Deutsches Institut für Menschenrechte

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Deutsches Institut
für Menschenrechte e. V.
(DIMR)
Logo
Rechtsform eingetragener Verein
Gründung 8. März 2001[1]
Sitz Berlin
Zweck Forschungsinstitut, nationale Menschenrechtsinstitution (NHRI)
Vorsitz Beate Rudolf (Direktorin)
Website www.institut-fuer-menschenrechte.de
Sitz des Instituts in der Zimmerstraße in Berlin-Kreuzberg

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ist eine Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Der eingetragene Verein wurde am 8. März 2001 gegründet.[1] Als nationale Menschenrechtsinstitution arbeitet das DIMR auf Grundlage der „Pariser Prinzipien“ der Vereinten Nationen.[2] Es beschäftigt 77 hauptamtliche Mitarbeiter.[3]

Grundlagen

Seit 2015 ist das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“[4] (DIMRG) maßgeblich.[5] Nach dem Gesetz und der Satzung besteht politische Unabhängigkeit, die Finanzierung ist jedoch vom Auftraggeber (Bundestag) bzw. Etat des Bundeshaushalts abhängig. Die Finanzierung erfolgt in erster Linie durch öffentliche Mittel aus dem deutschen Bundeshalt soweit sie im Haushaltsplan des Deutschen Bundestags aufgenommen sind, § 1 Abs. 1 S. 2 DIMRG;[5] für einzelne Projekte werden Drittmittel eingeworben.

Die Richtlinien für die inhaltliche Arbeit legt ein Kuratorium fest.

Das Institut begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention. Es hat hierfür im Mai 2009[6] und im November 2015[7] jeweils eine Monitoring-Stelle eingerichtet.

Im Februar 2022 sorgte die Forderung des Instituts, AfD-Mitgliedern und -Förderern im Beamtendienst mit beruflichen Konsequenzen, bis hin zur Entlassung, zu begegnen, für öffentliches Aufsehen.[8]

Auftrag und Tätigkeit

Der Auftrag ist per Gesetz und Satzung[9] festgelegt. Das Institut forscht interdisziplinär und anwendungsorientiert zu menschenrechtlichen Fragen und beobachtet die Menschenrechtssituation in Deutschland. Es berichtet jährlich dem Deutschen Bundestag[5] und verfasst Stellungnahmen für nationale wie internationale Gerichte (sog. amicus-curiæ-Stellungnahmen) sowie internationale Menschenrechtsgremien.

Mit den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen, des Europarats und der Europäischen Union arbeitet es eng zusammen. Das Institut ist außerdem Mitglied im Weltverband der nationalen Menschenrechtsinstitutionen (Global Alliance of National Human Rights Institutions)[10] und des European Network of National Human Rights Institutions.[11] Das Institut unterhält eine öffentlich zugängliche Spezialbibliothek zu Menschenrechtsthemen und betreibt Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Menschenrechte.

Weitere Aufgaben sind unter anderem Politikberatung und Information der Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland.

Kuratorium

Mitglieder des Kuratoriums sind u. a. Markus N. Beeko, Markus Krajewski, Martin Lessenthin, Markus Löning, Nivedita Prasad, Christine Schirrmacher, Frank Schwabe, Pierre Thielbörger und Matthias Zimmer. Zu den nicht stimmberechtigten Mitgliedern zählen u. a. Jürgen Dusel, Bernd Fabritius, Bärbel Kofler und Almut Möller.

Finanzierung

Das DIMR wird aus dem Haushalt des Deutschen Bundestages sowie – für einzelne Projekte – aus Drittmitteln finanziert.

Für das Jahr 2018 erhielt das DIMR Zuwendungen in Höhe von 5.808.842 Euro;[12] im Einzelnen: 2.693.000 Euro aus Mitteln des Bundestags (Bund), 1.646.841 Euro für Drittmittelprojekte des Bundes, 106.500 Euro für Drittmittelprojekte der Länder, 1.362.501 Euro als „vermischte Einnahmen“ aus Aufträgen Dritter, Honorare für Vorträge, Verwaltungskostenpauschalen.

Für das Jahr 2019 erhielt das DIMR Zuwendungen in Höhe von 6.012.910 Euro;[13] im Einzelnen: 3.068.000 Euro aus Mitteln des Bundestags (Bund), 1.557.148 Euro für Drittmittelprojekte des Bundes, 115.900 Euro für Drittmittelprojekte der Länder, 1.271.862 Euro als „vermischte Einnahmen“ aus Aufträgen Dritter, Honorare für Vorträge, Verwaltungskostenpauschalen.

Einzelnachweise

  1. a b Das Institut. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 11. Februar 2021.
  2. Internationaler Kontext – Nationale Menschenrechtsinstitutionen. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 14. April 2018.
  3. Deutsches Institut für Menschenrechte – Team. Deutsches Institut für Menschenrechte, 22. April 2021, abgerufen am 22. April 2021.
  4. DIMRG Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Abgerufen am 8. Juni 2021.
  5. a b c Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 16. Juli 2015 (BGBl. I S. 1194). juris, 16. Juli 2015, abgerufen am 14. April 2018.
  6. Die Monitoring Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention – Handbuch Menschenrechte. Friedrich-Ebert-Stiftung, abgerufen am 21. Juni 2021. Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 21. Juni 2021.
  7. BMFSFJ: Manuela Schwesig eröffnet neue Monitoring-Stelle zur UN-Kinderrechtskonvention. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 17. November 2015, abgerufen am 21. Juni 2021. Monitoring-Stelle UN-KRK. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 21. Juni 2021.
  8. Institut: AfD-Engagement sollte für Beamte Folgen haben. 3. Februar 2022, abgerufen am 4. Februar 2022.
  9. Satzung des eingetragenen Vereins Deutsches Institut für Menschenrechte. Deutsches Institut für Menschenrechte, 22. September 2015, abgerufen am 14. April 2018.
  10. Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI). Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 14. April 2018.
  11. European Network of National Human Rights Institutions (ENNHRI). Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 14. April 2018.
  12. Drucksache 19/15830, Jahresbericht 2018, Seite 51. Deutscher Bundestag, 10. Dezember 2019, abgerufen am 7. Juni 2021.
  13. Jahresbericht 2019, Seite 75. DIMR, September 2020, abgerufen am 9. Juni 2021.