsbestimmungen“ vor und bezeichnete die Studie als „ein Textbuchbeispiel politischer Korruption“ was lediglich dazu diene, „den politischen Gegner zu diskreditieren“.[16]

Einzelnachweise

  1. a b Das Institut. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 11. Februar 2021.
  2. Internationaler Kontext - Nationale Menschenrechtsinstitutionen. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 14. April 2018.
  3. Deutsches Institut für Menschenrechte - Team. Deutsches Institut für Menschenrechte, 22. April 2021, abgerufen am 22. April 2021.
  4. DIMRG Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Abgerufen am 8. Juni 2021.
  5. a b c Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1194). juris, 16. Juli 2015, abgerufen am 14. April 2018.
  6. Monitoring-Stelle UN-BRK – aktuell. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 14. April 2018.
  7. Monitoring-Stelle UN-KRK – aktuell. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 14. April 2018.
  8. Satzung des eingetragenen Vereins Deutsches Institut für Menschenrechte. Deutsches Institut für Menschenrechte, 22. September 2015, abgerufen am 14. April 2018.
  9. Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI). Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 14. April 2018.
  10. European Network of National Human Rights Institutions (ENNHRI). Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 14. April 2018.
  11. Drucksache 19/15830, Jahresbericht 2018, Seite 51. Deutscher Bundestag, 10. Dezember 2019, abgerufen am 7. Juni 2021.
  12. Jahresbericht 2019, Seite 75. DIMR, September 2020, abgerufen am 9. Juni 2021.
  13. Deutscher Bundestag - Lob und Kritik für das Deut­sche Insti­tut für Menschen­rechte. Abgerufen am 9. Juni 2021.
  14. https://www.fr.de/meinung/diefenbach-sciencefiles-scheitert-gericht-taktischem-verhaeltnis-wahrheit-13304354.html
  15. Nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Abgerufen am 9. Juni 2021 (deutsch).
  16. Keine Menschenrechte für Rechte? Linksextremes “Menschenrechts” Institut findet AfD rechtsextrem. sciencefiles, 7. Juni 2021, abgerufen am 9. Juni 2021.