„Strafrahmen“ – Versionsunterschied
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Die Mindestdauer der [[Freiheitsstrafe]] ist ein Monat, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Gibt das Gesetz keine obere Begrenzung an, so ist die Höchstdauer 15 Jahre.
Bei der [[Strafzumessung]] muss der [[Richter]] zwingend die Strafe innerhalb des Strafrahmens wählen. Ansonsten wäre die [[Revision (Recht)|Revision]] möglich.
Nur ausnahmsweise bestehen besondere [[Strafmilderung|Milderungsmöglichkeiten]] (z. B. § 49 Abs. 1 [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]]). [[Jugendstrafe]]n müssen in der Strafhöhe mindestens sechs Monate dauern, das absolute Maximum sind 10 Jahre.
'''Siehe auch:''' [[Jugendstrafrecht]], [[Strafrecht]], [[Ersatzfreiheitsstrafe]]
[[Kategorie:Allgemeine Strafrechtslehre]]
[[sv:Straffskala]]
{{Rechtshinweis}}
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