„Strafrahmen“ – Versionsunterschied
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Nur ausnahmsweise bestehen besondere [[Strafmilderung|Milderungsmöglichkeiten]] (z.B. § 49 Abs. 1 [[StGB]]). [[Jugendstrafe]]n müssen in der Strafhöhe mindestens sechs Monate dauern, das absolute Maximum sind 10 Jahre.
'''Siehe auch:''' [[Jugendstrafrecht]], [[Strafrecht]], [[Ersatzfreiheitsstrafe]]
[[Kategorie:Recht]]
{{Rechtshinweis}}
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