Primas (Religion)

oberbischöflicher Ehrentitel in mehreren christlichen Kirchen
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Der Primas (lat. der Erste, Vornehmste; Plural Primates (lat.), eingedeutscht Primasse, veraltet auch Primaten) ist in mehreren Kirchen (besonders der römisch-katholischen Kirche) ein oberbischöflicher Ehrentitel. Einem Primas können bestimmte kirchenleitende Funktionen zugeordnet sein. In der anglikanischen Kirchengemeinschaft bezeichnet Primas den leitenden Bischof einer Provinz.

Bedeutung

Antike und Mittelalter

Historisch gesehen entstand der Titel eines Primas ab dem 4. Jahrhundert aus der Bezeichnung für den bedeutendsten Bischof einer Provinz des Römischen Reichs. Der Papst, gleichzeitig Bischof von Rom, ist Primas der katholischen Kirche. Primas war später aber auch der Amtstitel für die päpstlichen Vikare und Legaten.[1]

Der Primas hatte gewisse Ehrenrechte, z. B. den Vorsitz auf den Nationalkonzilen, die Ordination der Metropoliten, die Königskrönung u. a. Selten beinhaltete das Primat darüber hinaus auch begrenzte jurisdiktive Rechte gegenüber den Metropoliten und Bischöfen.

Da alle damaligen hervorragenden Erzbischöfe (Auflistung siehe unten) auf den Primat Anspruch erheben konnten, "wurde die Würde völlig illusorisch".[1]

Neuzeit

Der Titel ist meist mit der bedeutendsten oder ältesten Diözese eines Landes oder einer Region verbunden, wobei es im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation und in Frankreich zeitweise mehrere Primates gegeben hat. Daraus, dass das Heilige Römische Reich auch das heutige Österreich umfasste, erklärt sich, dass der Salzburger Erzbischof heute noch den Titel Primas Germaniae trägt.

In älterer Zeit erfreuten sich Primates verschiedener Privilegien, z. B. hatten sie das Recht zur Einberufung von Synoden in ihrem Bezirk, den Vorsitz in solchen Versammlungen, untergeordnete Kirchengerichte konnten an den Primas appellieren. Außerdem krönte in der Regel der Primas den Herrscher und hatte das Vorrecht, die Bischöfe seines Gebiets zu weihen. Primates wurden auch als Vikare des Papstes bezeichnet.

Rechtsgrundlage des Primatialtitels war jeweils ein gesondertes päpstliches Privileg. Im Codex Iuris Canonici von 1917 wurde bestimmt, dass Primates nur dann besondere Rechte haben, wenn dies ausdrücklich im Einzelfall festgelegt worden war. Der Codex von 1983 bestimmt ausdrücklich, dass der Titel eines Primas lediglich einen Ehrenvorrang mit sich bringt, es sei denn, dass sich durch ein spezielles Privileg oder eine gebilligte Gewohnheit etwas anderes ergibt (can. 438 CIC). Einige Aufgabenbereiche werden heute von den Bischofskonferenzen wahrgenommen.

Der Primas rangiert in zeremonieller Hinsicht über einem Metropolitanerzbischof, aber unter einem Patriarchen und Großerzbischof. Falls er Kardinal ist, gelten die auf Kardinäle anwendbaren Regeln.

Katholische Primase

Bistum Land Zeitraum Titel
Erzbistum Venedig Italien Titelführung auch noch um 1889[1] und 1908[2] erwähnt
Erzbistum Köln Deutschland ab 1052[1]
Erzbistum Bari-Bitonto Italien circa 1090 Apulien
Erzbistum Salerno-Campagna-Acerno Italien
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Ganz Lukanien
1545 Königreich Neapel
Erzbistum Tarragona Spanien 1150, 1869, Titelführung auch noch um 1889[1] und 1908[2] erwähnt Spanien
Erzbistum Tuam Irland 1255 Connaught
Erzbistum Braga Portugal vor 1400 Ganz Iberien
seit 1400 Portugal
Erzbistum Dublin Irland 1353, 1674 Irland
Erzbistum Cagliari Italien
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; 1456, 1569
Sardinien
Erzbistum Santo Domingo Dominikanische Republik
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Neue Welt
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Westindien
Erzbistum Lima Peru 1572, 1834,
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Peru
Erzbistum Bogotá Kolumbien
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Kolumbien
Erzbistum Buenos Aires Argentinien
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Argentinien
Erzbistum Mexiko Mexiko
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Mexiko
Erzbistum Québec Kanada
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Kanada
Erzbistum São Salvador da Bahia Brasilien
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Brasilien
Erzbistum Quito Ecuador
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Ecuador
Erzbistum Armagh Irland 1111, IX/1152, 1171, 1261, 1869, Titelführung auch noch um 1889[1] und 1908[2] erwähnt Ganz Irland
Bistum Funchal Portugal
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Indien
Trondheim/Nidaros Norwegen 1152–1687 Norwegen
Erzbistum Reims Frankreich circa 850–
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Primas von Gallien
1089
1095–
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Gallia Belgica
Erzbistum Sens Frankreich
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Gallien
Erzbistum Rouen Frankreich 990–
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, Titelführung auch noch um 1889[1] und 1908[2] erwähnt
Normandie
Erzbistum Bordeaux Frankreich 1305, 1306–
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Aquitanien
Erzbistum Narbonne Frankreich
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, 1418–
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Gallia Narbonensis
Doclea Montenegro 877–927 Dalmatien
Bar/Antivari Montenegro 1032,
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–1078; 1199,
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,
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,
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Serbien
Erzbistum Split-Makarska Kroatien 1199, 1636–
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Dalmatien und ganz Kroatien
Erzbistum Esztergom-Budapest Ungarn 1394,
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, 1869
Ungarn
Erzbistum Saint Andrews und Edinburgh Schottland
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,
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–V/1694
Schottland
Mecheln (Brüssel) Belgien
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, Titelführung auch noch um 1889[1] und 1908[2] erwähnt
Belgien
Goa Indien 1572, 1606 Orient
Erzbistum Warschau Polen
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,
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Königreich Polen
Erzbistum Karthargo Tunesien 530,
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 ;
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Afrika
Nicosia Zypern 1196–1571 Königreich Zypern
Auch Frankreich 879–
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Novempopulana (Aquitania Tertia)
circa 1650–
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Deux-Navarra
Vienne Frankreich
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,
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Primas der Primase Frankreichs
Erzbistum Bourges Frankreich circa 840, II/865, 876, 1112, 1126,
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,
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, XII/1223,
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Aquitanien
II/865–
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Gallia Narbonensis
Erzbistum Lyon Frankreich
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, 1095, 1116, I/1121, 1145–
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;
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Gallien
Erzbistum Toledo Spanien
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, 1101, 1118,
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, Titelführung auch noch um 1889[1] und 1908[2] erwähnt
Spanien
Erzdiözese Salzburg Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation ab 1026[1], Titelführung auch noch um 1889[1] und 1908[2] erwähnt, seit 1689 durch offizielle kaiserliche Verleihung Primas Germaniae, ganz Deutschland
Erzbistum Mainz Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 780–1803 Primas Germaniae, ganz Deutschland
Erzbistum Trier Ostfränkisches Reich 9./10. Jhdt. Belgica Prima
Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 10. Jhdt.–1803 Primas Germaniae, ganz Deutschland
Erzbistum Pisa Italien
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Korsika
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Judikat Torres auf Sardinien
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Sardinien
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Toskana
Erzbistum Prag Tschechien 1365, Titelführung auch noch um 1889[1] und 1908[2] erwähnt Böhmen
Erzbistum Gniezno Polen 1418, 1513, 1869, Titelführung auch noch um 1889[1] und 1908[2] erwähnt Polen
Konstantinopel Türkei
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Erzbistum Skopje Mazedonien
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Serbien
Erzbistum Magdeburg Deutschland 986–1648 Primas Germaniae, ganz Deutschland
Erzbistum York England 11. Jahrhundert, 1353–
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England
Erzbistum Canterbury England 1072,
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Ganz England
Erzbistum Uppsala Schweden 1367, 1397, 1455–1687 Schweden
Eauze Frankreich 6. Jahrhundert–879 Novempopulana (Aquitania Tertia)
Erzbistum Lund Schweden 1163,
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–1687
Skandinavien
Tirnovo Bulgarien
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; 1277–circa 1280
Bulgarien & Walachei

Heraldik

 
Wappen eines katholischen Primas; grüner Galero mit 30 Quasten. Handelt es sich um einen Patriarchen, ist das Grün von Gold eingefasst.

Die meisten Primates benützen heutzutage ihr Wappen als Erzbischof bzw. Kardinal, der Erzbischof von Salzburg führt als Legatus natus ein erzbischöfliches Wappen in Rot (20 Quasten, päpstliches Legatenkreuz in der Mitte, links und rechts davon das erzbischöfliche Kreuz und der Hirtenstab). Es gibt jedoch ein (veraltetes) Wappen für Primates, welches sich von dem des Patriarchen, durch seine nicht in Gold gefassten Quasten und deren Verbindung zum Galero unterscheidet.

Siehe auch: Kirchliche Heraldik

Orthodoxe Kirchen

Im Bereich der Orthodoxen Kirchen wird der Titel Primas oft für die Oberhäupter autokephaler Kirchen gebraucht.

Anglikanische Kirchengemeinschaft

Innerhalb der Anglikanischen Weltgemeinschaft ist ein Primas das Haupt einer Kirchenprovinz (Landeskirche). In der Regel deckt sich eine Provinz mit einem oder mehreren Nationalstaaten. Der Primas kann der Bischof eines bestimmten Sitzes sein, so wie für England der Erzbischof von Canterbury oder wird auf der Provinzsynode aus dem Kreis der Bischöfe gewählt. In den meisten Fällen trägt er den Titel eines Erzbischofs. Oft ist seine Amtszeit beschränkt. Das Amt des anglikanischen Primas entstand aus dem Primastitel des Erzbischofs von Canterbury.

Siehe auch: Liste der anglikanischen Kirchen

Fürstprimas

Mit der Rheinbundakte wurde 1806 in Deutschland eine souveräner Fürstprimas geschaffen. Amtsträger waren im Rheinbund der Reichserzkanzler und zugleich Erzbischof von Regensburg Karl Theodor von Dalberg, in Ungarn der Erzbischof von Gran, der auch Primatialrechte ausübte.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h i j k l m n Meyers Konversations-Lexikon, Vierte Auflage, 13. Band, Verlag des Bibliographischen Instituts Leipzig 1889, S. 387
  2. a b c d e f g h i Meyers Großes Konversations-Lexikon, Sechste Auflage, 16. Band, Bibliographisches Institut Leipzig und Wien 1908, S. 345