Stimme (Wahl)

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Eine Stimme ist eine Zähleinheit von Personen oder Parteien, die für bzw. gegen etwas sind. Man sagt, jemand gibt bei einer Wahl seine Stimme einem Kandidaten oder einer Partei.

Es ist jedoch nicht grundsätzlich so, dass jede Person bzw. jede Partei seine (eine) Stimme abgeben kann, sondern eine Person kann auch mehrere Stimmen haben.

Beispiel:

  • "Person 1 hat eine Stimme"
  • "Person 2 hat drei Stimmen"


Die Schweizer Bevölkerung stimmt im Jahr etwa viermal über insgesamt rund 20 nationale und viele kantonale sowie kommunale Sachgeschäfte ab. Auf kantonaler oder kommunaler Ebene kann über alles Mögliche abgestimmt werden.

Alle Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr erreicht haben, sind seit 1991 politisch mündig. Damals wurde das eidg. Stimmrechtsalter von 20 auf 18 gesenkt. Ausgenommen sind Entmündigte wegen Geistesschwäche.


Das heißt, die Meinungsabgabe von Person 2 wird dreifach in die Auswertung mit einbezogen, während die Meinung von Person 1 nur einfach eingeht.

Auch mehrere verschiedene (aber gleichberechtigte) Stimmen bei einer Wahl sind (z.B. im deutschen Wahlrecht) möglich: Bei einer Wahl kann Erststimme und Zweitstimme abgegeben werden.