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Der '''Strafrahmen''' ist die vom [[Gesetz]] bezeichnete mögliche Dauer einer [[Freiheitsstrafe (Deutschland)|Freiheitsstrafe]] oder mögliche Höhe einer [[Geldstrafe (Deutschland)|Geldstrafe]]. In der Regel sind im Gesetz Mindest- und Höchstmaß der [[Strafe]] angegeben. Zusammen bilden diese den Strafrahmen.
 
Bei Geldstrafen gilt nach [[Strafrecht (Deutschland)|deutschem Strafrecht]] ein Strafrahmen von mindestens 5 [[Tagessatz|Tagessätzen]] und maximal 360 Tagessätzen. Die Höhe eines Tagessatzes wird nach dem verfügbaren Nettoeinkommen des Angeklagten berechnet. Die Mindestdauer der Freiheitsstrafe ist ein Monat, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Gibt das Gesetz keine obere Begrenzung an, so ist die Höchstdauer 15 Jahre. Bei besonders schwerwiegenden Delikten kann auch die lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Bei der [[Strafzumessung]] muss der [[Richter]] zwingend die Strafe innerhalb des Strafrahmens wählen. Nur ausnahmsweise bestehen besondere [[Strafmilderung|Milderungsmöglichkeiten]] (z. B. {{§|49|stgb|juris}} Abs. 1 [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]]). [[Jugendstrafe]]n müssen in der Strafhöhe mindestens sechs Monate dauern, das absolute Maximum sind 5 Jahre.
Im [[Jugendstrafrecht (Deutschland)|Jugendstrafrecht]] gibt es deutlich weitergehende und kreativere Möglichkeiten der Bestrafung. Zu den sogenannten Zuchtmitteln und Weisungen zählen etwa die Ableistung von Sozialstunden oder die Auferlegung bestimmter Therapien. In schweren Fällen wird [[Jugendstrafe]] verhängt. Diese beträgt in der Strafhöhe mindestens sechs Monate, das Maximum sind zehn Jahre.
 
== Weblinks ==