Strafrahmen

Begriff im Strafrecht
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Der Strafrahmen ist die vom Gesetz bezeichnete mögliche Dauer einer Freiheitsstrafe oder mögliche Höhe einer Geldstrafe. In der Regel sind im Gesetz Mindest- und Höchstmaß der Strafe angegeben. Zusammen bilden diese den Strafrahmen.

Bei Geldstrafen gilt nach deutschem Strafrecht ein Strafrahmen von mindestens 5 Tagessätzen und maximal 360 Tagessätzen. Die Mindestdauer der Freiheitsstrafe ist ein Monat, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Gibt das Gesetz keine obere Begrenzung an, so ist die Höchstdauer 15 Jahre. Bei der Strafzumessung muss der Richter zwingend die Strafe innerhalb des Strafrahmens wählen. Nur ausnahmsweise bestehen besondere Milderungsmöglichkeiten (z. B. § 49 Abs. 1 StGB). Jugendstrafen müssen in der Strafhöhe mindestens sechs Monate dauern, das absolute Maximum sind 10 Jahre.

In Österreich beträgt die Mindeststrafe einen Tag und die Höchststrafe 20 Jahre oder lebenslang. Die Geldstrafe besteht aus mindestens 2 und höchstens 360 Tagessätzen zu wenigstens 2.- und höchstens 500.- Euro.

In Frankreich gibt es keine Strafrahmen, jedes Delikt hat eine bestimmte Strafe, die der Richter weder mindern noch erhöhen kann. Neben Freiheitsstrafen werden fast immer Geldstrafen verhängt; ein Jahr entspricht 15 000.- Euro. Die lebenslange Freiheitsstrafe fordert eine Pönale von 750 000.- Euro.


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