„Restitutionsedikt“ – Versionsunterschied
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Der Augsburger Religionsfrieden von 1555 gab den Reichsfürsten das Recht, die Konfession ihrer Untertanen zu bestimmen (''[[Cuius regio, eius religio]]'' – Wessen Gebiet, dessen Religion). Gleichzeitig hatten Untertanen, die die Konfession ihres Herrschers nicht annehmen wollten, das Recht auszuwandern und sich in einem anderen Territorium ihrer Konfession niederzulassen ''(ius emigrandi)''. Ebenfalls aufgenommen wurde aber der sogenannte „Geistliche Vorbehalt“ ([[Reservatum ecclesiasticum]]), der geistliche Territorien von der Reformation ausnahm und eine Einziehung von Kirchengütern verbot. Dies sollte den Besitzstand der katholischen Kirche von 1552 sichern. Um die protestantischen [[Reichsstände]] zur Duldung des geistlichen Vorbehalts zu bewegen, verabschiedete [[Ferdinand I. (HRR)|Ferdinand I.]] eine Zusatzerklärung, die [[Declaratio Ferdinandea]], die evangelischen Rittern und Städten in geistlichen Territorien – als Ausnahme vom ''cuius-regio''-Prinzip – die Bekenntnisfreiheit zusicherte.
Trotz des geistlichen Vorbehalts wurden nach dem Augsburger Religionsfrieden noch Kirchengüter umfangreich [[Säkularisation|säkularisiert]]. Gegen diese Säkularisationen konnte zwar vor Reichskammergericht und Reichshofrat juristisch vorgegangen werden, doch oftmals waren diese Prozesse sehr langwierig und kostspielig, sodass sie sich nicht lohnten.<ref name="Schormann41">[[Gerhard Schormann]]: ''Der Dreißigjährige Krieg'' (= ''Kleine Vandenhoeck-Reihe.'' Band 1506). 3., durchgesehene Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 3-525-33506-7,
Bereits vor dem
== Inhalt des Ediktes ==
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== Durchsetzung des Ediktes ==
[[Datei:
Zunächst ließ Ferdinand in Wien heimlich 500 Kopien des Edikts anfertigen, die er an die [[Kreisobrist]]en und wichtige Fürsten mit der Order schickte, weitere Kopien gleichzeitig am 29. März zu veröffentlichen. Im ganzen folgenden Jahr konzentrierten sich die Anstrengungen darauf, das Edikt durchzusetzen.<ref name="Parker88">Gerhard Benecke: ''The practice of absolutism II: 1626–1629.'' In: [[Geoffrey Parker (Militärhistoriker)|Geoffrey Parker]] (Hrsg.): ''The Thirty Years' War.'' 2nd Edition. Routledge, London u. a. 1997, ISBN 0-415-15458-8 (S. 88).</ref>
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Die Protestanten setzten dem Edikt erbitterten Widerstand entgegen, zumal sie befürchteten, dass der Kaiser ein weiteres Edikt erlassen könnte, in dem er auch den vor 1552 säkularisierten Kirchenbesitz restituiert.<ref name="Parker88" /> Daher unterstützte ihre öffentliche Meinung die Invasion des Schwedenkönigs [[Gustav II. Adolf]], der im folgenden Jahre 1630 den Krieg gegen den Kaiser und die Liga aufnahm. Auch die anfangs zögerlichen evangelischen Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg schlossen sich dem Schwedenkönig an.
Aber auch die katholischen Reichsstände, insbesondere die Kurfürsten, hatten Bedenken gegen das Restitutionsedikt, da es die Machtposition des Kaisers erheblich stärkte. So hatte dieser gleich zwei der vormals protestantisch administrierten reichsunmittelbaren Territorien, das
Im endgültigen [[Westfälischer Frieden|Westfälischen Frieden]] von 1648 wurde das Restitutionsedikt aufgehoben und der Konfessionsstand von 1624 als verbindliche Norm festgeschrieben.
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* [[Heinrich Günter]]: ''Das Restitutionsedikt von 1629 und die katholische Restauration Altwirtembergs.'' Kohlhammer, Stuttgart 1901 ([https://archive.org/details/dasrestitutions00gngoog online]).
* Michael Frisch: ''Das Restitutionsedikt Kaiser Ferdinands II. vom 6. März 1629. Eine rechtsgeschichtliche Untersuchung.'' Mohr, Tübingen 1993, ISBN 3-16-146000-6 (''Jus Ecclesiasticum'' 44), (Zugleich: Tübingen, Univ., Diss., 1990/91).
* [[Wolfgang Seibrich]]: ''Gegenreformation als Restauration : Die restaurativen Bemühungen der alten Orden im Deutschen Reich von 1580 bis 1648''.
* [[Peter Claus Hartmann]]: ''Das Heilige Römische Reich deutscher Nation in der Neuzeit 1486–1806.'' Reclam, Stuttgart 2005, ISBN 3-15-017045-1 (''Reclams Universal-Bibliothek'' 17045).
* [[Axel Gotthard]]: ''Das Alte Reich. 1495–1806.'' Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2003. ISBN 3-534-15118-6.
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