„Strafrahmen“ – Versionsunterschied
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Der '''Strafrahmen''' ist die vom [[Gesetz]] bezeichnete mögliche Dauer einer [[Freiheitsstrafe (Deutschland)|Freiheitsstrafe]] oder mögliche Höhe einer [[Geldstrafe (Deutschland)|Geldstrafe]]. In der Regel sind im Gesetz bei dem jeweiligen Tatbestand Mindest- und Höchstmaß der [[Strafe]] ('''Mindeststrafe''', '''Höchststrafe''') angegeben. Zusammen bilden diese den Strafrahmen.
Bei Geldstrafen gilt nach [[Strafrecht (Deutschland)|deutschem Strafrecht]] ein Strafrahmen von mindestens 5 [[Tagessatz|Tagessätzen]] und maximal 360 Tagessätzen. Die Höhe eines Tagessatzes wird nach dem verfügbaren Nettoeinkommen des Angeklagten berechnet.
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