Strafrahmen

Begriff im Strafrecht
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Der Strafrahmen ist die vom Gesetz bezeichnete mögliche Dauer einer Freiheitsstrafe oder mögliche Höhe einer Geldstrafe. In der Regel sind im Gesetz bei dem jeweiligen Tatbestand Mindest- und Höchstmaß der Strafe angegeben. Zusammen bilden diese den Strafrahmen.

Bei Geldstrafen gilt nach deutschem Strafrecht ein Strafrahmen von mindestens 5 Tagessätzen und maximal 360 Tagessätzen. Die Höhe eines Tagessatzes wird nach dem verfügbaren Nettoeinkommen des Angeklagten berechnet. Die Mindestdauer der Freiheitsstrafe ist ein Monat, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Gibt das Gesetz keine obere Begrenzung an, so ist die Höchstdauer 15 Jahre. Bei besonders schwerwiegenden Delikten kann auch die lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Bei der Strafzumessung muss der Richter zwingend die Strafe innerhalb des Strafrahmens wählen. Manche Tatbestände enthalten Sonderstrafrahmen für sog. minder schwere Fälle (z. B. § 213 StGB). Allgemein kann der Regelstrafrahmen durch besondere Milderungsmöglichkeiten (z. B. § 49 Abs. 1 StGB) modifiziert werden (z. B. bei Versuch: § 23 Abs. 2 StGB).

Im Jugendstrafrecht gibt es weitere, flexiblere Möglichkeiten der Bestrafung, die nicht mit einem bestimmten begangenen Delikt fest verknüpft sind. Zu den sogenannten Zuchtmitteln und Weisungen zählen etwa die Ableistung von Sozialstunden oder die Auferlegung bestimmter Therapien. In schweren Fällen wird Jugendstrafe verhängt. Diese beträgt in der Strafhöhe mindestens sechs Monate, höchstens 10 Jahre bei Jugendlichen unter 18 Jahren, bei Heranwachsenden von 18 Jahren bis unter 21 Jahren beträgt die maximale Jugendstrafe 15 Jahre, wenn es sich bei der Tat um Mord gem. § 211 StGB handelt (§ 105 Abs. 3 JGG).

Siehe auch