„Strafrahmen“ – Versionsunterschied
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Der '''Strafrahmen''' ist die vom [[Gesetz]] bezeichnete mögliche Dauer einer Freiheitsstrafe oder mögliche Höhe einer Geldstrafe. In der Regel sind im Gesetz Mindest- und Höchstmaß der [[Strafe]] angegeben. Zusammen bilden diese den Strafrahmen.
Bei [[Geldstrafe]]n gilt nach [[Strafrecht (Deutschland)|deutschem Strafrecht]] ein Strafrahmen von mindestens 5 [[Tagessatz|Tagessätzen]] und maximal 360 Tagessätzen. Die Mindestdauer der [[Freiheitsstrafe_(Deutschland)|Freiheitsstrafe]] ist ein Monat, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Gibt das Gesetz keine obere Begrenzung an, so ist die Höchstdauer 15 Jahre. Bei der [[Strafzumessung]] muss der [[Richter]] zwingend die Strafe innerhalb des Strafrahmens wählen. Nur ausnahmsweise bestehen besondere [[Strafmilderung|Milderungsmöglichkeiten]] (zum Beispiel § 49 Abs. 1 [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]]). [[Jugendstrafe]]n müssen in der Strafhöhe mindestens sechs Monate dauern, das absolute Maximum sind 10 Jahre.
== Weblinks ==
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