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Georges Scelle

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Georges Auguste Jean Joseph Scelle (* 19. März 1878 in Avranches; † 8. Januar 1961 in Paris) war ein französischer Jurist, der im Bereich des Völkerrechts wirkte. Er war von 1912 bis 1932 an der Universität Dijon sowie anschließend bis 1948 an der Universität Paris tätig, und gehörte von 1948 bis 1960 der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen an. Darüber hinaus amtierte er langjährig am Verwaltungsgericht der Internationalen Arbeitsorganisation sowie als Generalsekretär und später als Mitglied des Kuratoriums der Haager Akademie für Völkerrecht. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten seines Schaffens zählten insbesondere der Minderheitenschutz, das Seevölkerrecht, das internationale Arbeitsrecht und das Mandat des Völkerbundes.

Zentrales Element seiner soziologisch geprägten Rechtsphilosophie war die Solidarität zwischen individuellen Menschen, die er als Basis des Rechts, der Gesellschaft sowie der staatlichen und internationalen Ordnung betrachtete. Obwohl seine Ansichten zur Konzeption des Völkerrechts und der internationalen Beziehungen nach seinem Tod durch den Aufstieg der Denkschule des Realismus an Bedeutung verloren, gilt er neben Hersch Lauterpacht als einer der einflussreichsten Völkerrechtler seiner Zeit. In Anerkennung seines Wirkens wurde er unter anderem in das Institut de Droit international und als Ehrenmitglied in die Amerikanische Gesellschaft für internationales Recht aufgenommen sowie zum Offizier der Ehrenlegion ernannt.

Leben

Akademische Laufbahn

Frontansicht des Hauptgebäudes der ehemaligen rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Paris
Das Hauptgebäude der ehemaligen Faculté de droit et des sciences économiques der Universität Paris, an der Georges Scelle seine akademische Ausbildung erhielt und später selbst als Professor tätig war

Georges Scelle[1] wurde 1878 als Sohn eines Rechtsanwalts[2][3] in Avranches in der Normandie geboren. Nach dem Schulbesuch in seiner Heimatstadt absolvierte er an der Universität Paris sowie der École libre des sciences politiques ein Studium der Rechts- und Politikwissenschaften, das er 1906 mit einer durch Antoine Pillet betreuten Dissertation abschloss. Anschließend nahm er, jedoch ohne Erfolg, an der Agrégation teil, der Zulassungsprüfung für eine universitäre Lehrtätigkeit in Frankreich.[4] In der Folgezeit wirkte er 1907 als Sekretär der brasilianischen Delegation zur zweiten Haager Friedenskonferenz sowie der amerikanischen Delegation im Schiedsverfahren Orinoco Steamship Company zwischen den USA und Venezuela vor dem Ständigen Schiedshof in Den Haag.[4]

Nachdem er von 1908 bis 1910 als Professor für Völkerrecht an der Universität Sofia tätig gewesen war, kehrte er nach Frankreich zurück, wo er 1910/1911 an der juristischen Fakultät in Dijon und 1911/1912 in Lille unterrichtete. Er bestand 1912 die Agrégation und erhielt anschließend eine Stelle an der Universität Dijon, an der er für die Fächer Völkerrecht und Recht der Wirtschaftsbeziehungen zuständig war. Mit Beginn des Ersten Weltkrieges und seiner Einberufung zum Wehrdienst wurde er Rechtsberater im Hauptquartier der achten Französischen Armee. Nach dem Ende des Krieges nahm er seine Tätigkeit an der Universität Dijon wieder auf.

Im Februar 1925 wurde er von François Albert, dem damaligen Minister für öffentliche Bildung, zum Professor für Völkerrecht an der Universität Paris ernannt. Da der Fakultätsrat für den Posten jedoch an erster Stelle den katholisch-konservativen Louis Le Fur nominiert hatte, stieß dieses Vorgehen auf nahezu einhellige Ablehnung sowohl bei den Angehörigen der Fakultät als auch bei konservativen und monarchistischen Studenten, unter anderem aus der Action française.[5] Während Scelles erster Vorlesung am 2. März 1925 kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, fortgesetzte Demonstrationen führten in den folgenden Wochen zur Suspendierung des Dekans der Fakultät und zu deren vorübergehender Schließung. Diese als Affaire Scelle bezeichnete Auseinandersetzung, die vorrangig um Fragen der universitären Autonomie der Universität geführt wurde, endete mit dem Rücktritt Scelles und der Berufung des von der Fakultät ausgewählten Kandidaten.[5]

Von 1929 bis 1932 unterrichtete Georges Scelle sowohl in Dijon als auch an der Universität Genf und am Genfer Hochschulinstitut für internationale Studien. Er akzeptierte 1932 einen Ruf an die Universität Paris, an der er ab 1933 tätig war und sich 1948 im Alter von 70 Jahren von seinen Lehrverpflichtungen zurückzog.

Internationale Aktivitäten

Im diplomatischen Bereich war Georges Scelle unter anderem in den 1920er Jahren als Berater der französischen Delegation zur Versammlung des Völkerbundes tätig, an deren letzter Sitzung er 1946 selbst als Delegierter teilnahm. Von 1920 bis 1958 wirkte er im Expertenausschuss zu den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, außerdem gehörte er während dieser Zeit 20 Jahre lang dem Verwaltungsgericht der Internationalen Arbeitsorganisation an. Darüber hinaus fungierte er 1924/1925 auch als Abteilungsleiter im französischen Arbeitsministerium. Ab 1950 war er Mitglied des Ständigen Schiedshofs. Für die Haager Akademie für Völkerrecht, an der er 1933 und 1936 auch unterrichtete, fungierte er von 1935 bis 1958 zunächst als erster Sekretär des Präsidenten und später als Generalsekretär, sowie von 1958 bis zu seinem Tod als Mitglied des Kuratoriums.

Vor dem Internationalen Gerichtshof wirkte er 1948 in einem Fall (Conditions of Admission of a State to Membership in the United Nations), in welchem das Gericht ein Gutachten zu den Voraussetzungen für die Aufnahme eines Staates in die Vereinten Nationen erstellen sollte, als Berater Frankreichs. In einem weiteren Fall (Asylum Case Colombia v. Peru) um die Gewährung von Asyl durch den kolumbianischen Botschafter in Lima für Víctor Raúl Haya de la Torre, den von den peruanischen Behörden wegen des Vorwurfs der Organisation eines bewaffneten Aufstandes gesuchten Gründer der Partei Alianza Popular Revolucionaria Americana, trat er als Berater Perus auf. Von 1948 bis 1960 gehörte er der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen an.

Georges Scelle war verheiratet und hatte keine Kinder.[2][3] Er starb 1961 in Paris.

Wirken

Rechtsphilosophische und politische Ansichten

Ansicht des Völkerbundpalastes in Genf von schräg vorn
Die Entstehung des in Genf ansässigen Völkerbundes, dessen Mandat zu den Schwerpunkten des Wirkens von Georges Scelle zählte, sah er als Folge einer föderalen Entwicklung der Weltgemeinschaft

Georges Scelle galt hinsichtlich seiner politischen Positionen als links-liberal bis sozialistisch sowie als überzeugter Unterstützer einer Organisation der internationalen Ordnung, wie sie in Form des Völkerbundes und später der Vereinten Nationen umgesetzt wurde.[6] Den Ersten Weltkrieg betrachtete er als Ende nationalstaatlichen Souveränitätsdenkens in den Sozial- und Politikwissenschaften zugunsten eines methodologischen Individualismus. Souverän sei seiner Meinung nach allein das Recht, und jedes Subjekt, das sich als souverän bezeichnen würde, würde sich über das Recht erheben und dieses verleugnen.[7] Menschen als Individuen seien seiner Meinung nach aufgrund ihrer Bedürfnisse durch Zusammenhalt in verschiedener Form und Intensität miteinander verbunden, worin er die Basis des gesellschaftlichen Lebens sah. Staaten betrachtete er in diesem Sinne als zufällige und vergängliche Ergebnisse solcher Solidarität zwischen individuellen Menschen. Sie entstünden durch Zusammenschluss kleinerer, durch Zusammenhalt gekennzeichneter Gemeinschaften wie Familien sowie lokalen und regionalen Strukturen zu größeren Einheiten, könnten umgekehrt aber auch wieder in kleinere Bestandteile zerfallen.

Gleiches würde auch für supranationale beziehungsweise internationale Organisationen und die „Weltgemeinschaft“ (Civitas maxima) sowie für nichtstaatliche Institutionen wie beispielsweise Glaubensgemeinschaften gelten. Die Entstehung des Völkerbundes sah er diesbezüglich als Ergebnis einer solchen Entwicklung der modernen Gesellschaft in Richtung einer föderalen Hierarchie. Die Rechtsphilosophie von Georges Scelle war weder positivistisch noch pragmatisch geprägt, sondern basierte vielmehr auf einer als idealistisch wahrgenommenen[8] und soziologisch geprägten Theorie des Rechts.[7] Dessen Aufgabe sei seiner Meinung nach die ausgewogene Verteilung von Zuständigkeiten an Individuen, welche diese Kompetenzen an den Interessen der Gemeinschaft orientiert auszuüben hätten. Eine zentrale Maxime seiner Rechtsphilosophie war der Grundsatz, dass das Recht die Verbindung von Ethik und Macht sei.[9] Das positive Recht, das er ebenso wie das sich aus gesellschaftlichen Notwendigkeiten ergebende „objektive Recht“ (droit objectif) vom vernunftbasierten und unveränderlichen Naturrecht abgrenzte,[10] und die Institutionen zu dessen Durchsetzung betrachtete er dabei als Ausdruck der aus der individuellen Solidarität resultierenden gesellschaftlichen Normen und damit als notwendige Grundlage der Gesellschaft.

In diesem Sinne war er der Meinung, dass durch Verträge kein Recht entstehen würde, sondern dass diese vielmehr verkündenden Charakter hätten. Zweites Definitionskriterium des Rechts neben dem Solidaritätsprinzip sei der „Drang nach Sanktion“.[11] Zwischen nationalem und internationalem Recht sowie zwischen Privat- und öffentlichem Recht sah er keine normativen Unterschiede. Als einziges „echtes“ Rechtssubjekt betrachtete er das mit Freiheiten und Grundrechten ausgestattete Individuum. Auch die Grundlage der internationalen Beziehungen sei letztendlich nicht das Nebeneinander von Staaten, sondern die gegenseitige Durchdringung von Völkern auf der Basis individuellen Umgangs und gegenseitiger Kontakte über Ländergrenzen hinweg.[12] Das Völkerrecht diene in diesem Sinne der Regulierung der Beziehungen zwischen Individuen, welche die ihnen übertragenen Kompetenzen im Auftrag ihrer jeweiligen Staaten ausüben würden. Als größte Schwäche der internationalen Ordnung seiner Zeit sah er das Fehlen von angemessenen legislativen, judikativen und exekutiven Institutionen, die im Auftrag der internationalen Gemeinschaft handeln könnten. Die Aufgaben solcher Organe sollten seiner Meinung nach, im Sinne einer Rollenteilung (dédoublement fonctionnel), die Vertreter der nationalen Exekutivstrukturen der Staaten übernehmen.[12]

Lebenswerk

Titelseite der Dissertationsschrift von Georges Scelle
Titelseite der 1906 erschienenen Dissertationsschrift von Georges Scelle, einer soziologisch-historischen Abhandlung zum spanischen Sklavenhandel

Zu den völkerrechtlichen Themen, denen sich Georges Scelle widmete, zählten beispielsweise der Minderheitenschutz, das Seevölkerrecht, das internationale Arbeitsrecht und das Mandat des Völkerbundes.[7] Im Bereich des Seevölkerrechts betrachtete er, abweichend von der staatlichen Praxis der Meeresgliederung in Zonen mit unterschiedlichen Hoheits- und Nutzungsrechten, die Ozeane in ihrer Gesamtheit einschließlich der Hoheitsgewässer, des Kontinentalschelfs und der hohen See als Teil des internationalen Allgemeinguts (domaine public international).[13] Weitere seiner Arbeiten betrafen Fragen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit sowie der Souveränität und der Anerkennung von Staaten.[14] Diesbezüglich war er ein Vertreter der deklarativen Theorie der staatlichen Souveränität,[15] nach der die Existenz eines Staates beim Vorliegen bestimmter Merkmale unabhängig von der Anerkennung durch andere Staaten ist. Darüber hinaus beschäftigte er sich, aus einer soziologischen Perspektive, auch mit rechts- und wirtschaftshistorischen Themen. So gilt seine unter dem Titel „La traité négrière aux Indes de Castille“ in zwei Bänden veröffentlichte Dissertationsschrift als Klassiker zum spanischen Sklavenhandel.[16] Sein wichtigstes Werk war die in den 1930er Jahren in zwei Bänden erschienene Abhandlung „Précis de droit des gens“,[17] die auch Jahrzehnte nach seinem Tod noch nachgedruckt wurde.

Für die in seinen Veröffentlichungen zum Ausdruck kommende Gedankenwelt waren neben seinen rechtsphilosophischen Ansichten eine individualistische und rationalistische Grundhaltung sowie ein Glauben an Fortschritt durch wissenschaftliche Erkenntnisse prägend.[7] Der sprachliche und argumentative Stil der Schriften von Georges Scelle wurde als faszinierend und elegant sowie intensiv und nachdrücklich charakterisiert.[7] Zu seinen akademischen Schülern[1] gehörten unter anderem Guy Ladreit de Lacharrière, der von 1982 bis 1987 als Richter am Internationalen Gerichtshof fungierte, und René-Jean Dupuy, der ab 1979 als Professor am Collège de France wirkte. Georges Scelle beeinflusste zu seinen Lebzeiten, ähnlich wie Hersch Lauterpacht in Großbritannien und Dionisio Anzilotti in Italien, mit seinen Ansichten die Völkerrechtsdoktrin seines Heimatlandes Frankreich[18] und wird neben Lauterpacht als einer der bedeutendsten Völkerrechtler seiner Zeit angesehen.[19][20] Insbesondere nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es, unter anderem durch das Wirken von Hersch Lauterpacht, gegenüber der zuvor vorherrschenden rechtspositivistischen Sichtweise zu einer Stärkung naturrechtlich-soziologischer Positionen im Bereich des Völkerrechts,[21] wie sie den Kern der Rechtsphilosophie von Georges Scelle darstellten.

Gleichwohl führten verschiedene Entwicklungen, wie die Intensivierung des Kalten Krieges und des Nahostkonflikts sowie die mit der Dekolonisation einhergehenden Auseinandersetzungen, nach seinem Tod zum Aufstieg eines realistisch geprägten Verständnisses des Völkerrechts und der internationalen Beziehungen. Diese Konzeption, die vor allem durch den Einfluss von Hans Morgenthau und Raymond Aron weite Akzeptanz erlangte, stand Scelles Positionen insbesondere bezüglich des Souveränitätsdenkens und der Rolle des Föderalismus direkt entgegen.[7] Auch seine Ansicht, dass die gesellschaftliche Realität durch Solidarität geprägt sei, verlor durch die internationalen Konflikte in der Zeit nach seinem Tod an Relevanz. Ebenso konnten sich seine Vorstellungen zur ausschließlichen Rolle von Individuen als Rechtssubjekte des Völkerrechts nicht durchsetzen gegenüber der vorherrschenden Auffassung von Staaten als völkerrechtliche Primärsubjekte.[22] Die von ihm als dédoublement fonctionnel bezeichnete Übernahme von Aufgaben der internationalen Rechtsordnung durch nationale Organe nahm zwar mit der zunehmenden Institutionalisierung der internationalen Gemeinschaft ebenfalls an Bedeutung ab,[23] spielt aber unter anderem eine Rolle bei der Umsetzung des supranationalen Rechts der Europäischen Union durch ihre Mitgliedstaaten,[24] beispielsweise bei der Realisierung der Unionsbürgerschaft über das nationale Staatsbürgerschaftsrecht.[25]

Auszeichnungen und Würdigung

Georges Scelle war ab 1929 assoziiertes und ab 1947 ordentliches Mitglied des Institut de Droit international, für das er außerdem 1948 als Vizepräsident fungierte. Von der Amerikanischen Gesellschaft für internationales Recht wurde er 1950 zum Ehrenmitglied ernannt.[26] Für seine Verdienste wurde ihm darüber hinaus die Ehrendoktorwürde der Universitäten in Brüssel und Genf verliehen.[2][3] Er war außerdem Träger des Croix de Guerre 1914–1918,[3][27] Offizier der Ehrenlegion,[2][3] sowie Träger des Großkreuzes des Ordens El Sol del Perú, Kommandeur des Ordens de Isabel la Católica und des Ordens von Oranien-Nassau sowie Ritter des bulgarischen Zivilverdienstordens.[2]

Eine Festschrift zu Ehren von Georges Scelle erschien 1949/1950 unter dem Titel „La technique et les Principes du droit public“.[28] Nach ihm benannt sind der Place Georges Scelle, an dem sich in seiner Geburtsstadt Avranches die von ihm absolvierte Schule befindet, sowie der seit 1963 von der Universität Paris vergebene Prix Georges Scelle. In der ersten Ausgabe der Fachzeitschrift European Journal of International Law erschien 1990 in der Rubrik „The European Tradition in International Law“ eine Sammlung mehrerer Artikel über sein Leben und Wirken. An der Universität Dijon fand 2011 anlässlich des 50. Jahrestages seines Todes eine Konferenz unter dem Titel „L´actualité de Georges Scelle“ statt.

Werke (Auswahl)

  • La traité négrière aux Indes de Castille. Paris 1906
  • La morale des traités de paix. Paris 1920
  • La Société des Nations, sa nécessité, son but, ses origines, son organisation. Dijon 1922 (zweite Auflage, Paris 1924)
  • Le droit ouvrier. Paris 1922, 1929
  • Précis de droit des gens. Principes et systématique. Zwei Bände. Paris, 1932 und 1934
  • Théorie juridique de la révision des traités. Paris 1936
  • Manuel élémentaire de droit international public. Paris 1943
  • Droit international public. Paris 1934
  • Manuel de droit international public. Paris 1948

Einzelnachweise

  1. a b Die biographischen Informationen entstammen, sofern nicht anders angegeben, dem folgenden Artikel: Antonio Tanca, EJIL 1/1990, S. 240–249 (siehe Literatur). In einigen zeitgenössischen Veröffentlichungen sind zu den verschiedenen Stationen seiner akademischen Laufbahn teilweise davon abweichende Jahresangaben zu finden. Dies betrifft unter anderem folgende Werke:
    • Noemie Noire Oursel: Nouvelle biographie normande. Paris 1886−1912
    • Qui êtes-vous? Annuaire des contemporains. Notices biographiques. Paris 1924
    • Henri Temerson: Biographies des principales personnalités françaises décédées au cours de l'année 1961. Paris 1962
    • Dictionnaire biographique français contemporain. Zweite Auflage. Paris 1954/1955
  2. a b c d e Who's who in France 1959−1960: Dictionnaire biographique paraissant tous les deux ans (France − Communautés et Français de l'Étranger). Vierte Auflage. J. Lafitte, Paris 1959
  3. a b c d e Henri Temerson: Biographies des principales personnalités françaises décédées au cours de l'année 1961. Paris 1962
  4. a b Martti Koskenniemi, Cambridge 2004, Fußnote 279 auf S. 327 (siehe Literatur)
  5. a b L'affaire Scelle. In: Martti Koskenniemi, Cambridge 2004, S. 316/317 (siehe Literatur)
  6. Die Informationen zu seinen rechtsphilosophischen und politischen Positionen entstammen, sofern nicht anders angegeben, dem folgenden Buch: Martti Koskenniemi, Cambridge 2004, S. 327–338 (siehe Literatur)
  7. a b c d e f Hubert Thierry: The Thought of Georges Scelle. In: European Journal of International Law. 1/1990. Oxford University Press & European Society of International Law, S. 193–209, ISSN 0938-5428
  8. Georges Scelle (1878−1961). In: Janne Elisabeth Nijman: The Concept Of International Legal Personality: An Inquiry Into The History And Theory Of International Law. Cambridge University Press, Cambridge 2004, ISBN 9-06-704183-1, S. 192–242
  9. Peter Becker, Reiner Braun, Dieter Deiseroth: Frieden durch Recht? Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2010, ISBN 3-83-051721-1, S. 153
  10. Jean D'Aspremont: Formalism and the Sources of International Law: A Theory of the Ascertainment of Legal Rules. Reihe: Oxford Monographs in International Law. Oxford University Press, Oxford und New York 2011, ISBN 0-19-969631-4, S. 99
  11. Einfluß der Lehren von Georges Scelle. In: Rudolf Meyer: Bona fides und lex mercatoria in der europäischen Rechtstradition. Reihe: Quellen und Forschungen zum Recht und seiner Geschichte. Band 5. Wallstein Verlag, Göttingen 1994, ISBN 3-89-244072-7, S. 121–123
  12. a b Antonio Cassese: Remarks on Scelle's Theory of "Role Splitting" (dédoublement fonctionnel) in International Law. In: European Journal of International Law. 1/1990. Oxford University Press & European Society of International Law, S. 210–231, ISSN 0938-5428
  13. The Concept of domaine public international. Argument by Georges Scelle. In: Yoshifumi Tanaka: A Dual Approach to Ocean Governance: The Cases of Zonal and Integrated Management in International Law of the Sea. Reihe: Ashgate International Law Series. Ashgate Publishing, Farnham und Burlington 2008, ISBN 0-75-467170-4, S. 9–11
  14. Martti Koskenniemi, Cambridge 2004, S. 327/328 (siehe Literatur)
  15. Recognition, Constitutive and Declaratory Theories of. In: Boleslaw Adam Boczek: International Law: A Dictionary. Scarecrow Press, Lanham 2005, ISBN 0-81-085078-8, S. 101/102
  16. Leslie Bethell: The Cambridge History of Latin America. Vierter Band. Cambridge University Press, Cambridge 2008, ISBN 0-52-123223-6, S. 603
  17. Nicholas Kasirer: A Reading of Georges Scelle´s Précis de droit des gens. In: Charles B. Bourne: Canadian Yearbook of International Law. 24/1986. University of British Columbia Press, Vancouver 1986, ISBN 0-77-480281-2, S. 372−385
  18. Angelika Nußberger: Das Völkerrecht: Geschichte, Institutionen, Perspektiven. Reihe: Beck´sche Reihe. Band 2478. C.H. Beck, München 2009, ISBN 3-40-656278-7, S. 33
  19. Martti Koskenniemi: International Law as Political Theology: How To Read the Nomos der Erde? In: Constellations. An International Journal of Critical and Democratic Theory. 11(4)/2004. Blackwell Publishing, S. 492−511, ISSN 1351-0487; Wiederveröffentlichung unter gleichem Titel in: Forum historiae iuris. Artikel vom 31. März 2006. Humboldt-Universität zu Berlin, ISSN 1860-5605 (online verfügbar)
  20. Charles Boasson, Peter Van den Dungen: In Search of Peace Research. Macmillan, London 1991, ISBN 0-33-353520-0, S. 182
  21. Ulrich Scheuner: Naturrechtliche Strömungen im heutigen Völkerrecht. In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. 13/1950. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, S. 556−614, ISSN 0044-2348
  22. Andreas Müller: Zum Primat der juristischen Person im internationalen Recht – Zugleich ein Beitrag zur „Rehabilitierung“ der natürlichen Person als Völkerrechtssubjekt. In: Christian Kanzian (Hrsg.), Josef Quitterer (Hrsg.), Edmund Runggaldier (Hrsg.): Personen. Ein Interdisziplinärer Dialog. Reihe: Beiträge der Österreichischen Ludwig Wittgenstein Gesellschaft. Band X. Österreichische Ludwig Wittgenstein Gesellschaft, Kirchberg am Wechsel 2002, S. 176−178, ISSN 1022-3398
  23. Helmut Philipp Aust: Complicity and the Law of State Responsibility. Reihe: Cambridge Studies in International and Comparative Law. Cambridge University Press, Cambridge und New York 2011, ISBN 1-10-701072-1, S. 60
  24. Die Doppelfunktion der mitgliedstaatlichen Rechtsanwendungsorgane. In: Stefan Kadelbach: Allgemeines Verwaltungsrecht unter europäischem Einfluss. Reihe: Jus publicum. Band 36. Mohr Siebeck, Tübingen 2001, ISBN 3-16-147024-9, S. 15–17
  25. Die Ankopplung der Bundes- and die Gliedstaatsangehörigkeit als angehörigkeitsrechtliches dédoublement fonctionnel. In: Christoph Schönberger: Unionsbürger: Europas föderales Bürgerrecht in vergleichender Sicht. Reihe: Jus publicum. Band 145. Mohr Siebeck, Tübingen 2005, ISBN 3-16-148837-7, S. 188–191
  26. Proceedings of the American Society of International Law. 56/1962. American Society of International Law, S. 65
  27. Qui êtes-vous? Annuaire des contemporains. Notices biographiques. Ruffy, Paris 1924
  28. Charles Rousseau: La Technique et les Principes du droit public. Études en l'honneur de Georges Scelle. Zwei Bände. Librairie générale de droit et de jurisprudence, Paris 1949/1950

Literatur

  • Antonio Tanca: Georges Scelle (1878−1961). Biographical Note With Bibliography. In: European Journal of International Law. 1/1990. Oxford University Press & European Society of International Law, S. 240–249, ISSN 0938-5428
  • Georges Berlia: In memoriam: Georges Scelle (1878−1961). In: Annuaire Français de Droit International. 6/1960. Centre national de la recherche scientifique, S. 3–5, ISSN 0066-3085
  • The Solidarity Of Fact: Georges Scelle. In: Martti Koskenniemi: The Gentle Civilizer of Nations. The Rise and Fall of International Law 1870–1960. Cambridge University Press, Cambridge 2004, ISBN 0-52-154809-8, S. 327–338
  • Manfred Lachs: The Teacher in International Law: Teachings and Teaching. Martinus Nijhoff Publishers, Den Haag 1982, ISBN 90-247-2566-6, S. 97–99

Weiterführende Veröffentlichungen

  • Charles Rousseau: Georges Scelle (1878−1961). In: Revue Générale de Droit International Public. Editions A. Pedone, Paris 1961, S. 5–19
  • Hans Kelsen, Kurt Ringhofer, Robert Walter: Auseinandersetzungen zur reinen Rechtslehre: Kritische Bemerkungen zu Georges Scelle und Michel Virally. Springer-Verlag, Wien und New York 1987, ISBN 0-38-781950-9
  • Oliver Diggelmann: Anfänge der Völkerrechtssoziologie: Die Völkerrechtskonzeptionen von Max Huber und Georges Scelle im Vergleich. Schulthess Juristische Medien, Zürich 2000, ISBN 3-72-554020-9
  • Anja Wüst: Das völkerrechtliche Werk von Georges Scelle im Frankreich der Zwischenkriegszeit. Reihe: Studien zur Geschichte des Völkerrechts. Band 13. Nomos, Baden-Baden 2007, ISBN 3-83-292688-7
  • Eric De Payen: Georges Scelle (1878–1964): Un penseur français de la liberté individuelle internationale. Editions universitaires europeennes, Saarbrücken 2011, ISBN 6-13-156881-2