Bundeswehrverwaltung
Die Bundeswehrverwaltung ist eine bundeseigene und bundesunmittelbare Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau. Ihre Zuständigkeiten und Aufgaben sind im Grundgesetz Art. 87b umschrieben. Danach ist sie für die Aufgaben des Personalwesens und die unmittelbare Deckung des Sachbedarfs der Streitkräfte zuständig. Insbesondere sind ihr Aufgaben des Wehrersatzwesens übertragen.