Prellbock
Ein Prellbock, auch Pufferwehr oder Puffer, ist eine Form des Gleisabschlusses. Er verhindert, dass bei einem Stumpfgleis einer Eisenbahnstrecke ein Zug oder ein Eisenbahnwagen über das Gleisende hinaus rollen kann.
Bauweise
Prellböcke sind meist so beschaffen, dass sie beim Aufprall möglichst viel Energie des rollenden Zuges aufnehmen können, damit der Zug nach Möglichkeit unbeschädigt bleibt. Der Prellbock kann dabei unter Umständen verformt oder zerstört werden. Um diese Aufgabe bestmöglich zu erfüllen sind Prellböcke üblicherweise auf das Kupplungssystemen der Bahn angepasst. Moderne Prellböcke sind zudem mit einem Aufkletterschutz versehen.
Einfacher Prellbock
Anfangs waren Prellböcke einfache Konstruktionen die geeignet waren einzelne sehr langsam rollende Wagen aufzuhalten. Nach einer Reihe späktakulärer Unfällen um die Jahrhundertwende wie dem Eisenbahnunfall am Gare Montparnasse von 1895 und dem Eisenbahnunfall im Centralbahnhof Frankfurt von 1902 wurden moderne, Energie absorbierende Prellböcke entwickelt.
Festprellbock
Ein Festprellbock wird fest im Boden oder an der Fahrschiene verankert. Ist mit Anfahrgeschwindigkeiten größer als 5 km/h zu rechnen, werden zur Absorption der Restenergie Dämpfungssystem meist auf Hydraulikbasis verbaut.[1]
Bremsprellbock
Bremsprellböcke werden meist auf der Fahrschine und gegebenenfalls auf Zusatzschinen mittels verschraubbarer Klemmen montiert. Die Klemmen erzeugen einen hohen Reibwert und können so einen 850 t schweren Zug auf 7 m von 15 km/h bis zum Stillstand abbremsen ohne den Zug zu beschädigen.
Klappbarer Prellbock
Um ein Gleis zweitweise zu sichern, werden alternativ zu Schutzweichen mit Bremsprellbock oder Gleissperren ein klappbare oder versenkbare Prellböcke verwendet. Diese sind sowohl als Festprellbock mit und ohne Hydraulikdämpfer als auch als Bremsprellbock mit Parallel zu den Fahrschinen verlaufenden Bremsschienen zu finden.[2] Beispielsweise werden auf dem Rangierbahnhof Nürnberg verfahr- und versenkbare Prellböcke verwendet, um die Wagen im dem Gefällebereich zu sichern.
Improvisierter Prellbock
Bei einigen Neben- und Schmalspurbahnen werden recht primitive Konstruktionen eingesetzt. Beispielsweise kann aus zwei in die Schienen kreuzweise verkeilten Bahnschwellen ein einfacher Prellbock hergestellt werden.
Kiesbett
Ähnlich einer Notfallspur kann der Zug durch ein kontrolliertes Entgleisen in ein Kies- oder Sandbett abgebremst und zum stehen gebracht werden.
Deutschland
In Deutschland ist vor Prellböcken von Hauptgleisen in der Regel das Schutzhaltsignal Sh 2 in Form einer Tafel angebracht, vor denen in Nebengleisen das Signal Sh 0.
Prellböcke müssen in Europa seit 1. Juli 2012 den Anforderungen der Eurocodes (insbesondere Eurocode 3) entsprechen. Im Bereich der Deutschen Bahn sind die Anforderungen im Deutsche-Bahn-Standard 918.005 geregelt.[3]
Unfälle mit Prellbocküberfahrten
- 22. Oktober 1895 – Eisenbahnunfall am Gare Montparnasse, Prais Frankreich – Ein Zug überfuhr nach dem Prellbock den Bahnsteig, durchbrach die Wand des Bahnhofsgebäudes und fiel auf die tiefer liegende Straße.
- 4. April 1901 – Unfall Ida Falls Gully, Lithgow bei Sydney Australien – An der Spitzkehre Top Points der Lithgow Zig Zag verliert ein Zug in dem Gefälle die von 1 zu 42 (2,381 %) die Kontrolle, überfährt den Prellbock und fällt in die 61 m tiefe Schlucht.
- 6. Dezember 1901 – Eisenbahnunfall im Centralbahnhof Frankfurt – Ein Zug überfuhr den Prellbock, den Querbahnsteig und kam im Wartesaal der ersten und zweiten Klasse zum stehen.
Siehe auch
Weblinks
- Bahntechnik: Die Prellböcke
- Historie der Gleisabschlüsse. Abgerufen am 31. Mai 2016 (Entwicklung vom Erdhügel zu diversen Bauarten von Prellböcken).
Einzelnachweise
- ↑ Trelco AG - Bahntechnik - Brems- und Festprellbock. Abgerufen am 19. Februar 2017.
- ↑ Bahntechnik | Vollbahn | Personenverkehr | klappbare Prellbocksysteme | RAWIE. Abgerufen am 19. Februar 2017.
- ↑ Jürgen Schönbrodt, Lothar Mattner: Bremsprellböcke zwischen DIN und Eurocode. In: Eisenbahntechnische Rundschau. Band 63, Nr. 10, 2014, ISSN 0013-2845, S. 26–31.