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Bei der [[Strafzumessung]] muss der [[Richter]] zwingend die Strafe innerhalb des Strafrahmens wählen. Ansonsten wäre die [[Revision (Recht)|Revision]] möglich.
Nur ausnahmsweise bestehen besondere [[Strafmilderung|Milderungsmöglichkeiten]] (z. B. § 49 Abs. 1 [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]]). [[Jugendstrafe]]n müssen in der Strafhöhe mindestens sechs Monate dauern, das absolute Maximum sind 10 Jahre.
 
In Österreich beträgt die Mindeststrafe einen Tag und die Höchststrafe 20 Jahre oder lebenslang.
Die Geldstrafe besteht aus mindestens 2 und höchstens 360 Tagessätzen zu wenigstens 2.- und höchstens 500.- Euro.
 
In Frankreich gibt es keine Strafrahmen, jedes Delikt hat eine bestimmte Strafe, die der Richter weder mindern noch erhöhen kann. Neben Freiheitsstrafen werden fast immer Geldstrafen verhängt; ein Jahr entspricht 15 000.- Euro. Die lebenslange Freiheitsstrafe fordert eine Pönale von 750 000.- Euro.
 
'''Siehe auch:''' [[Jugendstrafrecht]], [[Strafrecht]], [[Ersatzfreiheitsstrafe]]