„Paulskirchenverfassung“ – Versionsunterschied

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Deutschland war nach der Herrschaft [[Napoleon Bonaparte|Napoleons]] 1815 als [[Deutscher Bund]] neuorganisiert worden. Es handelte sich um einen [[Staatenbund]], der für Sicherheit nach außen und innen sorgen sollte. Der [[Bundeszweck (Deutscher Bund)|Bundeszweck]] war damit sehr eingeschränkt; es war beispielsweise nicht die Aufgabe des Bundes, die Rechtsverhältnisse zu vereinheitlichen oder einen gemeinsamen Wirtschaftsraum zu schaffen. Grundlage für das [[Bundesrecht (Deutscher Bund)|Bundesrecht]] waren vor allem die [[Deutsche Bundesakte|Bundesakte]] von 1815 und die [[Wiener Schlussakte]] von 1820. Zusammen bildeten sie die eigentliche Bundesverfassung. Für wesentliche Veränderungen des Bundes war Einstimmigkeit vonnöten.
 
Das wichtigste Bundesorgan, der [[Bundestag (Deutscher Bund)|Bundestag]], war ein Gesandtenkongress[[Gesandte]]nkongress der Einzelstaaten, es gab also keine Regierung, kein Parlament und kein Gericht und damit keine Gewaltenteilung. Der Bund entwickelte sich auch nicht in diese Richtung, denn die größten Mitglieder (vor allem [[Kaisertum Österreich|Österreich]], [[Königreich Preußen|Preußen]] und [[Königreich Bayern|Bayern]]) hatten kein Interesse an einer [[Reform des Deutschen Bundes|Bundesreform]]. Für sie diente der Bund in erster Linie zur Unterdrückung [[Nationalismus|nationaler]], [[Liberalismus|liberaler]] und [[Demokratie|demokratischer]] Bestrebungen.
 
== Zustandekommen ==
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{{Commonscat|Constitution of the German Reich 1849|Paulskirchenverfassung}}
{{Wiktionary}}
* {{DNB-Portal|041493613}}
* [http://verfassungen.de/de06-66/verfassung48-i.htm Originaltext der Verfassung des deutschen Reiches („Paulskirchenverfassung“) vom 28. März 1849 (auf verfassungen.de)]
* [http://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/ku.php?tab=que&ID=835 Verfassung des Deutschen Reiches („Paulskirchen-Verfassung“) vom 28. März 1849 in Volltext (Internet-Portal „Westfälische Geschichte“)]