„Bernhard Schlink“ – Versionsunterschied
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== Schlink als Jurist ==
Schlink studierte [[Rechtswissenschaft|Jura]] an der [[Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg]] und an der [[Freie Universität Berlin|Freien Universität Berlin]]. Er war wissenschaftlicher Assistent an den Universitäten [[Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg|Heidelberg]], [[Technische Universität Darmstadt|Darmstadt]], [[Universität Bielefeld|Bielefeld]] und [[Albert-Ludwigs-Universität Freiburg|Freiburg]], in Heidelberg in der von seinem Doktorvater [[Adalbert Podlech]] geleiteten [[Arbeitsgruppe Recht und Mathematik]]<ref>A. Podlech (Hrsg.)
Von 1982 bis 1991 war Schlink Professor für [[Öffentliches Recht]] an der [[Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn|Universität Bonn]] und von 1991 bis 1992 Professor für Öffentliches Recht, [[Sozialrecht (Deutschland)|Sozialrecht]] und [[Rechtsphilosophie]] an der [[Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main|Universität Frankfurt am Main]]. 1990 kam er als Gastprofessor und 1992 als Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an die [[Humboldt-Universität zu Berlin]]. Von 1994 bis 2013 lehrte er außerdem an der [[Benjamin N. Cardozo School of Law]] in [[New York City|New York]] vergleichendes Verfassungsrecht, europäisches Recht und Recht und Literatur. Sein Nachfolger bei seiner Emeritierung 2009 wurde [[Christoph Möllers]]. Zu Schlinks Schülern zählen [[Stefan Korioth]] und [[Ralf Poscher]]. Zusammen mit dem Juristen und Hochschulprofessor [[Bodo Pieroth]] hat Schlink das Lehrbuch ''Grundrechte'' (30. Aufl. 2014) und mit dem Rechtsanwalt und ehemaligen Polizeipräsidenten [[Michael Kniesel]] das Lehrbuch ''Polizei- und Ordnungsrecht'' (7. Aufl. 2012) geschrieben; beide Lehrbücher werden seither von [[Thorsten Kingreen]] und Ralf Poscher fortgeführt. Seine [[Monografie]]n und Aufsätze beschäftigen sich außer mit rechtsdogmatischen und -philosophischen besonders mit wissenschaftsgeschichtlichen und -theoretischen Fragen.
Von 1988 bis 2006 war Schlink Richter am [[Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen]] in [[Münster]]. 1990 hat er die Arbeitsgruppe des [[Runder Tisch|Runden Tisches]] ''Neue Verfassung der DDR''<ref>DocumentArchiv.de (
Er war als Verfahrensbevollmächtigter und Gutachter vor dem [[Bundesverfassungsgericht]] und vor Verfassungsgerichten der Länder tätig, u. a. in Verfahren zur nordrhein-westfälischen [[Gemeinschaftsschule]], zur [[Bundestagswahl 1990|ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestags]] und zum [[Schwangerschaftsabbruch]]. Im August 2005 vertrat er die [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] im Verfahren über die Klagen zweier Bundestagsabgeordneter gegen die Entscheidung von [[Horst Köhler|Bundespräsident Köhler]], den [[Bundestagsauflösung 2005|Bundestag aufzulösen]] und [[Bundestagswahl 2005|Neuwahlen]] anzuberaumen.
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