Kreis Randow

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Der preußisch-deutsche Landkreis Randow bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1939.

Der Landkreis Randow umfasste am 14. Oktober 1939, dem Tag vor seiner Auflösung:

  • 4 Städte,
  • 99 Gemeinden,
  • 4 Gutsbezirke (Forsten/Seefläche)

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Randow im Regierungsbezirk Stettin in der preußischen Provinz Pommern.

Dieser umfasste meist ländliche Gebiete im Umland der Provinzialhauptstadt Stettin.

Das Landratsamt war in Stettin.

Am 26. September 1826 wurden nach Auflösung des Stadtkreises Stettin die Städte Alt-Damm und Stettin in den Kreis Randow eingegliedert.

Am 16. März 1857 wurde erneut ein Stadtkreis Stettin gegründet, der jetzt nur noch aus einer Gemeinde bestand, nämlich der Stadtgemeinde Stettin.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Zum 1. April 1900 wurde die der Stadtgemeinde Grabow mit den Landgemeinden Bredow und Nemitz aus dem Kreis Randow in den Stadtkreis Stettin eingegliedert.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Randow entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der fast alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Randow entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Am 15. Oktober 1939 wurde durch die Vergrößerung des Stadtkreises Stettin der Landkreis Randow aufgelöst und sein Gebiet wie folgt aufgegliedert:

  • in den Stadtkreis Stettin die Städte Altdamm und Pölitz, die Gemeinden Alt Leese, Brunn, Buchholz, Finkenwalde, Frauendorf, Gotzlow, Güstow, Hoenzahden, Karow, Klein Reinkendorf, Kreckow, Kurow, Mandelkow, Messenthin, Möhringen, Neuendorf, Niederzahden, Odermünde, Podejuch, Polchow, Pommerensdorf, Pritzlow, Scheune, Stöven, Stolzenhagen, Völschendorf, Warsow, Wussow, Zedlitzfelde und Züllchow und die Gutsbezirke Buchheide, Anteil Kr. Randow, Forst und Dammscher See,
  • in den Landkreis Greifenhagen die Städte Gartz a./Oder und Penkun, die Gemeinden Barnimslow, Blumberg, Damitzow, Friedrichsthal i. Pom., Geesow, Glasow, Grünz, Hohenholz, Hohenreinkendorf, Hohenselchow, Jamikow, Kasekow, Kolbitzow, Krackow, Kummerow, Kunow, Ladenthin, Lenbehn, Luckow, Mescherin, Nadrensee, Pargow, Petershagen, Pinnow, Pomellen, Rosow, Schillersdorf, Schmellenthin, Schönfeld, Schöningen, Schönow, Sommersdorf, Storkow, Tantow, Wartin, Wollin und Woltersdorf.
  • in den Landkreis Naugard die Gemeinden Arnimswalde, Bergland, Friedrichsdorf, Hornskrug, Langenberg, Oberhof, Schwabach, Schwankenheim, Wilhelmsfelde und Wolfshorst,
  • in den Landkreis Ueckermünde die Gemeinden Armenheide, Bismark, Blankensee, Boblin, Böck, Book, Daber, Dorotheenwalde, Falkenwalde, Glashütte, Gorkow, Grambow, Günnitz, Hagen, Jasenitz, Köstin, Laack, Lienken, Löcknitz, Meewegen, Nassenheide, Neuenkirchen, Pampow, Plöwen, Ramin, Retzin, Rothenklempenow, Schwennenz, Sonnenberg, Stolzenburg, Trestin und Wamlitz und die Gutsbezirke Falkenwalde, Forst und Stolzenburg, Forst.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Randow gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Gartz a./Oder, Penkun und Pölitz, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis 1939 beibehalten.