Benutzer:Peter in s/Baustelle 2

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Unter der 4. Reinigungsstufe versteht man einen zusätzlichen Reinigungsschritt in der Klärtechnik, um Spurenstoffe zu eliminieren.

Gesetzgebung

In der EU

Bis lang ist der die 4. Reinigungsstufe in der EU noch nicht verpflichtend. Im Oktober 2022 legte Die EU-Kommission einen Entwurf zur Überarbeitung kommunalen Abwasserrichtlinie vor.[1] Am 29. Januar 2024 einigten sich der EU-Rat und das EU-Parlament vorläufig auf eine Novellierung der kommunalen Abwasserrichtlinie 91/271/EWG von 1991. Diese wurde im Anschluss im Trilog-Verfahren verhandelt.[2] Am 10. April 2024 verabschiedete das EU-Parlament die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie. Sie muss nun noch formell vom EU-Rat angenommen werden um in Kraft zu treten.[1]

Die Novellierung sieht vor, dass neben strengeren Einleitwerten für Stickstoff und Phosphor, persistenten Spurenstoffe zumindest zu Teil abgetrennt werden müssen. Dabei werden mindestens 80% der Investitionen und der Betriebskosten für die 4. Reinigungsstufe nach dem Verursacherprinzip an die Pharma- und Kosmetikindustrie weitergegeben. Außerdem soll der Sektor der kommunalen Abwasserbehandlung bis 2045 energieneutral sein.[3][4]

In der Schweiz

Zeitliche Umsetzung

Die Umsetzung der Rahmenrichtlinien, je nach Größe der Kläranlage, zeitlich bis 2045 gestaffelt:

Zielvorgaben

Techniken

Es gibt eine Vielzahl von möglichen Techniken, die gegebenen Falles die Vorgaben erfüllen könnten. Bislang haben sich drei Techniken, zwei mit Aktivkohle und eine mittels Ozon, als wegweisend herausgestellt. Es gibt auch Ansätze die die verschiedenen Technologien kombinieren.

Aktivkohle

Ozonbehandlung

Aktuelle Situation

In der BRD

Bisher wurden verschiedene Techniken vor allem in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.

In Östereich

In der Schweiz

In der Schweiz wird bereits deutlich länger an der Umsetzung einer 4. Reinigungsstufe gearbeitet. Entsprechend sind bereits viele Kläranlagen damit ausgestattet.

Einzelnachweise

  1. a b [1]
  2. [2]
  3. [3]
  4. [4]