Appartement

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Der Begriff Appartement ist ein Fremdwort aus dem Französischen und entspricht dort dem deutschen Wort für Wohnung. Er ist zu unterscheiden von dem englischen Lehnwort Apartment, das eine eher kleine Wohnung oder Einliegerwohnung bezeichnet und umgangssprachlich auch in der Zusammensetzung Apartment-Wohnung verwendet wird.

Im deutschen Sprachraum wird die Bezeichnung Appartement besonders in der Schweiz gebraucht und kann zwei unterschiedliche Bedeutungen haben: Zum einen meint man damit eine Zimmerflucht, zum Beispiel in einem Hotel, zum anderen versteht man darunter eine Wohnung, meist von gehobener Ausstattung.

Im Rahmen der Architekturgeschichte bezeichnet der Begriff Appartement eine funktional zusammengehörige Folge von Räumen im Schlossbau der Renaissance und des Barock. Es kann sich dabei um Gastgemächer, Gesellschaftsräume oder herrschaftliche Wohn- und Arbeitsräume handeln. Bei letzteren beginnt die Raumfolge üblicherweise mit einem Vorzimmer, auf das ein Audienzzimmer folgt, daran schließt sich ein Arbeitszimmer des Fürsten an und daran wiederum die Privatgemächer. Die Hintereinanderstaffelung der Räume erlaubte die Betonung des jeweiligen gesellschaftlichen Ranges, je nachdem wie weit ein Besucher in die einzelnen Räume vorgelassen wurde.

Als architektonisches Gliederungsmittel wurde dabei seit dem Barock gern auf das Prinzip der Enfilade (lineare Raumflucht) zurückgegriffen, zusätzlich waren die einzelnen Räume oft auch noch über Korridore und Nebenräume von der Seite her zugänglich.

Wiktionary: Appartement – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen