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RE:Didius 1

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Urheber der lex Didia sumptuaria
Band V,1 (1903) S. 406 (IA)
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1) Didius, Urheber der nach ihm benannten lex Didia sumptuaria, die 18 Jahre nach der lex Fannia sumptuaria, also 611 = 143, gegeben wurde und deren Bestimmungen ergänzte und erweiterte (Macrob. Sat. III 17, 6). Vermutlich war dieser D. damals Volkstribun und Vater von Nr. 5, würde also T. mit Vornamen geheissen haben.