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Diese Weisung wurde auch im [[Energiegesetz (Schweiz)|Energiegesetz]] von 1998 (EnG, Art. 9, Abs. 1) an die Kantone vermittelt „Die Kantone schaffen im Rahmen ihrer Gesetzgebung günstige Rahmenbedingungen für die sparsame und rationelle Energienutzung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien.“
 
Der Verkauf von [[Glühlampe]]n der Effizienzklassen F und G wurde per 2009 verboten.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-24490.html |titel=Lampen: Effizienzanforderungen ab 2009 |werk=[[admin.ch]] |hrsg=[[Bundesamt für Energie]] |datum=2008-12-18 |abruf=2020-11-29}}</ref>
 
''Siehe auch'': [[2000-Watt-Gesellschaft]]