Kreuther Trennungsbeschluss

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Der "Kreuther Trennungsbeschluss" der CSU bezeichnet die Aufkündigung der Fraktionsgemeinschaft mit der CDU durch die CSU-Landesgruppe.

Mit 30 Ja-, 18 Nein- sowie je einer Enthaltung und ungültiger Stimmen wurde der Beschluss am 19. November 1976 in Wildbad Kreuth gefasst und war der Höhepunkt der von den Unionsparteien geführten Diskussion um eine Vierte Partei.

Offizielle Gründe dafür waren eine effektivere Oppositionsarbeit und mehr Redezeit im Parlament. Tatsächlich resultierte der Kreuther Trennungsbeschluss aus heftigen Auseinandersetzungen und einem Machtkampf zwischen den beiden Parteivorsitzenden Helmut Kohl und Franz Josef Strauß nach der knapp verlorenen Bundestagswahl 1976. Der Beschluss ist Ausdruck der starken Spannungen zwischen CSU und CDU, die vor allem das gemeinsame Verhältnis zur FDP und die strategischen Überlegungen zur Gründung einer sogenannten Vierten Partei zum Inhalt hatten.

Am 12. Dezember 1976 wurde der Trennungsbeschluss zurückgenommen, die besondere Eigenständigkeit der CSU aber bestätigt. Die Auseinandersetzungen ebneten letztlich den Weg zu einer Kanzlerkandidatur von Franz Josef Strauß im Jahr 1980.