Strafrahmen

Begriff im Strafrecht
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Juli 2005 um 22:47 Uhr durch Poupou l'quourouce (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Strafrahmen ist die vom Gesetz bezeichnete mögliche Dauer einer Freiheitsstrafe oder mögliche Höhe einer Geldstrafe. In der Regel sind im Gesetz Mindest- und Höchstmaß der Strafe angegeben. Zusammen bilden diese den Strafrahmen.

Bei Geldstrafen gilt nach deutschem Strafrecht ein Strafrahmen von mindestens 5 Tagessätzen und maximal 360 Tagessätzen. Die Mindestdauer der Freiheitsstrafe ist ein Monat, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Gibt das Gesetz keine obere Begrenzung an, so ist die Höchstdauer 15 Jahre. Bei der Strafzumessung muss der Richter zwingend die Strafe innerhalb des Strafrahmens wählen. Ansonsten wäre die Revision möglich. Nur ausnahmsweise bestehen besondere Milderungsmöglichkeiten (z.B. § 49 Abs. 1 StGB). Jugendstrafen müssen in der Strafhöhe mindestens sechs Monate dauern, das absolute Maximum sind 10 Jahre.

Siehe auch: Jugendstrafrecht, Strafrecht, Ersatzfreiheitsstrafe