„Paulskirchenverfassung“ – Versionsunterschied

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Quellenangabe, dass die Reichsverfassung bereits zwei Monate nach ihrer Verkündung als Vorbild für den Entwurf der Erfurter Unionsverfassung diente.
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{{Hauptartikel|Rezeption der Frankfurter Reichsverfassung}}
 
Die Reichsverfassung diente bereits zwei Monate nach ihrer Verkündung als Vorbild für den Entwurf der [[Erfurter Unionsverfassung]].<ref>{{Internetquelle |autor=Johannes Leicht |url=https://www.dhm.de/lemo/kapitel/reaktionszeit/deutscher-bund-und-nationale-frage/erfurter-union.html |titel=Reaktionszeit - Deutscher Bund und "nationale Frage": Die Deutsche Union (Erfurter Union) |werk=Website des Lebendigen Museum Online |hrsg=Kooperationsprojekt der Stiftung Deutsches Historisches Museum, der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und des Bundesarchivs |datum=2010-06-23 |sprache=de |abruf=2023-08-15}}</ref> Preußen wollte damit einen eigenen Einigungsversuch unternehmen, unter konservativerem Vorzeichen in Zusammenarbeit mit den Mittelstaaten einen eigenen Einigungsversuch unternehmen. Auch wenn diese Union letztlich nicht entstandverwirklicht wurde, so bewahrte der Verfassungsentwurf vieles des Frankfurter Vorbildes und half so teilweise, dass die Reaktionszeit[[Reaktion (Politik)|reaktionäre]] Zeit nicht noch schlimmer ausfiel. Preußen wollte nämlich mit der Union für sich werben und verbat sich allzu extreme konservative Auswüchse in der eigenen Verfassung von 1850. Dort finden sich auch viele Grundrechte des deutschen Volkes wieder, wenn auch in abgeschwächter Form.
 
Bei der Erarbeitung der [[Verfassung des Norddeutschen Bundes|norddeutschen Bundesverfassung]] von 1867 wurde die Frankfurter Reichsverfassung stark berücksichtigt. Der [[Reichstagswahl Februar 1867|konstituierende Reichstag]] änderte in ihrem Sinne Bismarcks Verfassungsentwurf ab. Später im Kaiserreich blieb sie eine Diskussionsgrundlage für die Verfassungsentwicklung. Als 1919 die [[Weimarer Reichsverfassung]] erarbeitet wurde, war der Frankfurter Grundrechtskatalog ein bedeutendes Vorbild. Noch im [[Parlamentarischer Rat|Parlamentarischen Rat]] (1948–1949) zitierten die Väter und Mütter des Grundgesetzes aus der FRV.<ref>Jörg-Detlef Kühne: ''Die Reichsverfassung der Paulskirche. Vorbild und Verwirklichung im späteren deutschen Rechtsleben.'' Habil. Bonn 1983, 2. Auflage, Luchterhand, Neuwied 1998 (1985), S. 132–136, 146/147.</ref>