„Rechtsinformationssystem“ – Versionsunterschied

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== Grundlagen ==
Die von den staatlichen Institutionen zur Verfügung gestellten juristischen Angebote sind teils nicht rechtsverbindlich – geltende Fassung des [[Recht|Rechts]]s ist immer die Veröffentlichung im jeweiligen Amtsblatt ([[Gesetzblatt]] oder eine entsprechende Einrichtung), teils erfolgt die rechtswirksame Verkündung der geltenden Fassung im Rahmen des [[e-Government]] – ggf. in [[Akoma Ntoso|maschinenlesbarer Form]] – aber authentisch im Rechtsinformationssystem. Private Anbieter publizieren naturgemäß immer unter Rechtsausschluss.
 
== Liste von Rechtsinformationssystemen ==