Deutsches Institut für Menschenrechte

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte soll in Deutschland über die Umsetzung der Menschenrechte im In- und Ausland informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte beitragen. Es wurde im März 2001 auf Empfehlung des Deutschen Bundestages gegründet.

Nach seinem Verständnis gehört es darüber hinaus zu seinen Aufgaben:

  • die Menschenrechtsarbeit selbst zu erforschen
  • Politik und Gesellschaft in diesen Fragen zu beraten
  • menschenrechtsbezogene Bildungsarbeit, wie z. B. das Erarbeiten von Lehrprogrammen für Berufsgruppen, Behörden und Schulen oder die Weiterbildung von Fachkräften der zivilen Konfliktbearbeitung, Polizei und Militär zu leisten
  • die internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit transnationalen Institutionen, zu fördern

Das Institut ist als gemeinnütziger Verein politisch unabhängig. Es wird aus dem Bundeshaushalt der Bundesministerien der Justiz, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Auswärtigen Amtes finanziert. Die inhaltliche Festlegungen trifft ein Kuratorium, das aus Vertretern und Vertreterinnen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Medien und Politik zusammengesetzt ist.

Sein Sitz ist die Zimmerstr. 26/27 in (10969) Berlin.

Literatur

Bekannte Publikationen des Instituts: