„Paulskirchenverfassung“ – Versionsunterschied
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Deutschland war nach der Herrschaft [[Napoleon Bonaparte|Napoleons]] 1815 als [[Deutscher Bund]] neuorganisiert worden. Es handelte sich um einen [[Staatenbund]], der für Sicherheit nach außen und innen sorgen sollte. Der [[Bundeszweck (Deutscher Bund)|Bundeszweck]] war damit sehr eingeschränkt; es war beispielsweise nicht die Aufgabe des Bundes, die Rechtsverhältnisse zu vereinheitlichen oder einen gemeinsamen Wirtschaftsraum zu schaffen. Grundlage für das [[Bundesrecht (Deutscher Bund)|Bundesrecht]] waren vor allem die [[Deutsche Bundesakte|Bundesakte]] von 1815 und die [[Wiener Schlussakte]] von 1820. Zusammen bildeten sie die eigentliche Bundesverfassung. Für wesentliche Veränderungen des Bundes war Einstimmigkeit vonnöten.
Das wichtigste Bundesorgan, der [[Bundestag (Deutscher Bund)|Bundestag]], war ein
== Zustandekommen ==
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{{Commonscat|Constitution of the German Reich 1849|Paulskirchenverfassung}}
{{Wiktionary}}
* {{DNB-Portal|041493613}}
* [http://verfassungen.de/de06-66/verfassung48-i.htm Originaltext der Verfassung des deutschen Reiches („Paulskirchenverfassung“) vom 28. März 1849 (auf verfassungen.de)]
* [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/ku.php?tab=que&ID=835 Verfassung des Deutschen Reiches („Paulskirchen-Verfassung“) vom 28. März 1849 in Volltext (Internet-Portal „Westfälische Geschichte“)]
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