„Deutsche Kanzlei (Kopenhagen)“ – Versionsunterschied

[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Der dänische König regierte in Schleswig und Holstein in der Funktion als Herzog. Die Herzogtümer waren nicht Teil Dänemarks
Zeile 1:
[[Datei:Finansministeriet.jpg|thumb|''Den Røde Bygning'', Sitz der Deutschen Kanzlei seit 1721, heute Finanzministerium]]
 
Die '''Deutsche Kanzlei''' ([[Dänische Sprache|dänisch]] ''Tyske Kancelli'', ab 1806 ''Schleswig-Holsteinische Kanzlei'', von 1816 bis 1849 ''Schleswig-Holstein-Lauenburgische Kanzlei'') war vom 17. bis 19. Jahrhundert die für die in [[Personalunion]] vom [[Liste der Könige Dänemarks|dänischen König]] regierten Herzogtümer [[Herzogtum Schleswig|Schleswig]] und [[Herzogtum Holstein|Holstein]] zuständige Verwaltungsbehörde des Königreichs [[Dänemark]] mit Sitz in [[Kopenhagen]].<ref>{{Literatur|Autor= Jann Witt|Titel= Frieden, Wohlstand und Reformen - Die Herzogtümer im dänischen Gesamtstaat| Verlag= Convent|Ort= Hamburg|Jahr= 2002|ISBN= 3-934613-39-X|Seiten= 222-223}}</ref>.
 
Der Begriff ''Deutsche Kanzlei'' erklärt sich über die von der Kanzlei verwendete deutsche [[Verwaltungssprache]]. Schleswig selbst war dänisches [[Lehnswesen|Lehen]], während Holstein deutsches Reichslehen und später Mitgliedsstaat des [[Deutscher Bund|Deutschen Bundes]] war.
 
== Geschichte und Kompetenzen ==
Die Deutsche Kanzlei wurde 1523 von König [[Friedrich I. (Dänemark und Norwegen)|Friedrich I.]] für die Ausübung der Herrschaft in den Grafschaften und Herzogtümern des Gesamtstaates eingerichtet. Der Aufgabenbereich umfasste in erster Linie das Rechts-, Schul- und Kirchenwesen. Bis 1770 nahm die Deutsche Kanzlei auch außenpolitische Aufgaben wahr (mit Ausnahme der nordischen Länder). Sie hatte entsprechend eine Abteilung für äußere (''Tyske Kancellis udenrigske afdeling'') und innere Angelegenheiten (''Tyske Kancellis indenrigske afdeling'').<ref>{{Literatur|Autor= Heiko Wartenberg|Titel= Archivführer zur Geschichte Pommerns bis 1945| Verlag= Oldenbourg|Ort= München|Jahr= 2008|ISBN= 978-3-486-58540-7|Seiten= 219}}</ref><ref>{{Literatur|Autor= Robert Bohn|Titel= Dänische Geschichte| Verlag= Beck|Ort= München|Jahr= 2001|Seiten= 57}}</ref> Die Verwaltung der zentralen Landesteile ([[Jütland]], [[Fünen]], [[Seeland (Dänemark)|Seeland]] und bis 1645 [[Halland]] und bis 1656 [[Schonen]] und [[Blekinge]]) sowie [[Dänemark-Norwegen|Norwegens]] und der nordatlantischen Besitzungen ([[Island]], [[Färöer]] und [[Grönland]]) nahm die [[Dänische Kanzlei]] in dänischer Sprache wahr. Beide Behörden hatten ihren Ursprung in der Herzoglichen Kanzlei von Friedrich I. auf [[Schloss Gottorf]] und markieren den Aufbau einer zentralen staatlichen Verwaltungsorganisation der Frühen Neuzeit.<ref>{{Internetquelle| url=http://danmarkshistorien.dk/leksikon-og-kilder/vis/materiale/danske-kancelli/|titel=Danske Kancelli|hrsg=Aarhus Universitet, Institut for Historie og Områdestudier|zugriff=2012-05-28}}</ref> Die deutsche Kanzlei war anfangs vor allem von Vertretern des holsteinischen Adels besetzt,<ref>{{Internetquelle| url=http://www.graenseforeningen.dk/leksikon/t/all/4761|titel=Tyske Kancelli|hrsg=Grænseforeningen|zugriff=2012-05-28}}</ref> der Akten- und Schriftverkehr wurde zunächst in [[Niederdeutsch]], ab etwa 1540 in [[Neuhochdeutsch]] geführt.
 
Nach der [[Souveränitätsgesetz|Einführung des Absolutismus]] 1660 wurde die Deutsche Kanzlei als Kollegium organisiert und war als solches die zentrale oberste Behörde für die Wahrnehmung der staatlichen Verwaltungsangelegenheiten in Schleswig – mit Ausnahme der [[Königliche Enklaven|Königlichen Enklaven]], die der dänischen Kanzlei unterstellt waren – und im königlichen Anteil von Holstein. Nach der Aufhebung des [[Schleswig-Holstein-Gottorf|gottorfschen Anteils]] im Herzogtum Holstein verwaltete die Deutsche Kanzlei die gesamten Herzogtümer [[Herzogtum Schleswig|Schleswig]] und [[Herzogtum Holstein|Holstein]] und ab 1815 auch [[Herzogtum Sachsen-Lauenburg|Lauenburg]]. Von 1667 bis 1773 war sie auch für die Grafschaften [[Grafschaft Oldenburg|Oldenburg]] und [[Grafschaft Delmenhorst|Delmenhorst]] zuständig. Ihr zugeordnet waren unter anderem die königliche Kanzlei in [[Glückstadt]] und ab 1713 das [[Obergericht Gottorf]] in Schleswig. Die Kanzlei, deren Amtssprache immer Deutsch blieb, spielte eine wichtige Rolle bei der Formung des [[Dänischer Gesamtstaat|dänischen Gesamtstaats]].