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Bei den ''Riesenwunderkerzen'' mit einer Länge von 1 Meter (Brenndauer ca. 5 Minuten) handelt es sich um Feuerwerkskörper der Klasse II (sogenanntes [[Kleinfeuerwerk]]), die grundsätzlich nur in der Zeit vom 29. bis 31.12. an Personen über 18 Jahren abgegeben und nur am 31.12. / 01.01. ([[Silvester]]) verwendet werden dürfen. Für eine Verwendung außerhalb dieses Zeitraums ist eine behördliche Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks in Form einer Freistellung vom Verwendungsverbot des § 23 Absatz 1, 1. Halbsatz gemäß § 24 Absatz 1 der 1. Verordnung zum [[Sprengstoffgesetz]] (1. SprengV) erforderlich. Eine Ausbildung zum [[Pyrotechniker]] ist hier nicht erforderlich.
 
Wunderkerzen können praktisch nicht ausgepustet werden und eignen sich daher zum Beispiel auch für die [[Visualisierung]] vonder Flugbahnen von [[Bumerang]]s.
 
== Reaktion ==