„Restitutionsedikt“ – Versionsunterschied

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Die Protestanten setzten dem Edikt erbitterten Widerstand entgegen, zumal sie befürchteten, dass der Kaiser ein weiteres Edikt erlassen könnte, in dem er auch den vor 1552 säkularisierten Kirchenbesitz restituiert.<ref name="Parker88" /> Daher unterstützte ihre öffentliche Meinung die Invasion des Schwedenkönigs [[Gustav II. Adolf]], der im folgenden Jahre 1630 den Krieg gegen den Kaiser und die Liga aufnahm. Auch die anfangs zögerlichen evangelischen Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg schlossen sich dem Schwedenkönig an.
 
Aber auch die katholischen Reichsstände, insbesondere die Kurfürsten, hatten Bedenken gegen das Restitutionsedikt, da es die Machtposition des Kaisers erheblich stärkte. ErErstmals hattewieder seit dem [[Wormser Edikt]] von 1521 erstmals wiederwar ein Reichsgesetz erlassen worden, ohne die Kurfürsten um ihre Zustimmung zu bitten. Unbeschadet von inhaltlicher Zustimmung erschien das ihnen generell bedenklich. Dementsprechend zwangen sie unter der Führung von [[Maximilian I. (Bayern)|Maximilian I. von Bayern]] auf dem [[Regensburger Kurfürstentag]] 1630 Kaiser Ferdinand II., seinen Generalissimus [[Wallenstein]], der ein entschiedener Gegner des Ediktes, aber auch das militärische Hauptwerkzeug des Kaisers war, zu entlassen und einer Überprüfung des Restitutionsediktes zuzustimmen. Beachtenswert ist, dass Maximilian die Kurfürstenwürde erst einige Jahre zuvor durch einen Bann des pfälzischen Kurfürsten [[Friedrich V. (Pfalz)|Friedrich V.]] und der Aberkennung seinervon dessen Kurfürstenwürde durch Ferdinand II. erlangt hatte und inhaltlich kein Gegner des Ediktes war. Im erfolglosen [[Prager Frieden (1635)|Prager Frieden]] von 1635 musste der Kaiser das Edikt für 40 Jahre außer Kraft setzen.
 
Im endgültigen [[Westfälischer Frieden|Westfälischen Frieden]] von 1648 wurde das Restitutionsedikt aufgehoben und der Konfessionsstand von 1624 als verbindliche Norm festgeschrieben.
 
== Literatur ==