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{{Staatslastig|DE}}
 
Der '''Strafrahmen''' ist die vom [[Gesetz]] bezeichnete mögliche Dauer einer [[Freiheitsstrafe (Deutschland)|Freiheitsstrafe]] oder mögliche Höhe einer [[Geldstrafe (Deutschland)|Geldstrafe]]. In der Regel sind im Gesetz bei dem jeweiligen Tatbestand Mindest- und Höchstmaß der [[Strafe]] ('''Mindeststrafe''', '''Höchststrafe''') angegeben. Zusammen bilden diese den Strafrahmen.
 
Bei Geldstrafen gilt nach [[Strafrecht (Deutschland)|deutschem Strafrecht]] ein Strafrahmen von mindestens 5 [[Tagessatz|Tagessätzen]] und maximal 360 Tagessätzen. Die Höhe eines Tagessatzes wird nach dem verfügbaren Nettoeinkommen des Angeklagten berechnet.
 
Die Regelungen zur zeitigen Freiheitsstrafe finden sich in {{§|38|StGB|juris}} StGB. Die Mindestdauer der Freiheitsstrafe beträgt eineinen Monat. Gibt das Gesetz keine obere Begrenzung an oder ordnet nicht die lebenslange Freiheitsstrafe an, so ist die Höchstdauer 15 Jahre.
 
Bei der [[Strafzumessung (Deutschland)|Strafzumessung]] muss der [[Richter]] zwingend die Strafe innerhalb des Strafrahmens wählen. Manche Tatbestände enthalten Sonderstrafrahmen für minder schwere Fälle (z. B. {{§|213|StGB|juris}} StGB für den minder schweren Fall des Totschlags) oder besonders schwere Fälle (z. B. {{§|243|StGB|juris}} StGB für den besonders schweren Fall des Diebstahls). Unabhängig vom Delikt wird der Regelstrafrahmen durch besondere [[Strafmilderung|Milderungsmöglichkeiten]] (vgl. {{§|49|stgb|juris}} Abs. 1 [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]]) modifiziert (z. B. bei [[Versuch (StGB)|Versuch]]: {{§|23|StGB|juris}} Abs. 2 StGB).