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Der '''Strafrahmen''' ist die vom [[Gesetz]] bezeichnete mögliche Dauer einer [[Freiheitsstrafe (Deutschland)|Freiheitsstrafe]] oder mögliche Höhe einer [[Geldstrafe (Deutschland)|Geldstrafe]]. In der Regel sind im Gesetz Mindest- und Höchstmaß der [[Strafe]] angegeben. Zusammen bilden diese den Strafrahmen.
 
Der '''Strafrahmen''' ist die vom [[Gesetz]] bezeichnete mögliche Dauer einer [[Freiheitsstrafe (Deutschland)|Freiheitsstrafe]] oder mögliche Höhe einer [[Geldstrafe (Deutschland)|Geldstrafe]]. In der Regel sind im Gesetz bei dem jeweiligen Tatbestand Mindest- und Höchstmaß der [[Strafe]] ('''Mindeststrafe''', '''Höchststrafe''') angegeben. Zusammen bilden diese den Strafrahmen.
Bei Geldstrafen gilt nach [[Strafrecht (Deutschland)|deutschem Strafrecht]] ein Strafrahmen von mindestens 5 [[Tagessatz|Tagessätzen]] und maximal 360 Tagessätzen. Die Mindestdauer der Freiheitsstrafe ist ein Monat, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Gibt das Gesetz keine obere Begrenzung an, so ist die Höchstdauer 15 Jahre. Bei der [[Strafzumessung]] muss der [[Richter]] zwingend die Strafe innerhalb des Strafrahmens wählen. Nur ausnahmsweise bestehen besondere [[Strafmilderung|Milderungsmöglichkeiten]] (z. B. {{§|49|stgb|juris}} Abs. 1 [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]]). [[Jugendstrafe]]n müssen in der Strafhöhe mindestens sechs Monate dauern, das absolute Maximum sind 10 Jahre.
 
Bei Geldstrafen gilt nach [[Strafrecht (Deutschland)|deutschem Strafrecht]] ein Strafrahmen von mindestens 5 [[Tagessatz|Tagessätzen]] und maximal 360 Tagessätzen. Die Höhe eines Tagessatzes wird nach dem verfügbaren Nettoeinkommen des Angeklagten berechnet.
== Weblinks ==
 
* Sönke Gerhold: [http://www.uni-kiel.de/isk/cgi-bin/Mitarbeiter/files/gerhold_strafr_minder_schw_fall.pdf Die Strafrahmen der minder schweren Fälle im StGB unter farblicher Hervorhebung der Extrema]
Die Regelungen zur zeitigen Freiheitsstrafe finden sich in {{§|38|StGB|juris}} StGB. Die Mindestdauer der Freiheitsstrafe beträgt einen Monat. Gibt das Gesetz keine obere Begrenzung an oder ordnet nicht die lebenslange Freiheitsstrafe an, so ist die Höchstdauer 15 Jahre.
 
Bei der [[Strafzumessung (Deutschland)|Strafzumessung]] muss der [[Richter]] zwingend die Strafe innerhalb des Strafrahmens wählen. Manche Tatbestände enthalten Sonderstrafrahmen für minder schwere Fälle (z. B. {{§|213|StGB|juris}} StGB für den minder schweren Fall des Totschlags) oder besonders schwere Fälle (z. B. {{§|243|StGB|juris}} StGB für den besonders schweren Fall des Diebstahls). Unabhängig vom Delikt wird der Regelstrafrahmen durch besondere [[Strafmilderung|Milderungsmöglichkeiten]] (vgl. {{§|49|stgb|juris}} Abs. 1 [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]]) modifiziert (z. B. bei [[Versuch (StGB)|Versuch]]: {{§|23|StGB|juris}} Abs. 2 StGB).
 
Im [[Jugendstrafrecht (Deutschland)|Jugendstrafrecht]] gibt es weitere, flexiblere Möglichkeiten der Bestrafung, die nicht mit einem bestimmten Delikt verknüpft sind. Zu den sogenannten Zuchtmitteln und Weisungen zählen etwa die Ableistung von Sozialstunden oder die Auferlegung bestimmter Therapien. In schweren Fällen wird [[Jugendstrafe]] verhängt. Diese beträgt in der Strafhöhe mindestens sechs Monate, höchstens 10 Jahre bei Jugendlichen unter 18 Jahren. Bei Heranwachsenden von 18 Jahren bis unter 21 Jahren beträgt die maximale Jugendstrafe 10 Jahre oder 15 Jahre, wenn es sich bei der Tat um Mord gem. {{§|211|StGB|juris}} StGB handelt ({{§|105|JGG|juris}} Abs. 3 JGG).
 
== Siehe auch ==
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* [[Strafrecht]]
* [[Ersatzfreiheitsstrafe]]
 
== Weblinks ==
* [[Sönke Gerhold]]: [http://www.uni-kiel.de/isk/cgi-bin/Mitarbeiter/files/gerhold_strafr_minder_schw_fall.pdf Die Strafrahmen der minder schweren Fälle im StGB unter farblicher Hervorhebung der Extrema] (PDF; 104 kB)
* Sebastian Sobota, ''Zur Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen von besonders schwerem Fall und besonderem gesetzlichen Milderungsgrund '' [http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/15-08/index.php?sz=9]
 
{{Rechtshinweis}}
{{Normdaten|TYP=s|GND=4183483-5}}
 
[[Kategorie:Allgemeine Strafrechtslehre (Deutschland)]]
 
[[sv:Straffskala]]