„Cannabis als Rauschmittel“ – Versionsunterschied

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Hanf ist zweihäusig, kann daher männl. und weibl. Blüten nicht "gleichzeitig" tragen.
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Die berauschende Wirkung wird vor allem von den [[Cannabinoide]]n wie ''[[Tetrahydrocannabinol]]'' (THC) oder ''[[Cannabidiol]]'' (CBD) verursacht. Diese Substanzen stimulieren spezifische [[Rezeptor]]en im [[ZNS|zentralen Nervensystem]]. Dabei handelt es sich um die so genannten [[Cannabinoid-Rezeptoren]]. Die [[endogen]]en [[Agonist]]en dieser [[Rezeptor]]en heißen [[Endocannabinoide]] und spielen eine wichtige Rolle bei der Modulation [[Synapse|synaptischer]] Prozesse.


Die bekanntesten Verwendungsformen sind [[Marihuana]] (''= 'Maria Juana', Mario und Jhuana als Name, da die Pflanze männliche und weibliche Blüten gleichzeitig tragen kann''), also getrocknete Blütenstände, [[Haschisch]], gepresste [[Baumharz|Harz]]e der [[Hanf]]pflanze, die meistens geraucht oder in [[Fett]] gelöst gegessen werden, oder das [[Ätherisches Öl|ätherische]] Haschöl, das verdampft eingeatmet oder gegessen, bzw. getrunken wird.
Die bekanntesten Verwendungsformen sind [[Marihuana]] (''= 'Maria Juana', Mario und Juana als Name, da die Pflanze männliche und weibliche Blüten tragen kann''), also getrocknete Blütenstände, [[Haschisch]], gepresste [[Baumharz|Harz]]e der [[Hanf]]pflanze, die meistens geraucht oder in [[Fett]] gelöst gegessen werden, oder das [[Ätherisches Öl|ätherische]] Haschöl, das verdampft eingeatmet oder gegessen, bzw. getrunken wird.
In Medikamentenform wird meist reines THC verwendet. [[Synthese|Synthetisch]] kann lediglich die delta-8-THC-Form produziert werden, weil synthetisches delta-9-THC zu instabil ist. Es weist nur ungefähr 70 % der Wirksamkeit der natürlichen Form auf.
In Medikamentenform wird meist reines THC verwendet. [[Synthese|Synthetisch]] kann lediglich die delta-8-THC-Form produziert werden, weil synthetisches delta-9-THC zu instabil ist. Es weist nur ungefähr 70 % der Wirksamkeit der natürlichen Form auf.



Version vom 12. September 2004, 12:34 Uhr

Dieser Artikel behandelt die unter dem Namen Cannabis zusammengefassten pflanzlichen Rauschmittel. Für die Pflanzengattung Cannabis und andere Verwendungsmöglichkeiten der Hanfpflanzen siehe unter Hanf.


Marihuana

Cannabis ist der Sammelbegriff für die aus Hanf (Cannabis sativa, Cannabis indica, Cannabis ruderalis) hergestellten Rauschmittel.

Die berauschende Wirkung wird vor allem von den Cannabinoiden wie Tetrahydrocannabinol (THC) oder Cannabidiol (CBD) verursacht. Diese Substanzen stimulieren spezifische Rezeptoren im zentralen Nervensystem. Dabei handelt es sich um die so genannten Cannabinoid-Rezeptoren. Die endogenen Agonisten dieser Rezeptoren heißen Endocannabinoide und spielen eine wichtige Rolle bei der Modulation synaptischer Prozesse.

Die bekanntesten Verwendungsformen sind Marihuana (= 'Maria Juana', Mario und Juana als Name, da die Pflanze männliche und weibliche Blüten tragen kann), also getrocknete Blütenstände, Haschisch, gepresste Harze der Hanfpflanze, die meistens geraucht oder in Fett gelöst gegessen werden, oder das ätherische Haschöl, das verdampft eingeatmet oder gegessen, bzw. getrunken wird. In Medikamentenform wird meist reines THC verwendet. Synthetisch kann lediglich die delta-8-THC-Form produziert werden, weil synthetisches delta-9-THC zu instabil ist. Es weist nur ungefähr 70 % der Wirksamkeit der natürlichen Form auf.

Je nach Art der Anwendung liegt der Wirkungseintritt bei 1-10 Minuten beim Inhalieren und 30-300 Minuten bei oraler Aufnahme. Die Wirkung hält bis zu 12 Stunden an und beginnt mit einem High, das unter anderem durch Euphorie, Redseligkeit, Entspannung oder Gelächter geprägt sein kann. Ebenfalls können leichte Wahrnehmungsveränderungen bei Farben, Formen oder Tönen auftreten. Diese Phase ist durch das THC geprägt, welches eine kürzere Wirkdauer als das CBD besitzt. Wenn es nachlässt, tritt die sedierende CBD-Wirkung in den Vordergrund.

Gesetzliche Regelungen

In Deutschland ist laut Betäubungsmittelgesetz der Besitz von Pflanzenteilen und Saatgut von Hanf strafbar. Verfahren wegen Besitzes geringer Mengen Cannabis müssen laut Bundesverfassungsgericht im Allgemeinen eingestellt werden. Die Auslegung dieses Beschlusses hängt aber vom Einzelfall ab und liegt im Ermessen des Richters; Auch gilt dies nur bei Gelegenheitskonsumenten, ergibt sich aufgrund vorheriger Einstellungen der Eindruck, der Konsument sei Dauerkonsument oder gar abhängig, so kann dieser nicht mit einer Einstellung nach den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts rechnen. Ebenso darf keine Fremdgefährdung durch Konsum in der Öffentlichkeit vorliegen. Das Bundesverfassungsgericht kam der 1994 vom Lübecker Richter Wolfgang Neskovic angestrengten Legalisierung nicht nach. Es beauftragte aber die Innenministerkonferenz, eine bundesweit gültige Höchstgrenze für Eigenverbrauchsmengen festzulegen. Dies wurde bis heute nicht umgesetzt.

In Österreich sind die gesetzlichen Grundlagen durch das Suchtmittelgesetz (SMG) geregelt. Demnach ist zu bestrafen, wer Suchtmittel erwirbt, besitzt, erzeugt, einführt, ausführt oder einem anderen überlässt oder verschafft. Nicht strafbar ist der Konsum, der auch ohne Erwerb bzw. Besitz möglich ist. Bei geringen Mengen (20 g THC) hat die Staatsanwaltschaft die Anzeige zurückzulegen. Allerdings können auch in diesem Fall gesundheitsbezogene Maßnahmen angeordnet werden, wenn sie notwendig sind (ärztliche Überwachung, Entzugsmaßnahmen etc.). Saatgut und Pflanzen unterliegen diesen Bestimmung dann, wenn sie zur Erzeugung von Suchtgift geeignet sind (mehr als 0,3% THC-Gehalt). Damit gibt es hier eine gewisse Grauzone, da Samen und Jungpflanzen diesen Gehalt nicht übersteigen. Tatsächlich kann man auch in Geschäften Samen und Jungpflanzen erwerben, die zu potenten Pflanzen heranwachsen. Man wird jedoch Probleme haben, zu argumentieren, warum man teure Pflanzen im Hanfgeschäft kauft und nicht das billige Industriesaatgut im nächsten Lagerhaus.

In Kanada und den Niederlanden wird Cannabis seit 2003 zur medizinischen Verwendung staatlich kontrolliert an bedürftige Patienten abgegeben, ohne dass diese Angst vor einer Verfolgung durch die Justiz haben müssen. Seit September 2003 ist in den Niederlanden Marihuana als apothekenpflichtiges Medikament zugelassen.

Seit etwa einem halben Jahrhundert ist Cannabis in den USA verboten. Im US Staat Kalifornien wurde es kürzlich wieder zur medizinischen Anwendung erlaubt. Es ist aber weiterhin durch Bundesgesetz der USA verboten, und in kalifornischen Kliniken wurden schon von Bundespolizisten Razzien durchgeführt. Diese Vorgehensweise der amerikanischen DEA (Drug Enforcment Administration) wurde kürzlich jedoch von einem Bundesgericht untersagt. Im Mai 2004 hat Vermont (als elfter US-Staat neben Alaska, Arizona, California, Colorado, Hawaii, Maine, Maryland, Nevada, Oregon und Washington) medizinisches Marihuana legalisiert.

Zur Geschichte der Anwendung

Obwohl Hanf seit etwa 5000 Jahren, zuerst in China, zur Fasergewinnung angebaut wurde, finden sich erste Berichte über die Anwendung der Inhaltsstoffe zu medizinischen oder rituellen Zwecken erst in indischer Literatur vor etwa 2400 Jahren. Hier werden schwach konzentrierte Wirkstoffe (Bhang, Ganja) als gesellschaftlich akzeptabel angesehen, stärkere Drogen (Haschisch) jedoch abgelehnt. Medizinische Literatur dieser Zeit beschreibt auch Anwendungen in der Epilepsie und bei Schmerzen.

Mit bekanntwerden der psychischen Wirkung im Europa des 17. Jahrhunderts setzten zwei Betrachtungsweisen ein: In Frankreich wurden die bewusstseinsverändernden Eigenschaften der Inhaltsstoffe, insbesondere in literarischen Kreisen (Alexandre Dumas (Vater) Der Graf von Monte Christo, Fitzhugh Ludlow The Hasheesh Eater) betont, während in England medizinische Anwendungen (W. B. O'Shanghnessy: Beruhigungsmittel, Anfallslinderung, Krampflinderung) im Vordergrund standen. Er wurde oft als günstiger Tabakersatz verwendet und in diesem Zusammenhang in der Literatur oft beiläufig als Knaster oder Starker Tobak bezeichnet.

Bis in das erste Drittel des 20. Jahrhunderts war Cannabis, gewöhnlich in wässeriger Lösung, ein leicht verfügbares Medikament. Zusammen mit der Prohibition in den USA wurde jedoch auch Cannabis als eine Gefahr für die Gesellschaft angesehen. Hintergrund war jedoch, dass die mächtigen Baumwollfarmerverbände der Südstaaten und Tabakproduzenten fürchteten, an das Hanf Marktanteile zu verlieren und unter Hinweis auf die Rauschwirkung zum Verbot drängten. Während des Zweiten Weltkrieges wurde Cannabis als Anbau der bis dahin gebräuchlichen Hanfpflanze zu Kriegszwecken zwar noch einmal propagiert, mit dessen Ende ging aber auch die hektarweise Vernichtung von Feldern einher, auf denen Marihuana - ein Synonym spanischer Einwanderer, das in kurzen Werbefilmen der Regierung als Droge für Perverse, siechende Untermenschen, Schwarze und mexikanische Immigranten beschrieben wird - angebaut wurde. Dieser harte Dualismus in der Drogendiskussion hielt sich lange Zeit hartnäckig und führte zur erfolgreichen Verbannung der Nutzpflanze Hanf aus dem westlichen Kulturkreis. Im Jahre 1925 fand die Internationale Opium-Konferenz in Genf statt. Dort wurde auch ein Verbot von Cannabis diskutiert.

Obwohl in den europäischen Staaten mit Ausnahme von Portugal, wo der Konsum von Cannabis zu „Aufmüpfigkeit unter den Negersklaven“ geführt hatte, keine negativen Auswirkungen des Cannabis-Konsums bekannt waren, wurde auf Drängen von Ägypten, das seinerseits damit gedroht hatte, die Einfuhr von Kokain und Heroin aus Europa zu verbieten, Cannabis zu einer illegalen Droge erklärt. Im Zuge des Kampfes gegen Marihuana stieg der Straßenpreis in den vergangenen 50 Jahren um bis zu 8000% von 60 US$/kg auf 1.500 bis 5.000 US$ (regional sehr unterschiedlich). Diese gesetzliche Stellung haftet Cannabis seither an, obwohl es keine allgemein akzeptierten medizinische Studien zu seiner Gefährlichkeit gibt.

Möglicherweise spielt die enorm vielseitige Verwertbarkeit des Hanfes eine große Rolle dabei, dass Cannabis bis heute illegalisiert bleibt. Denn Hanf steht z. B. in Konkurrenz zu Holzprodukten wie Papier, Textilien, Lebensmittelölen und vor allem zu Tabak und einer Vielzahl von chemisch hergestellten und patentierten Medikamenten.

Suchtpotenzial und Toxizität

In der Diskussion um die Legalisierung des Cannabiskonsums ist das Gefährdungspotential für den Langzeitkonsumenten von Bedeutung. Von einigen Vertretern wird behauptet, dass sich bei Dauerkonsumenten oft das Motivationsverlust-Syndrom zeige, gekennzeichnet durch Antriebslosigkeit und Interessenverlust. Von anderen wird dies bestritten. Cannabis kann schwere Psychosen auslösen. Auch Angstzustände können verstärkt werden. Einige Konsumenten verlieren ihr Selbstvertrauen, bzw. ohnehin angeschlagenes Selbstvertrauen wird weiter zerstört. Dies kann bis zur Vereinsamung führen, zum vollständigen Rückzug in den eigenen Lebensbereich.

THC, der psychoaktive Wirkstoff in Haschisch oder Marihuana ist körperlich nicht suchtauslösend, eine psychische Abhängigkeit ist jedoch bei vielen Dauerkonsumenten nachgewiesen worden. Exzessiver Konsum führt häufig zu einer Dosissteigerung, weil die Toleranz des Körpers wächst. So können Dauerkonsumenten bis zu mehreren Gramm täglich benötigen, um eine Wirkung zu erzielen, in Ausnahmefällen 10 Gramm und mehr. Es gibt Fälle, in der nur eine geringe Dosissteigerung stattfindet, die sog. "low dose dependend", Abhängigkeit bei niedriger Dosis. Für die Betroffenen kann sich das allerdings auch nachteilig auswirken, weil hierdurch ein großes Leugnungspotenzial entsteht. Ein Merkmal von Sucht ist das Leugnen der Krankheit vor sich selbst, was es für viele Betroffenen so schwer macht, die eigene Situation richtig einzuschätzen.

Viele Jointraucher sind zusätzlich nikotinabhängig. Nikotin ist ein Nervengift, das körperlich und psychisch sehr abhängig macht. Einige Cannabiskonsumenten bemerken, dass es leicht ist auf Cannabis-Tee oder Cannabis-Gebäck zu verzichten, aber vom nikotinschwangeren Joint können sie einfach nicht lassen.

Wenn von schädigender Wirkung bei Cannabis gesprochen wird, vergessen die Befürworter häufig die Nebenwirkungen von Tabak zu beachten, der seit Jahren eindeutig in Zusammenhang mit vielen Krebsarten gebracht wird; 90% aller Lungenkrebspatienten sind Tabakraucher.

Der Teergehalt von Cannabis ist bis zu 5 mal höher als im Tabak, somit ist bei Konsumenten, die Cannabis inhalieren, eine erhöhte Krebsgefahr gegeben. Häufig wird Cannabis deutlich tiefer inhaliert als reiner Tabakrauch, und die Inhalationsdauer ist meist länger. Dadurch gelangt der Rauch tief bis in die untersten Verästelungen der Bronchien, was die Gefahr noch steigert.
Ähnlich wie bei Menthol - Leichtzigaretten, die in den letzten Jahren besonders bei Frauen wegen zu später Erkennung zu unheilbaren Krebserkrankungen der unteren Bronchien führten, kann davon ausgegangen werden, das viele Dauerkonsumenten von Cannabis als Langzeitfolge des Rauchens Opfer dieser besonders schwer erkennbaren Krebsarten werden.

Auswirkungen auf das Gehirn

Aufgrund der Wirkung des THC auf das Gehirn wurde es auf mögliche bleibende Veränderungen in Struktur oder Funktion untersucht. Dabei wurden keine (etwa durch Computertomographie sichtbare) Veränderungen erkannt. Allerdings hat eine Untersuchung ergeben, dass der Konsum durch Jugendliche einen Einfluss auf die Entwicklung des Gehirns haben kann; es wurde bei Menschen, die vor einem Alter von 17 Jahren Cannabis benutzten, ein verringertes Hirnvolumen sowie ein erhöhtes Verhältnis von weißer zu grauer Hirnmasse festgestellt. (W. Wilson et al., Journal of Addictive Diseases, 19, 1-22 (2000)). Unbestritten ist, dass die regelhafte Einnahme der Droge fast regelhaft ein Zurückbleiben des Konsumenten in seiner Entwicklung zur Folge hat. Neben Einschränkungen in Wahrnehmung und geistiger Leistungsfähigkeit als direkte Drogenwirkung kommt hinzu, dass in der Zeit, in der konsumiert wird, oftmals keine neue Lernerfahrungen gemacht werden. Der exzessive Konsument kann nach und nach den Anschluss an seine Altersgruppe verlieren und beruflich und privat zurückbleiben.

Daneben wurde festgestellt, dass Langzeitkonsumenten eine verminderte Durchblutung der Großhirnrinde aufweisen. (Volkow et al., Psychatry Research: Neuroimaging, 67, 29-38 (1996); Block et al., NeuroReport, 11, 749-753 (2000))

Konsumformen

Gesundheitsbelastung: oral/aerosolspray < vaporisieren <<< rauchen

Während Rauchen die Atmungsorgane und den Magen stark belasten kann, birgt Vaporisieren nur ein geringes Risiko und bei oralem Konsum, bzw. als Aerosolspray konnte bisher keines nachgewiesen werden.

Cannabis als Medizin

Die heilenden Eigenschaften der Cannabis-Pflanze werden bereits seit Jahrtausenden vielseitig in der Medizin genutzt. Besonders in der asiatischen Medizin genießt sie bis heute großes Ansehen. Sie kann bei vielen verschiedenen akuten und chronischen Krankheiten zur Heilung oder Linderung der Symptome eingesetzt werden, wobei ganz oder teilweise auf andere Medikamente verzichtet werden kann. Vor allem Multiple Sklerose-, AIDS- und Krebspatienten schätzen die schmerzlindernde und appetitanregende Wirkung, sowie Linderung der schweren Nebenwirkungen der Chemotherapie und aggressiver Medikamente.

Dem gegenüber stehen allerdings die Ergebnisse der Evidenzbasierten Medizin: Es gibt wohl vielversprechende Ansätze, die aus der Grundlagenforschung kommen - die bislang vorliegenden Studien belegen jedoch keine klinische Wirksamkeit - weder bei der Multiplen Sklerose, den anderen spastischen Störungen wie Querschnittsyndromen, Bewegungsstörungen wie dem Morbus Parkinson, der Chorea Huntington, der Dystonie und dem Tourette-Syndrom. Es wird vermutet, dass bestimmte Cannaboide bei Menschen, die an Epilepsie erkrankt sind, einen antikonvulsiven Effekt haben können. Es gibt Erfahrungsberichte von Epileptikern, die bestätigen, dass der Konsum von Cannabis diesen Effekt haben kann, jedoch existieren auch Fälle, in denen von einer anfallsauslösenden Wirkung berichtet wird. Ebenfalls können noch keine Empfehlungen zu einem Einsatz im Sinne einer Neuroprotektion bei Schädel-Hirn-Traumata und zerebraler Ischämie ausgesprochen werden. Große kontrollierte Studien werden hier noch gefordert, bevor der Einsatz von Cannaboiden in der klinischen Praxis befürwortet werden könnte. Allerdings ist es möglich, dass in Zukunft synthetische Cannaboide oder Stoffe, die endogene Cannaboide freisetzen, in der Behandlung dieser Krankheiten eine wichtige Rolle spielen. (Quelle: P. Schwenkreis; M. Tegenthoff; Bochum: „Therapeutischer Einsatz von Cannaboiden bei neurologischen Erkrankungen“ in: „Der Schmerz“ (Band 17, Heft 5, Oktober 2003)

Da die medizinische Wirkung von Cannabis nicht, wie o.a., erwiesen ist und da zudem psychoaktive Nebenwirkungen bestehen und da drittens für alle unten aufgeführten Krankheitsbilder bewährte Medikamente zur Verfügung stehen, übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Behandlung nicht. Da es sich zudem um einen Off-Label-Use handelt, geht der verschreibende Arzt erhebliche Haftungsrisiken ein.


Mögliches Wirkspektrum

  • antibakteriell
  • antiemetisch (brechreizhemmend)
  • antiepileptisch
  • antiviral
  • appetitanregend
  • bronchienerweiternd
  • entkrampfend
  • entzündungshemmend
  • fiebersenkend
  • gerinnungshemmend
  • juckreizhemmend
  • schmerzstillend
  • temperatursteigernd

Diskutierte Anwendungsgebiete

Erwünschte und unerwünschte Wirkungen

  • Psychosen können ausgelöst werden
  • Verstärkung vorhandener Depressionen
  • Angstzustände
  • starke Unsicherheit
  • leichte Euphorie
  • Rauschzustände
  • Schwindel
  • Tachykardie (beschleunigter Puls)
  • trockene Schleimhäute
  • erweiterte Pupillen, rote Augen
  • Hungergefühl
  • erotisierend und aphrodisierend
  • Enthemmung

selten:

  • Erbrechen (z.B. im Zusammenhang mit Alkohol)
  • Halluzinationen ( selbst bei regelmäßigem Konsum über Jahre hinweg erleben die wenigsten Konsumenten Halluzinationen (im Bereich unter 0,5%, bei mindestens 1 Jahr Konsum täglich 1,5 g))
  • Kopfschmerzen
  • Übelkeit

Nicht anwenden bei

Anwendung in der alternativen Medizin

Eine gesundheitsschädigende Wirkung von Cannabis bei gelegentlichem Konsum konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Wird Cannabis jedoch geraucht, kann es zur Beeinträchtigung der Atemwege bis hin zu chronischer Bronchitis, Lungenentzündung und zu Krebs kommen. Der hohe Teeranteil im Cannabis sorgt für die Krebsgefahr bei Dauerkonsumenten. Die Beimischung von Tabak verstärkt diese Risiken in besonderem Maße. Während der Rauch von Cannabis nur 1/15 der Atemwege (die oberen Bronchien) belastet, sind es bei Tabak die restlichen 14/15. Zusätzlich wird das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöht. Im Gegensatz zu Tabak enthält der Rauch keine radioaktiven Bestandteile.

Cannabis und Straßenverkehr

Wer Anlass zum Verdacht gibt, den Konsum von Cannabis und das Führen eines Fahrzeugs nicht strikt zu trennen, muss in Deutschland mit Entzug des Führerscheins rechnen und zwar auch dann, wenn er ohne erkennbare Rauschwirkung fährt. Die Argumentation beruht auf Expertenmeinungen, nicht aber auf Studien. Bislang gab es weltweit nur eine einzige Studie über den Einfluss von THC auf das Autofahren, die nicht im Labor, sondern im Verkehr durchgeführt wurde. Sie wurde 1993 von der nationalen US-Verkehrsbehörde bei der Uni Maastricht in Auftrag gegeben. Sie ergab, dass sich mäßiger THC-Einfluss auf das Fahrverhalten positiv auswirkt, da sich die Fahrer defensiver verhalten. Sie kam allerdings sofort unter Verschluss.

Drei Jahre lang wurden in Zusammenarbeit zwischen der Universität Adelaide und dem australischen Verkehrsministerium Autounfälle mit Schwerverletzten und Toten auf den Zusammenhang mit Drogeneinwirkung ausgewertet. Dabei wurde Nüchternheit mit dem Faktor 1 belegt - während ein Blutalkoholgehalt von 0,6 bis 1,0 Promille die Unfallgefahr um das 4,2-fache erhöht, wurde festgestellt, dass Fahren unter THC-Einfluss nur den Faktor 0,6 hatte. Studien der University of Michigan und im Auftrag des britischen Transportministeriums kamen zu ähnlichen Ergebnissen.

Die bisherige Praxis der Verkehrsbehörden Führerscheininhabern, die bei einer Personenkontrolle mit Cannabis-Produkten erwischt wurden, obwohl sie gar kein Kraftfahrzeug geführt hatten, ein Drogenscreening anzuordnen wurde am 1.8.2002 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft.

Literatur

Grotenhermen, Franjo; Karus, Michael (Hrsg.): Cannabis, Straßenverkehr und Arbeitswelt. Springer-Verlag Berlin, 2002, ISBN 3-540342689-2

Kleiber, Dieter; Soellner, Renate: Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster, Risiken. Juventa Verlag, Weinheim 1998. ISBN 3-7799-177-9

van Treeck, Bernhard: Das große Cannabis-Lexikon, Lexikon-Imprint-Verlag, Berlin, 2000, ISBN 3-89602-268-7

vom Scheidt, Jürgen; Schulenburg, Monika; Schmidbauer, Wolfgang: Handbuch der Rauschdrogen, März 2003, ISBN 3-48500-972-5

Siehe auch

Droge, Evidenzbasierte Medizin, Haschisch, Coffee Shop, Grow Shop, Howard Marks, Motivationsverlust, Genhanf

Empirisches, Verbreitung

Medizinisches

Rechtliches

Allgemeines / Ratschläge für den Umgang e.t.c.


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