„Paulskirchenverfassung“ – Versionsunterschied

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Die [[Frankfurter Nationalversammlung|Nationalversammlung]] betitelte das entsprechende Dokument als ''Verfassung des Deutschen Reiches'' und verwendete darin und ansonsten den Ausdruck „Reichsverfassung“. Das juristische Schrifttum und die Geschichtswissenschaft schreiben unter anderem „Reichsverfassung von 1849“ oder „Frankfurter Reichsverfassung“ mit der oft verwendeten Abkürzung FRV. Da die Nationalversammlung ihre Sitzungen überwiegend<ref>Zu Einzelheiten Simon Kempny: ''Auf dem Weg zum deutschen Bundesstaat. Der zweite den Abschnitt von der Reichsgewalt betreffende Entwurf der Vorkommission des Verfassungsausschusses der deutschen verfassunggebenden Nationalversammlung vom 26. September 1848.'' Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung (ZRG GA), Band 129 (2012), S. 391 Fn. 3.</ref> in der Frankfurter [[Paulskirche (Frankfurt)|Paulskirche]] abhielt, hat sich auch die (nicht zeitgenössische) Bezeichnung „Paulskirchenverfassung“ oder „Verfassung der Paulskirche“ eingebürgert.
 
Das [[Originalexemplare der Frankfurter Reichsverfassung|Originaldokument]] der Verfassung war nach dem 2. Weltkrieg verschollen, bis es im Jahr 1951 durch den damals 17-jährigen [[Klaus Trieglaff]] auf einem Schutthaufen in [[Potsdam]] am Ufer des [[Jungfernsee]]<nowiki/>s gefunden wurde. Trieglaff brachte es 1953 in das Berliner [[Museum für Deutsche Geschichte|Museum Deutsche Geschichte]]. Heute ist es im [[Deutsches Historisches Museum|Deutschen Historischen Museum]] archiviert und wird 2023 in einer Ausstellung zum 175-jährigen Jubiläum des ersten gesamtdeutschen [[Parlament|Parlaments]] in der Abgeordnetenlobby des [[Reichstagsgebäude|Reichstagsgebäudes]] gezeigt.<ref>{{Literatur |Autor=Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste |Titel=Odyssee einer Urkunde |Hrsg=Deutscher Bundestag |Ort=Berlin |Datum=2023-02 |Seiten=75}}</ref>
 
Deutschland war nach der Herrschaft [[Napoleon Bonaparte|Napoleons]] 1815 als [[Deutscher Bund]] neuorganisiert worden. Es handelte sich um einen [[Staatenbund]], der für Sicherheit nach außen und innen sorgen sollte. Der [[Bundeszweck (Deutscher Bund)|Bundeszweck]] war damit sehr eingeschränkt; es war beispielsweise nicht die Aufgabe des Bundes, die Rechtsverhältnisse zu vereinheitlichen oder einen gemeinsamen Wirtschaftsraum zu schaffen. Grundlage für das [[Bundesrecht (Deutscher Bund)|Bundesrecht]] waren vor allem die [[Deutsche Bundesakte|Bundesakte]] von 1815 und die [[Wiener Schlussakte]] von 1820. Zusammen bildeten sie die eigentliche Bundesverfassung. Für wesentliche Veränderungen des Bundes war Einstimmigkeit vonnöten.