„Röntgenstrahlung“ – Versionsunterschied

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K →‎Anwendungen: Einsatz von Kontrastmitteln in der diagnostischen Bildgebung ergänzt.
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Mit Röntgenstrahlung kann der menschliche Körper durchleuchtet werden, wobei vor allem Knochen, aber bei modernen Geräten auch innere Organe sichtbar werden (siehe auch [[Röntgen]]). Dabei wird ausgenutzt, dass das in den Knochen vorkommende Element [[Calcium]] mit ''Z'' = 20 eine deutlich höhere Ordnungszahl hat als die Elemente, aus denen die weichen Gewebe hauptsächlich bestehen, nämlich [[Wasserstoff]] (''Z'' = 1), [[Kohlenstoff]] (''Z'' = 6), [[Stickstoff]] (''Z'' = 7) und [[Sauerstoff]] (''Z'' = 8). Zudem werden [[Röntgenkontrastmittel]] eingesetzt, die meist [[Iod]] (''Z'' = 53) oder [[Barium]] (''Z'' = 56) enthalten. Neben herkömmlichen Geräten, die eine zweidimensionale [[Projektion (Optik)|Projektion]] produzieren, werden auch [[Computertomograph]]en eingesetzt, die eine räumliche Rekonstruktion des Körperinneren ermöglichen.
 
Man kann mit Röntgenstrahlen auch [[Krebs (Medizin)#Behandlungsmöglichkeiten|Krebs behandeln]], indem man die Krebszellen, die meist strahlungsempfindlicher als das umgebende Gewebe sind, im Rahmen einer [[Strahlentherapie]] (Röntgenbestrahlung) durch gezielte Bestrahlung schädigt. Der erste Bericht über die Heilung eines Haut-Epithelioms erfolgte 1899 durch Tage Sjögren und [[Thor Stenbeck]]. Im Jahr 1902 berichtete F. J. Gentsch über erste Versuche der Röntgenbestrahlung von Gebärmuttertumoren.<ref>[[Ludwig Aschoff]], [[Paul Diepgen]], [[Heinz Goerke]]: ''Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin.'' 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 52 und 57.</ref>
 
Bis zur Entwicklung der ersten [[Antimykotikum|Antimykotika]] wurden auch Hautpilzerkrankungen durch Röntgenstrahlung behandelt (siehe auch [[Ringelflechte-Affäre]]).