„Carl Peters“ – Versionsunterschied
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1941 wurde der [[Propagandafilm]] ''Carl Peters'' gedreht, der nach 1945 lange als [[Vorbehaltsfilm]] deklariert war. Die Regie führte [[Herbert Selpin]], [[Ernst von Salomon]] war Verfasser des Drehbuchs. [[Hans Albers]], der auch als Produzent auftrat, spielte einen direkten, tatendurstigen Patrioten norddeutschen Zungenschlags. Der Film entfernt sich – basierend auf Peters Erinnerungen – teilweise von historischen Begebenheiten. Die Handlung hat große Ähnlichkeit mit dem Roman von zu Klampen.<ref>Manuel Köppen: ''Mit dem ‚Dritten Reich‘ um die Welt – Kodierung der Fremde im fiktionalen Film'', in:
Die Hinrichtung zweier Schwarzer durch den Strang wird im Film als Reaktion auf einen von England gelenkten Aufstand dargestellt, dem einer seiner Jugendfreunde zum Opfer fällt; vom tatsächlichen Zusammenhang, dem Verhältnis seiner Geliebten zu seinem Diener, ist im Film nicht die Rede. Am Ende des Films rechtfertigt Peters im Reichstag die ungesetzliche Hinrichtung als notwendige Maßnahme, um weitere Aufständische zu entmutigen. Die Abgeordneten des [[Reichstag (Deutsches Kaiserreich)|Reichstags]], vor allem der Bruder Kaysers, verlangen jedoch über alle Fraktionsgrenzen hinweg seinen Rücktritt und lehnen überhaupt den Kolonialismus ab, was zu Tumulten unter den Anwesenden führt. Entsprechend der nationalsozialistischen Feindschaft gegenüber demokratischen Institutionen und Verfahren wird ein völlig verzerrtes Bild des Reichstags und des [[Parlamentarismus]] gezeichnet. Tatsächlich hat Peters, der weder Mitglied des Parlaments noch der Regierung war, niemals vor dem Reichstag gesprochen, sondern war vom Disziplinarhof für die [[Deutsche Kolonien|Schutzgebiete]] abgeurteilt worden.
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