„Kachelmann-Prozess“ – Versionsunterschied

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=== Unterlassungsverfahren gegen Alice Schwarzer ===
Alice Schwarzer hatte in der von ihr herausgegebenen Zeitschrift ''[[Emma (Zeitschrift)|Emma]]'' die Worte „einvernehmlicher Sex“ und „Unschuldsvermutung“ als [[Unwort des Jahres (Deutschland)|Unwort des Jahres]] vorgeschlagen und dies damit begründet, dass „man am besten [[Dominique Strauss-Kahn#Festnahme nach Vergewaltigungsvorwurf in den USAVergewaltigungsvorwurf_in_den_USA|Nafissatou Diallo]] oder Claudia&nbsp;D. oder irgendeine von den 86.800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltigung nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden“, fragen solle. Kachelmann erwirkte hiergegen eine [[Vorläufiger Rechtsschutz#Einstweilige Verfügung|einstweilige Verfügung]].<ref>[http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/kachelmann-erwirkt-einstweilige-verfuegung-gegen-schwarzer/ ''Jörg Kachelmann erwirkt einstweilige Verfügung – LG Köln weist Widerspruch von Alice Schwarzer ab.''] In: ''Legal Tribune Online.'' 2. Juli 2012.</ref> Einen hiergegen gerichteten Widerspruch wies das Landgericht Köln mit Urteil vom 13. Juni 2012 ab.<ref>Landgericht Köln, Urteil vom 13. Juni 2012, Az. 28 O 96/12.</ref> Alice Schwarzer legte hiergegen Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln ein.<ref>[https://www.welt.de/newsticker/news3/article109307142/Kachelmann-und-Schwarzer-streiten-weiter.html ''Kachelmann und Schwarzer streiten weiter.''] In: ''Die Welt.'' 18. September 2012.</ref> Dieses wertete in seinem Urteil vom 27. Mai 2014<ref>[http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2014/15_U_3_14_Urteil_20140527.html OLG Köln, Urteil vom 27. Mai 2014, Az. 15 U 3/14.]</ref> die Glosse als Verletzung der Persönlichkeitsrechte Jörg Kachelmanns. Es werde der Eindruck erweckt, dass der freigesprochene Moderator die Vergewaltigung begangen habe. Es wies die Berufung in einem Urteil von Ende Mai 2014 zurück und ließ die [[Revision (Recht)|Revision]] zum Bundesgerichtshof nicht zu.<ref>[http://www.spiegel.de/panorama/justiz/olg-koeln-alice-schwarzer-verliert-gegen-joerg-kachelmann-a-978151.html ''Kölner Oberlandesgericht: Alice Schwarzer verliert gegen Jörg Kachelmann.''] In: ''Spiegel Online.'' 29. Juni 2014.</ref> Gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes wurde [[Nichtzulassungsbeschwerde]] eingelegt.<ref>[http://www.spiegel.de/panorama/justiz/alice-schwarzer-will-revision-gegen-joerg-kachelmann-erzwingen-a-978992.html ''Rechtsstreit mit Kachelmann: Schwarzer will Revision erzwingen.''] In: ''Spiegel Online.'' 3. Juli 2014.</ref> Es sei in dem Beitrag um Sprachkritik und Meinungsfreiheit und entgegen der Annahme des Oberlandesgerichtes nicht um die Schuld oder Unschuld Kachelmanns gegangen. „Unschuldsvermutung“ und „einvernehmlicher Sex“ seien „an sich neutrale Begriffe“, die „nicht nur in so spektakulären Fällen wie Kachelmann oder Strauss-Kahn (der ebenfalls nicht verurteilt wurde), sondern in fast allen Fällen des Verdachts auf sexuelle Gewalt zwischen einem Mann und einer Frau von Anbeginn an zentrale Argumente gegen die mutmaßlichen Opfer sind. Und das in der Regel, lange bevor die Schuld- bzw. Unschuldsfrage überhaupt geklärt“ sei.<ref>[http://www.emma.de/artikel/kachelmann-urteil-emma-wehrt-sich-fuer-die-freiheit-des-unwortes-317363 ''Kachelmann-Urteil: EMMA wehrt sich.''] Pressemitteilung der ''Emma'' vom 3. Juli 2014.</ref>
 
Im Februar 2015 wies der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde ab, es fehle eine grundsätzliche Bedeutung des Falls.<ref>''Niederlage für Alice Schwarzer.'' In: ''Der Spiegel.'' Nr. 8, 14. Februar 2015, S. 19.</ref><ref>[http://meedia.de/2015/02/13/alice-schwarzer-unterliegt-im-glosse-gerichtsverfahren-erneut-gegen-joerg-kachelmann/ ''Alice Schwarzer unterliegt im Glosse-Gerichtsverfahren erneut gegen Jörg Kachelmann.''] In: ''Meedia.'' 13. Februar 2015.</ref>