Der Strafrahmen ist die vom Gesetz bezeichnete mögliche Dauer oder Höhe einer Strafe.
Bei Geldstrafen gilt ein Strafrahmen von mindestens 5 Tagessätzen und maximal 360 Tagessätzen. Die Mindestdauer der Freiheitsstrafe ist ein Monat, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Gibt das Gesetz keine obere Begrenzung an ("...nicht unter drei Jahren..."), so ist die Höchstdauer 15 Jahre. Bei der Strafzumessung muss der Richter zwingend die Strafe innerhalb des Strafrahmens wählen. Ansonsten wäre die Revision möglich. Nur ausnahmsweise bestehen besondere Milderungsmöglichkeiten (z.B. § 49 Abs. 1 StGB). Jugendstrafen müssen in der Strafhöhe mindestens sechs Monate dauern, das absolute Maximum sind 10 Jahre.
Siehe auch: Jugendstrafrecht, Strafrecht, Ersatzfreiheitsstrafe