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Mit der EG-Richtlinie 2002/91/EG ''Energy Performance of Buildings Directive (EPBD)'' kam der Begriff Energieeffizienz (Energy Performance) in den gängigen deutschen Sprachgebrauch.
 
In deutsches Recht umgesetzt wurde diese Richtlinie mit dem Energieeinspargesetz (EnEG) und, darauf basierend, mit der [[Energieeinsparverordnung]] (EnEV), worin in §20 die Verbesserung der energetischen Eigenschaften zur verbesserten Energieeffizienz führt. Dabei ist der Endenergiebedarf, das Maß für die Energieeffizienz. Unterschieden wird die Gesamtenergieeffizienz, bei der zusätzlich zum Endenergiebedarf noch die Vorkette (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.) berücksichtigt wird. Anhand der Vornorm [[DIN V 18599]] ''Energetische Bewertung von Gebäuden'' kann die Energieeffizienz bestimmt und im [[Energieausweis]] dokumentiert werden.
 
Die [[Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen]] (''Energy Service Directive ESD'') enthält Richtziele und sorgt für eine Förderung des Markts bei Energiedienstleistungen sowie für die Bereitstellung von anderen Energieeffizienzmaßnahmen beim Endverbraucher.