Gewerbelärm

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Als Gewerbelärm werden alle Lärmemissionen bezeichnet, die von gewerblichen Anlagen erzeugt werden. Das hier einschlägige Regelwerk ist die "Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, vom 26. August 1998 (GMBl. 1998 S. 503). Hier wird vorgegeben, welche Lärmimmissionen an den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen (Wohnhaus, Schule usw.) von den Gewerbebetrieben erzeugt werden dürfen. Zuständig für die Genehmigung und Überwachung sind in der Regel (BRD) die Landratsämter.