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RE:Eudokia 1

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Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Aelia, Gattin des Kaisers Theodosius II., Dichterin † 460 n. Chr.
Band VI,1 (1907) S. 906912
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GND: 100941028
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Eudokia. 1) Aelia Eudocia (Eckhel Doctrina numorum VIII 185. J. Sabatier Monnaies byzantines I 120), Gemahlin des Kaisers Theodosius II. Sie hieß ursprünglich Athenais (Socrat. VII 21, 9. Prisc. frg. 8 = FHG IV 94. Chron. Pasch. 421. Theophan. 5911) und stammte aus Athen (Euagr. h. e. I 20, 1. Marc. chron. 421, 1 = Mommsen Chron. min. II 75), wo ihr Vater Leontios das Lehramt der Rhetorik bekleidete (Socrat. VII 21, 8. Theoph. a. O., vgl. Olymp. frg. 28 = FHG IV 63). Sie wurde daher in dem Distichon, das am Ende ihrer Metaphrase des Octateuchs stand, Leontias genannt (Phot. cod. 183). Als ihre Lehrer werden Orion und der Grammatiker Hyparechios erwähnt (Tzetz. Chil. X [306] 58). Dem Kaiser durch dessen Schwester Pulcheria zugeführt (Euagr. a. O. Theophan. a. O.), empfing sie durch den Bischof Atticus von Konstantinopel die Taufe und zugleich ihren neuen Namen (Socrat. VII 21, 9. Euagr. a. O. Theoph. [907] a. O.), der sich von dem ihrer verstorbenen Schwiegermutter Aelia Eudoxia nur in einem Buchstaben unterschied. Alsdann fand am 7. Juni 421 die Vermählung mit Theodosius II. statt und wurde durch Zirkusspiele und theatralische Aufführungen gefeiert (Chron. Pasch. 421. Marc. chron. 421, 1). Im nächsten Jahre 422 feierte sie den Sieg ihres Gemahls über die Perser durch einen Panegyricus in griechischen Hexametern (Socrat. VII 21, 8) und gebar eine Tochter, die den Namen Licinia Eudoxia erhielt (Marc. chron. 422, 1. Theophan. 5926. Dessau 819; vgl. Eudoxia Nr. 2). Dafür wurde sie am 2. Januar 423 zur Augusta ernannt (Chron. Pasch. 423; vgl. Eckhel a. O. Dessau 818. Mansi Concil. coll. IV 1110). Eine zweite Tochter Flaccilla starb schon im J. 431 (Marc. chron. 431, 1). Wahrscheinlich gab dies ihr den Anlaß zu einem Gelübde, daß sie, falls sie die Vermählung der überlebenden Tochter noch mit Augen sehe, nach Jerusalem wallfahren wolle (Socrat. VII 47, 2). Nachdem am 29. Oktober 437 die Hochzeit der Eudoxia mit Valentinian III. vollzogen war, erfüllte sie 438 das Gelübde (Theophan. 5927. Anth. Pal. epigr. Christ. 105). Unterwegs hielt sie in Antiocheia eine Rede an das Volk und wurde dafür durch eine Erzstatue geehrt (Euagr. I 20, 3–5. Chron. Pasch. 444). In Jerusalem und anderen Städten des Orients schmückte sie die Kirchen mit reichen Gaben (Socrat. VII 47, 3. Theophan. a. O., vgl. Euagr. I 21, 1. 22, 1) und kehrte 439 nach Konstantinopel zurück, die Reliquien des heiligen Stephanus mit sich führend (Marc. chron. 439, 2). Nicht sehr lange darauf verließ sie ihre Hauptstadt zum zweitenmale, um den Rest ihres Lebens in Jerusalem zuzubringen. Die späteren Byzantiner fassen dies als Verbannung auf. An die beglaubigte Tatsache anknüpfend, daß der Kaiser 440 seinen Magister officiorum Paulinus in dem kappadokischen Caesarea hinrichten ließ (Marc. chron. 440, 1), erzählen sie den folgenden Roman. Als Theodosius am Weihnachtstage in die Kirche ging, habe ein Armer ihm einen phrygischen Apfel von ungewöhnlicher Größe überreicht und dafür sogleich 150 Solidi als Belohnung empfangen. Der Kaiser habe das Prachtstück seiner Gattin geschickt und sie dem schönen Paulinus, der wegen eines Fußleidens das Zimmer hüten mußte und daher sich an dem Kirchgange seines Herrn nicht beteiligt hatte. So habe dieser, als er nach dem Gottesdienst in seinen Palast zurückkehrte, denselben Apfel als Geschenk des Paulinus zurückerhalten. Er habe ihn verborgen und E. darüber befragt; diese habe behauptet, ihn aufgegessen zu haben, und das sogar mit einem Eide bekräftigt. Hierdurch mißtrauisch geworden, habe Theodosius den Paulinus hinrichten lassen und darauf E. ihn gebeten, ihr die Rückkehr nach Jerusalem zu gestatten (Chron. Pasch. 444. Malal. XIV p. 21 D. Zonar. XIII 23 p. 44 C. Niceph. XIV 23. Theophan. 5940). Wäre dies richtig, so müßte es zunächst auffallen, daß Paulinus in Kappadokien, nicht in Konstantinopel getötet wurde. Da die Entdeckung des Verhältnisses auf den Weihnachtstag gesetzt wird, könnte die Hinrichtung nur in den ersten Anfang des J. 440 fallen, lange ehe die folgenden Consuln designiert waren. Und doch bekleidete 441 Kyros, der seine hohe Stellung der Bewunderung [908] E.s für seine Gedichte verdankte, das Consulat; ihr Einfluß auf den Kaiser muß also noch Ende 440 ungeschwächt gewesen sein. Auch soll nach einer sehr guten Quelle, wahrscheinlich Priscus, ihre Abreise nach Jerusalem den Sturz des Kyros herbeigeführt haben (Suid. s. Κῦρος), und dieser ist sicher noch am 26. Juni 441 (Nov. Theod. V 3), vielleicht auch am 18. August 441 (Cod. Iust. I 55, 10, wo aber das Datum nur durch Haloander überliefert, also zweifelhaft ist) als Praefectus praetorio Orientis nachweisbar. Sein Nachfolger Apollonius findet sich, nicht vor dem 21. August 442 erwähnt (Cod. Iust. II 7, 9 gleichfalls Haloandrische Subscription). Das Scheiden der E. vom Hofe scheint also auch zeitlich nicht mit dem Tode des Paulinus zusammenzufallen, sondern dem J. 441 oder 442 anzugehören. Die Gründe ihrer Rückkehr nach Jerusalem dürften daher wohl nur Überdruß und Frömmigkeit gewesen sein. Vielleicht hatten der Presbyter Severus und der Diakon Johannes, die dort als ihre geistlichen Berater erscheinen, Anteil an ihrem Entschlusse. Der Kaiser schickte 444 seinen Comes domesticorum Saturninus nach Jerusalem, um jene beiden umbringen zu lassen (Theophan. 5942); doch hatte dies zur Folge, daß E., vielleicht gar mit eigener Hand, den Mörder tötete (Marc. chron. 444, 4: Eudocia nescio quo excita dolore Saturninum protinus obtruncavit. Prisc. frg. 8, FHG IV 94: τὸν δὲ Σατορνίνον ἀνῃρήκει Ἀθηναὶς ἡ καὶ Εὐδοκία). Dafür wurde ihr die Hofdienerschaft entzogen. (Marc. a. O.); doch dürfte sie bald wieder in ihre Ehren eingesetzt worden sein. Denn sie entfaltete in Jerusalem eine glänzende Bautätigkeit; unter anderem stellte sie die verfallenen Befestigungen der Stadt wieder her und errichtete vor ihren Toren eine prächtige Kirche dem heiligen Stephanus (Euagr. I 21, 1–3. 22, 1. Zonar. XIII 23 p. 45 A. Niceph. h. e. XIV 50, Migne G. 146, 1233. Cassiod. in Psalt. 50, 19, Migne L. 70, 370. Cyrill. vit. S. Euthymii bei Montfaucon Analecta Graeca I 72). Nachdem das Konzil von Chalkedon im J. 451 die Monophysiten verurteilt hatte, unterstützte sie den Mönch Theodosius, der als Vorkämpfer des unterlegenen Dogmas den Bischofsstuhl von Jerusalem usurpierte und erst nach 20 Monaten mit Waffengewalt vertrieben wurde (Cyrill. p. 55. 63. Niceph. h. e. XV 9, Migne G. 147, 30. Theophan. 5945). Um sie zum Einlenken zu bewegen, richtete Leo, Bischof von Rom, am 15. Juni 453 einen noch erhaltenen Brief an sie (Leo Magnus ep. 123, Migne L. 54, 1060) und bewog auch ihren Schwiegersohn, Valentinian III., in diesem Sinne an sie zu schreiben (Leo Magnus ep. 117, 3), aber ohne Erfolg. Erst die Wegführung ihrer Tochter und Enkelinnen, durch Geiserich (455), in der sie ein Zeichen des göttlichen Zornes gegen sich erblickte, und Briefe ihres Bruders Valerius und des späteren Kaisers Olybrius, die bald darauf an sie gerichtet wurden, machten sie zweifelhaft (Cyrill. p. 64. 66). Sie befragte die heiligen Einsiedler Symeon Stylites und Euthymios, und als auch diese die monophysitische Lehre verdammten, entsagte sie ihr und trat mit dem orthodoxen Bischof von Jerusalem, Iuvenalis, in Kommunion, was auch viele von denjenigen, die noch immer der Partei des [909] Theodosius treu geblieben waren, bekehrte (Cyrill. p. 64–67). Am 15. Juni 460 weihte sie noch die Kirche des heiligen Stephanus ein, bereiste dann die anderen Kirchen, welche sie erbaut hatte, ordnete deren Einkünfte und starb zu Jerusalem am 20. Oktober 460 (Cyrill. p. 73. Niceph. h. e. XIV 50, Migne G. 146, 1240. Theophan. 5947). In jener Kirche des Stephanus wurde sie auch begraben (Euagr. h. e. I 22, 1. Cedren. 337 C). Hier suchte später ihre gleichnamige Enkelin ihr Grab auf (Niceph. h. e. XV 12, Migne G. 147, 40. Theophan. 5964). In Konstantinopel erhielten ihr Andenken neben dem für sie erbauten Palast die Thermae Eudocianae (Not. urb. Const. 6, 10. 11, 12 bei Seeck Not. dign. 233. 237).

Soweit kann die Geschichte der E. als beglaubigt gelten. Da sie aber durch ihr Versemachen und ihre hochbewunderte Frömmigkeit (Cassiod. in Psalt. 50, 19 = Migne L. 70, 370) die Phantasie jener Zeiten mächtig reizte, hat man später eine ganze Anzahl romanhafter Erfindungen an ihre Person geknüpft, von denen eine teilweise schon oben (S. 907) besprochen ist. Vollständig lauten sie in ihrer ältesten Gestalt folgendermaßen. Theodosius II. ist von Kindheit an mit Paulinus, dem Sohne eines Comes domesticorum, befreundet. Als er nun zu Jahren kommt, verlangt er nach einer Frau, die alle andern an Schönheit übertrifft, wenn sie auch weder reich noch aus vornehmem Geschlecht ist, und neben seiner Schwester Pulcheria beginnt auch Paulinus die Suche. Da kommt eine wunderschöne Griechin, Athenais, die Tochter des athenischen Philosophen Herakleitos (sic), nach Konstantinopel und nimmt dort bei ihrer Tante Wohnung. Ihr Vater hatte prophetisch ihre große Zukunft erkannt und ihr deshalb in seinem Testamente nur 100 Solidi hinterlassen, während er seine Söhne Valerianus und Gesios zu Erben seines übrigens Vermögens einsetzte. Nach seinem Tode hatte sie die Brüder gebeten, ihr das ihr zukommende Drittel zuzuweisen, da sie eine solche Enterbung nie um ihren Vater verdient habe, war aber von ihnen zornig aus dem Hause gewiesen worden. Sie war dann zu der Schwester ihrer Mutter gezogen und von ihr nach Konstantinopel zu ihrer väterlichen Tante geführt worden. Mit dieser kommt sie zu Pulcheria, um ihr eine Klageschrift gegen die Brüder zu übergeben, und alsbald erkennt die Regentin in ihr die passende Gemahlin für ihren kaiserlichen Bruder. Sie entwirft ihm eine glänzende Schilderung der Jungfrau, die ihn schon zur Liebe entflammt, und gibt ihm Gelegenheit, im Kaiserpalast, gemeinsam mit Paulinus hinter einem Vorhang versteckt, sie zu sehen. Beide sind entzückt; sie wird zur Christin gemacht, empfängt den Namen E. und heiratet den Kaiser (Chron. Pasch. 420. 421). Als ihre bösen Brüder das hören, wollen sie sich aus Furcht verbergen; sie aber beruft die beiden zu sich, und macht Gesios zum Praefectus praetorio per Illyricum und Valerianus zum Magister officiorum. Denn ihre Bosheit sei ja der Grund gewesen, warum sie nach Konstantinopel gekommen und Kaiserin geworden sei. Theodosius aber erhebt Paulinus, der ihn bei der Brautschau beraten und ihm als Brautführer gedient hat, zu den [910] höchsten Ehren, gewährt ihm großen Einfluß bei sich und seiner Frau und ernennt ihn endlich zum Magister officiorum (Chron. Pasch. 421). Weiter wird die Geschichte erzählt, wie jener phrygische Apfel die Eifersucht des Kaisers erregt und ihn veranlaßt, sich von seiner Frau zu scheiden und den Paulinus töten zu lassen. E. bittet darauf, sich nach Jerusalem zurückziehen zu dürfen. Es werden dann die Ereignisse ihrer beiden Reisen in diese eine zusammengeworfen und endlich erzählt, sie habe noch auf dem Totenbette beteuert, daß Paulinus unschuldig gestorben sei (Chron. Pasch. 444). Diesem Roman hat man später ein historisches Mäntelchen umgehängt, indem man dasjenige, was in ihm notorisch unrichtig war, auf Grund besserer Quellen korrigierte. So erhielt Herakleitos seinen wirklichen Namen Leontios; doch blieb er ein Philosoph, weil dies besser zu seiner Prophetengabe zu passen schien, während der Vater der E. Rhetor gewesen war. Aus Valerianus wurde Valerius, wie tatsächlich ein Bruder der Kaiserin hieß (Cyrill. vit. S. Euthym. bei Montfaucon Analecta Graeca I 64). Man gab an, daß Paulinus in Kappadokien, nicht in Konstantinopel gestorben war (Malal. chron. XIV 19 B. 21 D. Zonar. XIII 22. 23 p. 40 C. 41 A. 44 C. Niceph. h. e. XIV 23, Migne G. 146, 1129. Cedren. 336 D. Theophan. 5940). Außerdem erzählte man, daß auf ihr Anstiften die sog. Räubersynode von Ephesus berufen worden sei (Theophan. a. O.), und illustrierte ihren Kampf gegen Pulcheria um den beherrschenden Einfluß im Palaste durch verschiedene Anekdoten (Theophan. 5940. 5941. Niceph. XIV 47. 23. Cedren. 342 D. Zonar. XIII 23 p. 44 A). Doch alle diese Dinge sind schon aus chronologischen Gründen unmöglich (Sievers Studien 433). F. Gregorovius Athenais, Geschichte einer byzantinischen Kaiserin2, Leipzig 1882. G. Sievers Studien zur Geschichte der römischen Kaiser, Berlin 1870, 431. 462.

[Seeck. ]

In die Zeit ihres Exils in Jerusalem fällt wahrscheinlich zum größten Teil die Abfassung ihrer Gedichte. Was von diesen auf uns gekommen ist, rechtfertigt in keiner Weise das große Lob, das ihnen von den byzantinischen Schriftstellern und in neuester Zeit von F. Gregorovius in seiner fesselnden, aber zu stark idealisierenden Biographie der E. gezollt wurde. Im Gegensatz zu Gregorovius haben Th. Zahn, Tycho Mommsen und A. Ludwich mit Recht der dichtenden Kaiserin jedes selbständige Talent abgesprochen und ihre Poesien für metrische Stilübungen von sehr geringem Wert erklärt. Die Gedichte, zu denen sie ihre Stoffe aus dem Alten und Neuen Testament und aus der Heiligenlegende entnahm, waren sämtlich in epischen Hexametern abgefaßt, deren nachlässiger und fehlerhafter Bau von der poetischen Kunst des Nonnos und seiner Schule sehr absticht. Die Dichtungen der E. haben nur einiges Interesse als Zeichen des Verfalls griechischer Poesie am Ausgange des Altertums.

1. Am besten sind wir unterrichtet über das Gedicht, in dem das Leben der Märtyrer Cyprian und Iustina behandelt war (λόγοι γ' εἰς μάρτυρα τὸν Κυπριανόν). Über den Inhalt der drei Bücher, aus denen die Dichtung bestand, berichtet ausführlich Photios bibl. cod. 184, der sie noch vollständig [911] las. Zwei größere Bruchstücke, nämlich 322 Verse vom 1. Buche (der Anfang fehlt) und 479 Verse vom 2. Buche (der Schluß fehlt), fand Bandini in einer Florentiner Hs. des 11. Jhdts. (Laur. VII 10); er veröffentlichte sie in seinen Graecae ecclesiae vetera monumenta ex bibliotheca Medicea I (Flor. 1761) p. 130ff. und nochmals im Catalogus codd. mss. graec. bibliothecae Mediceae Laurentianae I (1764) p. 228ff. (daraus abgedruckt bei Migne Patrol. gr. LXXXV 827ff.). Das 2. Buch (das Bekenntnis des Cyprianus) hat Gregorovius im Anhang seines Buches Athenais ins Deutsche übersetzt. Wie besonders Th. Zahn in dem Buche Cyprian von Antiochien und die deutsche Faustsage (Erlangen 1882) nachgewiesen hat, benutzte E. für ihre drei Bücher drei prosaische Vorlagen, die sowohl im griechischen Original wie in lateinischer Übersetzung noch vorhanden sind. Das griechische Original der Vorlage des 2. Buches, das die Erzählung des Cyprian von seiner Bekehrung (die Confessio Cypriani) enthält, wurde zuerst von Maran im Anhang zu Cypriani Opera, Paris. 1726, aus cod. Paris. gr. 1506 ediert (wiederholt in Acta SS. Sept. VII 222ff.). Das Original des 3. Buches, das vom Märtyrertod der beiden Heiligen handelt, edierten die Bollandisten aus Paris. gr. 520 und 1485 (Acta SS. Sept. VII 242ff.). Den griechischen Text der Vorlage des 1. Buches, worin die Bekehrung der Iustina und das Leben des Cyprian vor seiner Bekehrung geschildert wird, hat zuerst Th. Zahn im Anhang seines eben erwähnten Buches aus Paris, gr. 1468 und 1454 herausgegeben. Ein Vergleich der erhaltenen Verse mit diesen prosaischen Quellen zeigt, daß E. sich ziemlich eng an diese angeschlossen und im wesentlichen eine metrische Paraphrase ihrer Vorlagen gegeben hat.

2. Als Verfasserin von Homercentonen (Ὁμηρόκεντρα), deren Inhalt die Erzählungen des Neuen Testaments über das Leben Christi bildeten, wird E. genannt von Ioannes Tzetzes Chil. X 92 und Ioannes Zonaras Ann. XIII 23. E. setzte darin das Werk eines gewissen Patrikios fort, wie Zonaras berichtet und E. selbst in ihrer Vorrede bestätigt. Später haben auch noch andere solche Verse verfaßt, und es steht nicht fest, wieviel von der wiederholt gedruckten Sammlung von Homercentonen (s. d. Art. Cento), die aus 2343 Versen besteht, von Patrikios und E. herrührt. Die in neuester Zeit durch E. Abel und A. Ludwich bekannt gewordene Hs. Paris. suppl. gr. 388 (olim Mutinensis) nennt in der Überschrift noch zwei andere Verfasser: Ὁμηροκέντρων Πατρικίου ἐπισκόπου καὶ Ὀπτίμου φιλοσόφου καὶ Εὐδοκίας Αὐγούστης καὶ Κοσμᾶ Ἱεροσολυμίτου τῶν πάντων εἰς ἑνός συνθήματος ἐκλογήν. Ludwich gibt daher in seiner Ausgabe der Schriften der E. aus dem 1943 Verse enthaltenden Mutinensis nur eine Auswahl und die Überschriften der einzelnen Abschnitte.

Von den übrigen Dichtungen der E. ist nichts erhalten. Es werden noch erwähnt: 3. Ein Lobgedicht zur Feier des im J. 422 erfochtenen Sieges über die Perser (Sokrat. hist. eccl. VII 21). 4. Die Lobrede auf Antiochia (Chron. Pasch. 585, 7 Dind. Euagr. hist. eccl. I 20). 5. Μετάφρασις τῆς Ὀκτατεύχου, eine versifizierte Paraphrase des [912] Pentateuch und der Bücher Josua, Richter, Ruth (Phot. bibl. cod. 183), die zur Zeit des Ioannes Tzetzes nicht mehr vorhanden war (Chil. X 65). 6. Eine ebensolche Μετάφρασις der Propheten Zacharias und Daniel (Tzetz. Chil. X 91).

Gesamtausgabe von A. Ludwich, zuerst im Index lect. Regimont. Sommer-Sem. 1893, dann in dem Buche: Eudociae Augustae Procli Lycii, Claudiani carminum graecorum reliquiae, Lipsiae 1897. Literatur (vgl. die Vorrede von Ludwich): G. Olearius Dissert. de poetriis graecis § XXXII. G. Ch. Wolf Catalogus feminarum olim illustrium 331. W. Wiegand Eudoxia (sic), Gemahlin des oströmischen Kaisers Theodosius II., Worms 1871. Ferd. Gregorovius Athenais, Geschichte einer byzantinischen Kaiserin, Leipzig 1882. A. Ludwich Eudokia, die Gattin des Kaisers Theodosios II. als Dichterin, Rh. Mus. XXXVII (1882) 206–225.

[Cohn. ]