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Der '''Strafrahmen''' ist die vom [[Gesetz]] bezeichnete mögliche Dauer einer Freiheitsstrafe oder mögliche Höhe einer Geldstrafe. In der Regel sind im Gesetz Mindest- und Höchstmaß der [[Strafe]] angegeben. Zusammen bilden diese den Strafrahmen.
 
Bei [[Geldstrafe]]n gilt nach deutschem [[Strafrecht (Deutschland)|deutschem Strafrecht]] ein Strafrahmen von mindestens 5 [[Tagessatz|Tagessätzen]] und maximal 360 Tagessätzen. Die Mindestdauer der [[Freiheitsstrafe]] ist ein Monat, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Gibt das Gesetz keine obere Begrenzung an, so ist die Höchstdauer 15 Jahre. Bei der [[Strafzumessung]] muss der [[Richter]] zwingend die Strafe innerhalb des Strafrahmens wählen. Nur ausnahmsweise bestehen besondere [[Strafmilderung|Milderungsmöglichkeiten]] (zum Beispiel § 49 Abs. 1 [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]]). [[Jugendstrafe]]n müssen in der Strafhöhe mindestens sechs Monate dauern, das absolute Maximum sind 10 Jahre.
 
In Österreich beträgt die Mindeststrafe einen Tag und die Höchststrafe 20 Jahre oder lebenslang. Die Geldstrafe besteht aus mindestens 2 und höchstens 360 Tagessätzen zu wenigstens 2 und höchstens 500 Euro.
 
In Frankreich gibt es keine Strafrahmen, jedes Delikt hat eine bestimmte Strafe, die der Richter weder mindern noch erhöhen kann. Neben Freiheitsstrafen werden fast immer Geldstrafen verhängt; ein Jahr entspricht 15.000 Euro. Die lebenslange Freiheitsstrafe fordert eine Pönale von 750.000 Euro.
 
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