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Bei [[Geldstrafe]]n gilt ein Strafrahmen von mindestens 5 Tagessätzen und maximal 360 Tagessätzen.
Die Mindestdauer der [[Freiheitsstrafe]] ist ein Monat, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Gibt das Gesetz keine obere Begrenzung an (''"...nicht unter drei Jahren..."''), so ist die Höchstdauer 15 Jahre.
Bei der [[Strafzumessung]] muss der [[Richter]] zwingend die Strafe innerhalb des Strafrahmens wählen. Ansonsten wäre die [[Revision (Recht)|Revision]] möglich.
Nur ausnahmsweise bestehen besondere [[Strafmilderung|Milderungsmöglichkeiten]] (z.B. § 49 Abs. 1 [[StGB]]). [[Jugendstrafe]]n müssen in der Strafhöhe mindestens sechs Monate dauern, das absolute Maximum sind 10 Jahre.