Unternehmensregister

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Das Unternehmensregister ist eine Datenbank und Website zur Recherche über Unternehmen in Deutschland, die im Auftrag der Bundesregierung seit 2007 betrieben wird.

Hintergründe

Im Unternehmensregister werden alle wichtigen Informationen aus dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister und dem Genossenschaftsregister zusammengeführt.[1] Weil es nicht auf Gewerbe beschränkt ist, kann es beispielsweise auch eine Umwandlung einer Partnerschaft von Freiberuflern in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufzeigen.

Das Unternehmensregister soll den Rechtsverkehr sowie den Schutz von Gläubigern und Kunden vereinfachen und geht auf eine Regierungskommission von 2001 zurück.[2]

Datenübermittlungen ins Unternehmensregister erfolgen überwiegend durch die Bundesländer.[3] An der Börse gehandelte Unternehmen müssen dort außerdem ihre Ad-hoc-Publizität beispielsweise über Directors’ Dealings und Stimmrechtsanteile dokumentieren.[4]

Realisiert wird das Unternehmensregister vom Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers.[5] Recherchen über einzelne Unternehmen, Einsichtnahmen in Veröffentlichungen und Unternehmensträgerdaten sind kostenfrei.[6]

Einzelnachweise

  1. Inhalte. Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft;
  2. Christ, Müller-Helle: Veröffentlichungspflichten nach dem neuen EHUG. Haufe, 2007, S. 64 (Google Books).
  3. Verordnung über das Unternehmensregister (Unternehmensregisterverordnung - URV). juris;
  4. Die Wertpapieraufsicht. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;
  5. Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters und die Einreichung von Dokumenten beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers. juris;
  6. Kosten der Nutzung. Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft;