„Paulskirchenverfassung“ – Versionsunterschied

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=== Grundrechte ===
{{Hauptartikel|Grundrechte des deutschen Volkes}}
[[Datei:Bilderrevolution0163.jpg|mini|hochkant|Lithographie''Die zuGrundrechte dendes Grundrechtendeutschen Volkes'', Lithografie von [[Adolph Schroedter]], 1848. Die Nationalversammlung hatte siedie Grundrechte Ende 1848 bereits als Reichsgesetz in Kraft gesetzt und dann in die FRV aufgenommen.]]
 
Ähnlich wie viele frühere Landesverfassungen erwähnte die FRV Grundrechte, aber wesentlich umfassender. Die [[Pressefreiheit]] mit Abschaffung der [[Vorzensur|Zensur]], die Freizügigkeit, die Vereins- und Versammlungsfreiheit und die Glaubensfreiheit sowie Gleichberechtigung der Konfessionen sind Beispiele für klassische Freiheitsrechte. Ein [[Reichsbürgerrecht 1848–1850|Reichsbürger]] durfte auswandern und genoss im Ausland den konsularischen Schutz des Reiches.