„Paulskirchenverfassung“ – Versionsunterschied
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Quellenangabe, dass die Reichsverfassung bereits zwei Monate nach ihrer Verkündung als Vorbild für den Entwurf der Erfurter Unionsverfassung diente. |
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{{Hauptartikel|Rezeption der Frankfurter Reichsverfassung}}
Die Reichsverfassung diente bereits zwei Monate nach ihrer Verkündung als Vorbild für den Entwurf der [[Erfurter Unionsverfassung]].<ref>{{Internetquelle |autor=Johannes Leicht |url=https://www.dhm.de/lemo/kapitel/reaktionszeit/deutscher-bund-und-nationale-frage/erfurter-union.html |titel=Reaktionszeit - Deutscher Bund und "nationale Frage": Die Deutsche Union (Erfurter Union) |werk=Website des Lebendigen Museum Online |hrsg=Kooperationsprojekt der Stiftung Deutsches Historisches Museum, der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und des Bundesarchivs |datum=2010-06-23 |sprache=de |abruf=2023-08-15}}</ref> Preußen wollte damit
Bei der Erarbeitung der [[Verfassung des Norddeutschen Bundes|norddeutschen Bundesverfassung]] von 1867 wurde die Frankfurter Reichsverfassung stark berücksichtigt. Der [[Reichstagswahl Februar 1867|konstituierende Reichstag]] änderte in ihrem Sinne Bismarcks Verfassungsentwurf ab. Später im Kaiserreich blieb sie eine Diskussionsgrundlage für die Verfassungsentwicklung. Als 1919 die [[Weimarer Reichsverfassung]] erarbeitet wurde, war der Frankfurter Grundrechtskatalog ein bedeutendes Vorbild. Noch im [[Parlamentarischer Rat|Parlamentarischen Rat]] (1948–1949) zitierten die Väter und Mütter des Grundgesetzes aus der FRV.<ref>Jörg-Detlef Kühne: ''Die Reichsverfassung der Paulskirche. Vorbild und Verwirklichung im späteren deutschen Rechtsleben.'' Habil. Bonn 1983, 2. Auflage, Luchterhand, Neuwied 1998 (1985), S. 132–136, 146/147.</ref>
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