„Doktor“ – Versionsunterschied

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Das Durchschnittsalter bei Promotion lag 2001 in Deutschland bei 32,8 Jahren. In Deutschland lag die Promotionsquote 2001 bei Frauen bei 1,4 %, bei Männern bei 2,4 %.<ref>http://www.gew.de/Binaries/Binary24824/bildungsbiographie_juni_04.pdf S. 14 bis 16</ref>
Das Durchschnittsalter bei Promotion lag 2001 in Deutschland bei 32,8 Jahren. In Deutschland lag die Promotionsquote 2001 bei Frauen bei 1,4 %, bei Männern bei 2,4 %.<ref>http://www.gew.de/Binaries/Binary24824/bildungsbiographie_juni_04.pdf S. 14 bis 16</ref>


Stark unterschiedlich ist in den einzelnen Studienfächern die Anzahl der Absolventen, die eine Promotion anschließen lassen. In den Ingenieur- und Rechtswissenschaften liegt die Promotionsrate bei etwa 10 %. Im Gegensatz dazu liegt sie beispielsweise in der Biologie bei rund 53 %, in der Medizin bei ca. 70 % und in der Chemie bei etwa 72 %.<ref>[http://www.academics.de/wissenschaft/promovieren_in_der_medizin_ein_plaedoyer_fuer_den_studienbegleitenden_dr_med_36474.html academics.de]</ref>
Stark unterschiedlich ist in den einzelnen Studienfächern die Anzahl der Absolventen, die eine Promotion anschließen lassen. In den Ingenieur- und Rechtswissenschaften liegt die Promotionsrate bei etwa 10 %. Im Gegensatz dazu liegt sie beispielsweise in der Biologie bei rund 53 %, in der Medizin bei ca. 70 % und in der Chemie bei etwa 72 %.<ref>[http://www.academics.de/wissenschaft/promovieren_in_der_medizin_ein_plaedoyer_fuer_den_studienbegleitenden_dr_med_36474.html academics.de]</ref>

Im Jahr 2009 erfolgten 30,8 % der Promotionen in Deutschland in Medizin, 29,7 % in den mathematisch-naturwissenschaflichen Fächern, 14,2 % in Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, 10,5% in Sprach- und Kulturwissenschaften, 9,4% in den Ingenieurwissenschaften, 1,9% in Agrar- und Forstwirtschaft, 1,0 % in Kunstwissenschaft und 0,4% in Sportwissenschaft. Damit entfallen drei Viertel der Promotionen auf Medizin sowie Natur-, Rechts- und Wirtschaftwissenschaften; entgegen verbreiteten Klischees wird dagegen nur etwa jeder zehnte Doktorgrad in den [[Geisteswissenschaften]] erworben.<ref>Statistisches Bundesamt: Fachserie 11 Reihe 4.2 (2009).</ref>


== Geschichte ==
== Geschichte ==

Version vom 22. März 2013, 05:21 Uhr

Der Doktor (weibl. Doktorin; von lateinisch docere ‚lehren‘ oder doctus ‚gelehrt‘ bzw. doctor, weibl. doctrix[1]; Abkürzung Dr., Plural Doktoren, lat. doctores, Abkürzung Dres.) ist der höchste akademische Grad. Der akademische Doktorgrad (das Doktorat) wird durch die Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erlangt. Durch die Promotion wird dem Kandidaten die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten bescheinigt. Eine abgeschlossene Promotion ist in der Regel Voraussetzung für eine Habilitation.

In vielen Staaten gibt es auch berufspraktische Doktor-Studiengänge zur Vertiefung oder Erweiterung eines vorherigen Bachelorstudiums, bei denen erfolgreichen Absolventen ohne zusätzliche Promotionsleistung ein Doktorgrad verliehen wird, ein sogenanntes „Berufsdoktorat“, zum Beispiel Medical Doctor (M.D.) oder Juris Doctor (J.D.).

Anforderungen

Eine Zulassung zum Promotionsverfahren setzt heute im Regelfall einen Master-, Magister-, Diplom- oder Lizentiatsabschluss einer Hochschule voraus. In den Fächern Rechtswissenschaft, Zahnmedizin und Medizin wie auch in einigen Lehramtsstudiengängen wird das Studium mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen als Zulassungsvoraussetzung für eine Promotion.

Im Ausnahmefall und je nach Bundesland können auch besonders qualifizierte Diplomabsolventen einer Fachhochschule oder Bachelorabsolventen von Hochschulen im Rahmen einer Eignungsprüfung zugelassen werden, dies setzt jedoch meist zusätzlich zu erbringende Studienleistungen voraus, die mehrere Semester umfassen können.[2]

An manchen geisteswissenschaftlichen Fakultäten konnten früher im Haupt- und in den Nebenfächern hervorragende Studenten ohne vorheriges Abschlussexamen ausnahmsweise, nach zweifacher Professorenbegutachtung, zur Promotion zugelassen werden. Diese sogenannte „einzügige“ Promotion ist nicht mehr möglich. Auch die „grundständige“ Promotion, bei der vom Studienbeginn an nur die Promotion als Abschluss angestrebt wird, ist an den meisten deutschen Universitäten spätestens um 1990 für die große Mehrheit der Fächer abgeschafft worden.

Die meisten Promotionsordnungen fordern zudem bestimmte Gesamt- oder Examensnoten (im Allgemeinen: mindestens die Gesamtnote „gut“, bei den Juristen überwiegend „vollbefriedigend“) für die Zulassung zur Promotion bzw. einem Doktoratsstudium.

Für die Promotion muss eine schriftliche Arbeit (Dissertation oder Doktorarbeit) angefertigt werden, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält. Die Abfassung dieser Arbeit dauert je nach Fach zumeist zwei bis fünf Jahre; in dieser Zeit wird der Doktorand von einem zumeist habilitierten Wissenschaftler (Doktorvater), im Allgemeinen einem Professor bzw. einer Professorin, betreut. Die Berechtigung zur Betreuung von Doktoranden ist von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich geregelt. So können, in Abhängigkeit von der jeweiligen Promotionsordnung, häufig die meisten Hochschullehrer, also sowohl habilitierte Privatdozenten als auch Professoren (unabhängig davon, ob sie habilitiert sind) und Juniorprofessoren als Doktorvater fungieren. Der notwendige Aufwand und das erforderliche Niveau sind von Fach zu Fach, teils sogar von Betreuer zu Betreuer extrem unterschiedlich, da (nicht nur in Deutschland) einheitliche Vorgaben fehlen.

In manchen Fächern ist auch eine „kumulative“ Promotion auf der Basis mehrerer kürzerer wissenschaftlicher Publikationen möglich, ohne dass eine Dissertation angefertigt werden muss. Je nach Promotionsordnung kann die Doktorarbeit intern, an der Universität, oder extern, in einer anderen Einrichtung, angefertigt werden, wobei bei einer externen Promotion mindestens einer der Gutachter mit der Universität, die den Grad verleiht, verbunden sein muss.

Die mündliche Promotionsleistung wird von ausgewählten Fakultätsvertretern abgenommen und besteht aus einer Disputation, in der die vom Promovenden eingereichten Thesen diskutiert werden, einer Verteidigung, in der die Dissertation verteidigt wird, einem Rigorosum, bei dem weitere Fächer oder Themenbereiche geprüft werden, oder aus mehreren aus den drei Prüfungsmöglichkeiten kombinierten Verfahren.

Das Prozedere regeln die Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten bzw. Fachbereiche. Nachdem alle Prüfungsleistungen erbracht sind, erhält der Doktorand in der Regel sein Zeugnis.

Für Dissertationen gilt in Deutschland im Allgemeinen eine Publikationspflicht. Die Arbeit muss innerhalb einer bestimmten Zeit öffentlich zugänglich gemacht werden, wobei viele Promotionsordnungen inzwischen (neben der Veröffentlichung als normales Buch, als spezielle Hochschulschrift bzw. als Mikrofiche) auch eine Online-Publikation anerkennen. Erst mit der Veröffentlichung der Dissertation ist das Verfahren endgültig abgeschlossen. Danach erhält der Doktorand die Promotionsurkunde und damit das Recht, den akademischen Grad zu führen. In den Promotionsordnungen einiger Universitäten wird dem Doktoranden die Möglichkeit eingeräumt, in der Zeit zwischen Disputation bzw. Rigorosum und der Publikation der Dissertation oder der Zeit zwischen der Publikation der Dissertation und der Aushändigung der Doktorurkunde den Grad eines „Dr. des.“ (Doktor designatus) zu führen. Zum Teil wird dieser Grad auch dann verwendet, wenn die Promotionsordnung dies nicht vorsieht; streng genommen handelt es sich hierbei aber um den Missbrauch eines akademischen Grades.

Eine Sonderrolle nehmen medizinische Promotionen ein. Zum einen kann die Arbeit an der Dissertation schon vor Studienende begonnen werden, zum anderen sind die Promotionen hinsichtlich Anspruch und Umfang oft eher Diplomarbeiten in naturwissenschaftlichen Fächern vergleichbar.[3] Aus diesem Grund wird der deutsche Dr. med. (doctor medicinae) heute im angelsächsischen Raum nicht dem Ph.D. gleichwertig erachtet, sondern wie ein Berufsdoktorat mit einer Masterthesis gleichgestellt. Der deutsche Wissenschaftsrat vertritt seit 2009 eine ähnliche Position.[4]

Besonderheiten existieren auch bei der Anerkennung des in den USA vergebenen Grades M. D. (Doctor of Medicine) bzw. seines tschechischen und slowakischen Äquivalents MUDr (medicinae universae doctor). Bei beiden Graden handelt es sich um Berufsdoktorate, die ohne Promotionsleistung nach Abschluss des Studiums vergeben werden. Der Europäische Forschungsrat (ERC) erkennt den M. D. nicht als gleichwertig mit einem Doktorgrad an, sondern verlangt eine individuelle Überprüfung, ob es sich um ein Forschungsdoktorat handelt oder der Bewerber eine klinische Weiterbildung abgeschlossen hat.[3]

Häufigkeit

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 25.500 Doktorgrade an deutschen Universitäten und gleichgestellten Hochschulen verliehen. Bundesweit lag die Promotionsquote im Jahr 2010 bei 1,1 Promotionen je Professorin bzw. Professor. Im Jahr 2002 kamen 1,0 Promotionen auf eine Professorin bzw. Professor[5]. In Deutschland wurde ca. 1,3 % der Bevölkerung der akademische Grad Doktor verliehen, in den USA etwa 1,5 %.[6]

Im Jahre 2004 wurden 2,7 % eines durchschnittlichen Altersjahrganges in Baden-Württemberg der akademischen Grad Doktor verliehen, in Hamburg 3,4 % und Berlin 3,1 %, in Deutschland 2,1 %. Im OECD-Staatenmittel konnten dagegen nur 1,3 % eines Jahrgangs eine Promotion erfolgreich abschließen. Die ersten Plätze im OECD-Vergleich belegten: Schweden mit 3,1 %, Schweiz 2,7 %, Portugal 2,5 % gefolgt von Deutschland.[7]

Das Durchschnittsalter bei Promotion lag 2001 in Deutschland bei 32,8 Jahren. In Deutschland lag die Promotionsquote 2001 bei Frauen bei 1,4 %, bei Männern bei 2,4 %.[8]

Stark unterschiedlich ist in den einzelnen Studienfächern die Anzahl der Absolventen, die eine Promotion anschließen lassen. In den Ingenieur- und Rechtswissenschaften liegt die Promotionsrate bei etwa 10 %. Im Gegensatz dazu liegt sie beispielsweise in der Biologie bei rund 53 %, in der Medizin bei ca. 70 % und in der Chemie bei etwa 72 %.[9]

Im Jahr 2009 erfolgten 30,8 % der Promotionen in Deutschland in Medizin, 29,7 % in den mathematisch-naturwissenschaflichen Fächern, 14,2 % in Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, 10,5% in Sprach- und Kulturwissenschaften, 9,4% in den Ingenieurwissenschaften, 1,9% in Agrar- und Forstwirtschaft, 1,0 % in Kunstwissenschaft und 0,4% in Sportwissenschaft. Damit entfallen drei Viertel der Promotionen auf Medizin sowie Natur-, Rechts- und Wirtschaftwissenschaften; entgegen verbreiteten Klischees wird dagegen nur etwa jeder zehnte Doktorgrad in den Geisteswissenschaften erworben.[10]

Geschichte

Die erste nachweisbare Verleihung eines Doktorgrades fand 1219 in Bologna nach Bestätigung der Promotionsordnung durch Papst Honorius III. statt; das erste Doktordiplom einer Universität im Heiligen Römischen Reich wurde am 12. Juni 1359 an der Universität Prag verliehen.[11]

In der mittelalterlichen Universität war der Doktorgrad der höchste vergebene akademische Grad. Er wurde zunächst nur von den theologischen, medizinischen und juristischen Fakultäten vergeben, die die einzigen vollgültigen Fakultäten waren (die übrigen Fächer wurden in der so genannten „Artistenfakultät“ gelehrt und schlossen in der Regel mit dem Baccalaureus- oder Magister-Grad ab), bis in der frühen Neuzeit als vierter klassischer Doktorgrad der von den philosophischen Fakultäten verliehene Dr. phil. hinzukam. Die Abkürzung lautete anfangs üblicherweise nur „D.“, woraus sich an einigen theologischen Fakultäten bis heute der Brauch herleitet, den theologischen Ehrendoktor mit dem Führen dieser Abkürzung zu erlauben.

Bis zur Reformation hatte ein Doktor das Recht, an allen abendländischen Universitäten zu lehren; dieses Recht wurde benannt als ius ubique docendi. Der Doktor entsprach also eher der heutigen Habilitation, was sich bis heute darin spiegelt, dass es keinen höheren akademischen Grad als den Doktor gibt.

Die erste promovierte Frau Deutschlands war Dorothea Erxleben aus Quedlinburg. Im Januar 1754 reichte sie ihre Dissertation mit dem Titel „Academische Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten“ ein, und am 6. Mai desselben Jahres trat sie in Halle zum Promotionsexamen an, das sie mit großem Erfolg ablegte.

Rechtliches

Deutschland

Promotionsrecht

In Deutschland kann das Doktorat von einer Universität, Technischen Universität, Technischen Hochschule, Gesamthochschule, Musikhochschule, Kunsthochschule, Sporthochschule, Medizinischen bzw. Veterinärwissenschaftlichen Hochschule, Kirchlichen Hochschule oder Pädagogischen Hochschule mit Promotionsrecht verliehen werden. Fachhochschulen besitzen kein Promotionsrecht. Einige Fachhochschulprofessoren sind jedoch an einer Universität habilitiert und haben somit das Recht, Promotionen in Kooperationen mit Universitäten als Erst- oder Zweitgutachter zu betreuen. Auch können Professoren der Fachhochschulen in verschiedenen Bundesländern als Betreuer oder Prüfer in einem Promotionsverfahren einer promotionsberechtigten Hochschule bestellt werden.[12] Mitunter gibt es auch eine Kooperation mit ausländischen Universitäten, die einen Ph.D. verleihen.[13] Dieser kann ggf. bei den Behörden als Doktorgrad anerkannt werden; siehe auch Führung des Grades Ph.D..

Den meisten Promotionsordnungen zufolge kann ein Promotionsverfahren nur dann eröffnet werden, wenn der Doktorand ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegt oder Angestellter der Universität ist.

Doktorgrad

Der Doktorgrad darf in Deutschland nur von Berechtigten geführt werden. Das Strafgesetzbuch regelt in § 132a Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen folgendes:

  1. Wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, […] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Ehrentiteln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts[14] ist der Doktorgrad kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen, sondern nur ein Namenszusatz (der „Doktor“ ist ein akademischer Grad, kein „Titel“). Dies wird auch vom verwaltungsrechtlichen Schrifttum so gesehen.[15] Da der „Doktor“ also kein Namensbestandteil, sondern nur ein Namenszusatz ist, kann auch aus § 12 BGB (Namensrecht) nicht abgeleitet werden, dass die Nennung des „vollen Namens“ auch die Nennung des „Doktors“ umfassen müsse. Die Rechtsprechung hat jedoch verdeutlicht, dass der Arbeitgeber den akademischen Grad des Arbeitnehmers grundsätzlich so zu respektieren hat, wie er sich aus der Promotionsurkunde ergibt.[16] Fragen der Höflichkeit sind von all dem nicht berührt.

Der Doktorgrad kann als einziger akademischer Grad in einen deutschen Pass und Personalausweis eingetragen werden. Das deutsche Personalausweisgesetz und das Passgesetz (§ 1 und § 4) behandeln den Doktorgrad nicht als Namensbestandteil, da hierfür eine spezifische Regelung notwendig wäre.[17][18] Zu beachten ist, dass der Doktorgrad nach Vorlage der Promotionsurkunde nur in der fachunbezogenen Bezeichnung Dr. (gemäß Passverwaltungsvorschrift von 2009 nur noch mit Punkt), Dr. h. c. bzw. Dr. E. h. eingetragen wird.[19] Die Eintragung ist freiwillig.[20]

Entzug des Doktorgrades

War die Verleihung des Doktorgrades rechtswidrig, weil die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben (bei der Doktorarbeit Täuschung über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung durch Fälschung, Plagiat, Bestechung des Doktorvaters etc.), erfolgt die Aberkennung nach normalen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen durch Rücknahme der Verleihung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem Träger für die eingereichte Dissertation ohne die beanstandeten Stellen der Doktorgrad noch verliehen worden wäre.[21] Für die Täuschung genügt der bedingte Vorsatz.[22]

Unter wesentlich engeren Voraussetzungen kann aber auch der rechtmäßig verliehene Doktorgrad gemäß den Promotionsordnungen vieler Fakultäten entzogen werden, wenn der Träger des Grades schwer straffällig geworden ist (dies wird aber höchst selten umgesetzt) oder sich aus sonstigen Gründen im Nachhinein als der Führung des Doktorgrades „unwürdig“ erwiesen hat. Im Regelfall ist ein qualifizierter Mehrheitsbeschluss des zuständigen Promotionsausschusses erforderlich. Normalerweise geschieht dies nur bei eklatantem „wissenschaftlichen Fehlverhalten“. So entzog die Universität Konstanz im Jahr 2004 dem Physiker Jan Hendrik Schön den Doktorgrad aufgrund von Fälschungen, die er nach der Promotion vornahm. Hierin wurde die Universität am 14. September 2011 nach langem Rechtsstreit vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt.[23] Denkbar ist aber auch eine Aberkennung wegen Missbrauchs z. B. durch Veröffentlichungen zum „Auschwitzmythos“ unter Nennung des Doktorgrades, da dadurch ein nachdrücklicher Wissenschaftsanspruch geltend gemacht wird.[24]

Österreich

Der Doktor ist auch in Österreich kein Namensbestandteil, sondern ein akademischer Grad, wie zum Beispiel der Magister. Er muss weder privat noch im Schriftverkehr mit Behörden geführt werden. Der Grad wird aber auf Wunsch in amtlichen Dokumenten (wie zum Beispiel Personalausweisen oder Pässen) eingetragen, sofern er an einer anerkannten Universität in der EU, dem EWR, der Schweiz oder dem Vatikan erworben wurde.

In der Studienrichtung Humanmedizin wird der akademische Grad „Dr. med. univ.“ und für Zahnmedizin der Grad „Dr. med. dent.“ vergeben. Diese Grade werden aber durch Abschluss von Diplomstudien erworben (§ 54 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002) und sind daher trotz der Bezeichnung seit 2002 Diplomgrade. Die bis 2002 nach AHStG erworbenen humanmedizinischen Abschlüsse gelten als vollwertiger Doktorgrad. Allerdings bestanden nach 2002 noch immer Übergangsregelungen, sodass Studenten, welche sich noch nach dem Doktoratsstudium immatrikuliert hatten, den vollwertigen akademischen Grad später erlangen konnten.[25]

In Österreich wird bei mehreren erworbenen Doktorgraden DDr. (2), DDDr. (3) oder DDDDr. (4) etc. anstelle des in Deutschland üblichen Dr. mult. verwendet. Die Zahl der Buchstaben »D« entspricht hierbei der Zahl der erworbenen Doktorgrade.[26]

Schweiz

In der Schweiz ist der Schutz akademischer Grade auf Bundesebene nicht geregelt. Das Führen eines falschen Doktorgrades ist in einigen Kantonen verboten.[27] Es handelt sich dabei um noch verbliebene Reste des kantonalen Strafrechtes.

Entsprechungen in anderen Ländern

Australien

Ähnlich wie in den USA und Kanada unterscheidet man zwei Arten von Doktorgraden,

  • Berufsdoktorate (professional degrees), die in manchen Studiengängen nach Abschluss ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben werden, zum Beispiel „Bachelor of Medicine, Bachelor of Surgery“ (Abk.: MB BS) der dem Staatsexamen in Medizin entspricht,
  • Forschungsdoktorgrade, die aufgrund eines Promotionsverfahrens vergeben werden, wie Ph.D., wobei das Promotionsfach angegeben wird, zum Beispiel „Doctor of Philosophy in Computer Science“ (Abk.: Ph.D. in Computer Science).

Im australischen universitären Bildungssystemen ist das Ziel der Dissertation „einen signifikanten und einzigartigen Beitrag zur aktuellen Forschung zu leisten“. Dieser Beitrag wird in Form einer Dissertationsschrift demonstriert. Der Doktorand ist unabhängig von Betreuern, kann aber wählen ob sie/er jene häufig frequentiert.

Ein Doktorat in Australien ist eine rein wissenschaftliche Forschungsarbeit und dauert durchschnittlich drei bis acht Jahre. Sie gliedert sich in zwei Phasen, wobei die erste Phase die „Ausarbeitung“ eines Forschungsvorhabens ist und die zweite Phase die „Durchführung“ eines Programms, die als „Niederschrift“ dokumentiert wird. Die Niederschrift beinhaltet die Darlegung des wissenschaftlichen Problems, der Methodik und der wissenschaftlichen Erkenntnis. Die gesamte akademische Arbeit erfolgt sehr selbstständig durch den Promovierenden. Die Betreuer des Dissertationsvorhabens beschränken sich ausschließlich auf eine lenkende Funktion. Die Betreuer sind auch nicht, wie in Deutschland, gleichzeitig die Gutachter. Das heißt, der Doktorand beschließt eigenständig wann er seine/ihre Dissertation für fertig erklärt und dann einreicht. Es werden dann Gutachter angesprochen, die dann immer von anderen Universitäten/Instituten sein müssen und in den meisten Fällen aus dem Ausland sind (häufig auch angloamerikanische Länder).

Der Fortgang der Arbeit und die qualitative wissenschaftliche Auseinandersetzung werden zielgerichtet geplant. Nach je einem Drittel der Zeit wird der Stand der Arbeit durch ein Komitee in Form der „confirmation“ sowie des „progress report“ geprüft. Die fertige Dissertationsschrift wird durch zwei bis drei anonyme Gutachter bewertet. Die positive Beurteilung bedeutet den erfolgreichen Abschluss der Arbeit.

Dissertationen werden hauptsächlich über Stipendien finanziert, die von der Universität, dem Staat oder durch Forschungseinrichtungen gestellt werden. Die Stipendien dürfen untereinander kombiniert werden und Aufstockungen durch Projektgelder sind möglich. Eine ausschließliche Finanzierung über Projektgelder ist jedoch nicht üblich, da die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der Studierenden bewahrt werden soll. Über die Stipendien hinaus steht allen Studierenden ein jährliches Budget zur Verfügung, das beispielsweise für den Besuch von nationalen Kongressen verwendet werden soll. Die Universitäten fördern zudem den Aufbau von Kontakten, eines wissenschaftlichen Netzwerks, um Perspektiven für die Zukunft zu schaffen.

Europa

Italien

In Italien gibt es im Wesentlichen drei Arten von akademischen Graden: laurea, laurea magistrale und dottorato di ricerca. Kurzstudiengänge mit einer Dauer von drei Jahren schließen mit der laurea ab. Nach etwa zwei weiteren Jahren der Spezialisierung kann die Prüfung zur laurea magistrale abgelegt werden. Laut Gesetz sind Studienabsolventen berechtigt, den Titel dottore (laurea) bzw. dottore magistrale (laurea magistrale) zu führen, der allerdings nicht der Promotion (Dr. oder PhD) entspricht, da er auf einen Abschluss auf ISCED-Level 5 zurückgeht.[28] Das Äquivalent zum Doktor oder PhD (ISCED-Level 6) ist der 1980 eingeführte dottore di ricerca (Forschungsdoktor), der nach laurea magistrale und anschließender Forschungsarbeit (ca. drei Jahre) verliehen wird. Abgekürzt werden der akademische Grad dottore und seine weibliche Form dottoressa üblicherweise mit dott./dott.ssa. Laut Aussage der Accademia della Crusca sind daneben auch die ebenfalls gängigen Abkürzungen dr./dr.ssa korrekt, welche gleichwertig mit dott./dott.ssa zu verwenden sind und im Gegensatz zum deutschsprachigen Doktor (Dr.) kleingeschrieben werden.[29][30] Gängige Abkürzungen des dottore di ricerca sind dott. ric. und Ph.D.

Deutschsprachige Studienabsolventen (Südtirol) führen häufig Übersetzungen des italienischen dottore als Namenszusatz (zum Beispiel Dr., Dr.-Ing., Doktorat in (Fachgebiet), Doktor), die aber nicht den gleichlautenden akademischen Graden im restlichen deutschen Sprachraum entsprechen sowie in dieser Form nicht von Hochschulen in Italien verliehen werden, und das italienische Ministerium für Unterricht, Universitäten und Forschung (MIUR) weist ausdrücklich darauf hin, dass die bei einer laurea verliehenen dottore-Grade nicht mit „Doktor“ oder „Dr.“ verwechselt werden dürfen.[31] In deutschsprachigen Texten verwendet das MIUR die akademischen Grade dottore und dottore magistrale ausschließlich in der Originalschreibweise und erklärt die entsprechenden Studiengänge auf Deutsch als Bachelor- und Masterstudiengang.[32] Dottore-Grade können auch aus der Anerkennung der Gleichwertigkeit österreichischer Bachelor- oder Mastergrade mit italienischen dottore-Graden hervorgehen. Dieses Anerkennungsverfahren wird zumeist von der Freien Universität Bozen durchgeführt, welche auf ihrer Webseite schreibt, dass auch nach erfolgreicher Anerkennung der österreichische Grad zu führen ist; innerhalb Italiens kann alternativ auch der dottore (dott.) geführt werden.[33] Der Doktor (Dr.) bleibt auch in diesem Fall den Absolventen eines Promotionsverfahrens vorbehalten. Trotzdem ist die Übersetzung von dottore in Doktor eine in Südtirol seit Jahrzehnten weit verbreitete Gewohnheit – die zwar in Italien bisher nicht sanktioniert wurde, im Ausland aber bereits zu rechtlichen Schwierigkeiten geführt hat[34] – und die Mehrheit der Absolventen von Bachelor- oder Masterstudiengängen führt einen Namenszusatz, der „Dr.“ enthält und lässt sich mit „Doktor“ ansprechen.

Aufgrund dieser Gewohnheit haben sich in Südtirol auch bei anderen Begriffen vom restlichen deutschen Sprachraum abweichende Bedeutungen eingebürgert. So steht "Doktorat" zumeist nicht für ein Doktorat im Sinne einer Promotion, sondern wird als Übersetzung von "(diploma di) laurea" (Studienabschluss auf Bachelor- oder Masterniveau) verwendet.[35] Bei Texten, die zweisprachig deutsch und italienisch vorliegen – wie etwa bei Stellenausschreibungen und Landesgesetzen – sollte die italienische Version konsultiert und davon ausgegangen werden, dass diese gilt. Zur Bezeichnung einer Promotion werden manchmal Begriffe wie "Forschungsdoktorat" oder "Doktorat (PhD)" verwendet. Auf Italienisch besteht diese Missverständlichkeit nicht, da der Begriff "dottorato (di ricerca)" ausschließlich für den der Promotion entsprechenden Abschluss verwendet wird, andere Studienabschlüsse heißen "laurea". "Dissertation" bezeichnet allgemein eine Abschlussarbeit (meist die tesi di laurea, also eine Bachelor- oder Masterarbeit) und nicht wie im restlichen deutschen Sprachraum spezifisch eine Doktorarbeit. Darüber hinaus werden die gängigen Abkürzungen dott. und dr. nicht gleichwertig, sondern dott. in italienischen Texten und dr. (zumeist mit einem oder zwei Großbuchstaben geschrieben) in deutschsprachigen Texten verwendet.[36] Da dies zumeist als Übersetzung missverstanden wird, erfolgt im mündlichen Gebrauch eine Übertragung von dott. in "dottore" und – überwiegend mangels besseren Wissens – von dr., Dr. oder DR. in "Doktor", auch wenn alle Abkürzungen (auch auf Deutsch) für dottore stehen.

Vor allem in der Politik werden solche übersetzte Dr.-Titel getragen. Es ist üblich, sich beispielsweise nach einem Abschluss von zwei Bachelor-, Master- oder Magisterstudiengängen als DDr. zu bezeichnen. Im Südtiroler Landtag trugen 2011 21 von 35 Mitgliedern einen Dr.-Grad. Auf der Website der Südtiroler Landesregierung trugen 2012 fünf der acht Regierungsmitglieder Doktortitel[37] (nimmt man die Biografien auf der Website des Landtages hinzu[38], sind es sieben von acht), von denen keiner auf eine Promotion zurückzuführen ist.

Niederlande

Im Niederländischen gibt es den Titel doctorandus (drs.), der irreführen kann: Es handelt sich um den gängigen Studienabschluss in den Geisteswissenschaften oder Naturwissenschaften, der einst so genannt wurde, da man eine anschließende Promotion zum Doktor erwartete (vgl. deutsch: Doktorand). Im Englischen wird er mit Master of Arts bzw. Master of Science wiedergegeben. Inzwischen aber haben die Niederlande sich komplett auf das Bachelor/Master-System umgestellt. Das doctoraal examen ist auch der Studienabschluss für die Juristen (meester in de rechten, mr.) und die universitär ausgebildeten Ingenieure (ingenieur, ir.).

Bei einer Promotion verleiht die jeweilige Fakultät den Grad doctor (dr.), der vor dem Namen geführt wird. Eine Bezeichnung des Studienfachs (etwa „phil.“ oder „rer. nat.“) gibt es nicht. Besonders gute Dissertationen können mit einer Promotion cum laude belohnt werden.

Im Niederländischen ist die Assoziation von doctor mit einem Arzt besonders stark, wobei es irrelevant ist, ob der betreffende Arzt promoviert hat. Allerdings wird die Anrede in diesem Fall dokter geschrieben.

Belgien

In Belgien ist der Grad doctor

  • beim Arzt ein gesetzlicher Titel – die Ausbildung beträgt sieben Jahre und man erhält ihn nach einer Prüfung;
  • bei den Rechten, den Humanwissenschaften und der Philosophie ein gesetzlicher Titel, den man durch eine Promotion mit einer Dissertation erlangt;
  • in der Theologie und im Kirchenrecht sowie in anderen Wissenschaften (z. B. Politikwissenschaft, Pädagogik) ein wissenschaftlicher Titel, ebenfalls mit Dissertation.[39]

Nordeuropa (Finnland, Dänemark, Norwegen, Schweden)

In Nordeuropa ist der Doktorgrad der höchste akademische Grad. Die unter anderem in Deutschland, Österreich und der Schweiz übliche Habilitation existiert auch in Dänemark, wo sie als „doktorgrad“ bezeichnet wird, wohingegen der deutsche Doktor einem dänischen „ph.d.“ entspricht. Die dänische Habilitation (doktorgrad) ist aber nicht notwendig für die Berufung zum Professor, hierfür reicht ein Doktorgrad wie auch in anderen nordischen Staaten aus. Vielmehr wird sie oft erst nach der Berufung zum Professor verfasst. Zwischen der Dauer und Qualität der Doktorarbeiten in Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland bestehen einige Unterschiede. In Schweden sowie in Norwegen muss ein Doktorand in einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren neben der Belegung von Pflichtkursen ein wissenschaftliches Problem bearbeiten. Eine Doktorarbeit in Finnland ist auf vier Jahre ausgelegt und wird meist in vier bis sechs Jahren abgeschlossen. Um die Arbeit einzureichen, müssen drei Veröffentlichungen in Fachzeitschriften sowie 60 ECTS Credits nachgewiesen werden.

Vereinigtes Königreich und Irland

Für das Vereinigte Königreich und Irland gelten die nordamerikanischen Entsprechungen (siehe unten). Allerdings ist der M.D. (Medicinae Doctor) kein professioneller, sondern ein Forschungs-Doktorgrad, ähnlich wie in Deutschland.

Polen

In Polen ist ein drei- bis fünfjähriges Doktoratsstudium üblich, aber nicht zwingend. Rigorosum und öffentliche Verteidigung sind Pflicht. Den Promovierten wird der Doktorgrad doktor, abgekürzt: dr (vor dem Namen zu führen), zuerkannt. Der Doktorgrad enthält eine Angabe des absolvierten Fachgebietes, beispielsweise doktor nauk ekonomicznych (dt.: Wirtschaftswissenschaften).

Tschechien und Slowakei

Die Doktorgrade sind in beiden Ländern aufgrund des bis 1992 gemeinsamen Staates weitgehend identisch. Man kann die tschechischen und slowakischen Doktorgrade im Grunde in vier Gruppen aufteilen:

  • Doktorgrade medizinischer Studienrichtungen, sog. Berufsdoktorate (ähnlich wie z. B. in den USA), die mit dem Abschluss des Studiums ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben werden. Dazu zählen die Grade: MUDr. – Doktor der Medizin, MDDr. – Doktor der Zahnmedizin und MVDr. – Doktor der Veterinärmedizin.
  • Sogenannte kleine Doktorgrade, die in einem ein- bis zweisemestrigen rigorosen Verfahren verliehen werden. Dieses Rigorosum besteht derzeit aus der Verteidigung einer rigorosen Arbeit und dem Ablegen einer mündlichen Prüfung in bis zu zwei Fächern. Es handelt sich um folgende Grade: JUDr. – Doktor der Rechte, PaedDr. – Doktor der Pädagogik, PharmDr. – Doktor der Pharmazie, PhDr. – Doktor der Philosophie, RNDr. – Doktor der Naturwissenschaften und ThDr. – Doktor der Theologie. Diese kleinen Doktorgrade werden nicht der dritten Stufe der Bologna-Klassifikation (Doktor-Ebene) durch die Hochschulgesetze beider Länder zugeordnet. Der Erwerb dieser Grade steht nicht im Zusammenhang mit eigenständiger wissenschaftlicher Forschung. Sie sind nicht mit Doktorgraden in Deutschland äquivalent.
  • Wissenschaftliche Forschungsdoktorgrade, die nach einem mindestens dreijährigen Promotionsstudium, auch Doktorandenstudium genannt, erlangt werden. Dieses Studium umfasst u.a. regelmäßige Lehrveranstaltungen und Examina und wird mit dem Ablegen eines staatlichen Doktorexamens und der Verteidigung einer Dissertation in Form einer Disputation abgeschlossen. Nach dem Promotionsstudium erlangt man den tschechischen Ph.D. bzw. den slowakischen PhD., in Theologie den Th.D. (nur in Tschechien) und im Bereich der Künste den ArtD. (nur in der Slowakei). Früher wurden diese Doktorgrade auch in den Abkürzungen Dr. bzw. CSc. vergeben.
  • Außerdem wird noch relativ selten der Grad des Doktors der Wissenschaften, abgekürzt als DrSc. bzw. DSc. verliehen. Diese Doktorwürde gilt als der höchste akademische Grad.

Griechenland

In Griechenland wird die Doktorarbeit als Didaktoriko diploma (Διδακτορικό δίπλωμα, Δ.Δ.) bezeichnet, der dem lateinischen entlehnte Begriff Doktōr (Δόκτωρ, Δρ.) wird nur für den normalen Doktor verwendet, nicht jedoch für Mediziner. Auch promovierte Mediziner werden stets mit Iatros (Arzt) angesprochen, vereinzelt auch Naturwissenschaftler.

Ukraine und Russland

In der Ukraine und Russland ist ein drei- bis sechsjähriges Doktoratsstudium üblich, oft als postgraduales Studium (Aspirantur). Prüfungen sowie das Erstellen einer Doktorarbeit, die öffentlich verteidigt werden muss, sind die Inhalte dieser Studiengänge. Bei erfolgreichem Abschluss wird der akademische Grad Kandidat nauk (Kandidat der Wissenschaften) vergeben. Er ist vergleichbar mit dem Abschluss Ph.D. in englischsprachigen Ländern. Aufbauend darauf besteht die Möglichkeit, den höchsten in der Ukraine und Russland zu vergebenden Grad Doktor nauk (Doktor der Wissenschaften, russ. доктор наук) zu erwerben. Dieser Grad ist mit einer Habilitation vergleichbar. Die Habilitationsarbeit sollte einen Beitrag zur Weiterentwicklung innerhalb eines bestimmten Forschungsgebietes leisten und vollständig bzw. in wichtigen Teilen veröffentlicht werden.

Ungarn

In Ungarn ist seit 1994 ein drei- bis fünfjähriges Doktoratsstudium üblich, was zum einheitlichen Doktorgrad „doktor“, entweder abgekürzt als Ph.D. oder, in künstlerischen Studiengängen, abgekürzt als DLA (Doctor of Liberal Arts), führt und das Universitätsdoktorat „doctor universitatis“ abgelöst hat. In Ungarn kann der Doktorgrad – entgegen anderslautenden Gerüchten muss aber nicht – als Bestandteil des Familiennamens geführt werden.

Außerdem bestehen medizinische und juristische Berufsdoktorate, die nicht als akademische Grade, lediglich als Titel gelten.

In Deutschland kann der ungarische Ph.D. und DLA auch als Dr. ohne Namenszusatz geführt werden, die Berufsdoktorate und der das frühere Universitätsdoktorat ausschließlich in der verliehenen Form mit zusätzlicher Angabe der verleihenden Institution.

USA und Kanada

Abweichend vom Bologna-System sind in den USA und Kanada Gradbezeichnungen und die Wertigkeit von akademischen Graden, damit auch der PhD/Doktor-Abschlüsse, nicht einheitlich geregelt.

In den USA und Kanada unterscheidet man zwei Arten von Doktorgraden,

  • Berufsdoktorate (professional degrees), die in manchen Studiengängen nach Abschluss ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben werden, zum Beispiel „Medical Doctor“ (Abk.: M.D.) der dem Staatsexamen in Medizin entspricht,
  • Forschungsdoktorgrade, die aufgrund eines Promotionsverfahrens vergeben werden, wie
    • Ph.D. (Doctor of Philosophy); einige Universitäten vergeben diesen Grad auch in der Schreibweise „DPhil“.
    • Doktorgrade für bestimmte Studiengänge, die nicht zum Ph.D. führen, zum Beispiel „Doctor of Business Administration“ (Abk.: D. B. A.).
    • In Theologie als gehobener, meist nur ehrenhalber auf Grund besonderer Leistungen verliehener Doctor (of) Divinity (DD)

Der angloamerikanische Doktorgrad wird hinter dem Namen getragen, etwa Jerry F. Fishwish, Ph.D. Wird der Träger des Doktorgrads erwähnt oder angesprochen, steht der Dr. (gesprochen: Doctor) vor dem Namen, anstelle des Zusatzes Ph. D (Good morning, Dr. Fishwish oder Dr. Fishwish is an excellent researcher.).

Vergleich mit Europa

Die Bedeutung eines PhD-Abschlusses und dessen Vergleichbarkeit mit europäischen Abschlüssen hängt unter anderem davon ab, an welcher Hochschule er erworben wurde. Es kommt deshalb zwischen nordamerikanischen und europäischen Hochschulen immer wieder zu Problemen bei der Anrechnung und Anerkennung von Abschlüssen, insbesondere bei der Zulassung zu postgradualen Anschlussstudien.

Berufsdoktorate von professional schools, zum Beispiel in Recht, Medizin und Theologie, die unmittelbar im Anschluss an einen drei- oder vierjährigen Bachelor erreicht werden können, werden wiederum in Deutschland nicht als gleichwertig mit dem europäischen Doktor/Bologna-PhD anerkannt und dürfen hier deshalb auch nicht als „Dr.“ geführt werden.

Anerkennung von ausländischen Doktorgraden

Im Zusammenwirken des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen sowie dem Äquivalenzzentrum des österreichischen Bundesministeriums für Wissenschaft und Kultur und dem Äquivalenzzentrum des Wissenschaftsministeriums Luxemburgs ist die Datenbank Anabin entwickelt worden („Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise“). Zu diesem Zweck wird in dieser Datenbank für eine Vielzahl ausländischer Staaten eine umfangreiche Dokumentation über ihr Bildungswesen, die verschiedenen Abschlüsse und die akademischen Grade sowie deren Wertigkeit von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) aufgebaut. Die Datenbank Anabin umfasst auch eine Informationssammlung von wichtigen Dokumenten über die korrekte Führung ausländischer Doktorgrade in Deutschland und entsprechende Beschlüsse der KMK.[40] Insbesondere die am 21. September 2001 von der Kultusministerkonferenz beschlossenen begünstigenden Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen" vom 14. April 2000 sowie, darauf aufbauend, die begünstigenden Regelungen der KMK vom 15. Mai 2008 vereinfachen die Verwendung bestimmter ausländischer Doktorgrade in Deutschland.[41][42]

„Promotionsberatung“, Titelhandel und Plagiate

Der Doktorgrad bringt seinem Träger gesellschaftliches Ansehen und eventuell eine Einkommenssteigerung, abhängig von Beruf und Land. Daher besteht für manche Menschen die Versuchung, den Grad auch ohne die entsprechende Investition von Zeit und Aufwand zu erlangen. Attraktiv ist vor allem der Grad ohne den Zusatz „h. c.“ und ohne die Auflage, ihn mit Herkunftsangabe führen zu müssen. Auf legalem Wege ist dies in Österreich bzw. Deutschland nicht ohne reguläre Promotion nebst Dissertation möglich.

Der Soziologe und Elitenforscher Michael Hartmann nannte das „Sozialprestige eines Doktortitels“ nach wie vor relativ hoch. Der Doktorgrad sei zwar nicht mehr unbedingt zwingend, um zu einer Elite zu gehören, doch er runde das „vermeintlich makellose Gesamtbild ab“ und helfe durchaus bei der persönlichen Karriere. Insbesondere „in Berufen, in denen man auch repräsentieren muss, bringt es durchaus etwas, sich promovieren zu lassen“. Debora Weber-Wulff forderte, den Doktorgrad nicht mehr im Personalausweis einzutragen, da er nur im wissenschaftlichen Zusammenhang von Bedeutung ist, nicht im wirtschaftlichen oder privaten Umfeld.[43]

Es gibt so genannte „Promotionsberater“, die dem Hilfesuchenden anbieten, Kontakte zu einem Professor zu knüpfen und die Promotion unterstützend zu begleiten. Da letztlich aber der Doktorand selbst sein Thema finden und bearbeiten muss, bleibt nur sehr wenig übrig, das legal von einer „Promotionsberatung“ übernommen werden könnte.

In einer legalen Grauzone bewegen sich Unternehmen, die Ehrendoktorwürden ausländischer (zumeist osteuropäischer) Universitäten oder Institute vermitteln, die den Interessenten gegen eine „Spende“ verliehen werden. Dies ist zwar nicht zwingend illegal, allerdings dürfen diese Grade nicht in den Ausweis eingetragen und auch nicht ohne „h. c.“ und Herkunftsangabe geführt werden, was die Attraktivität des Angebotes stark verringert.

Eine eindeutig illegale „Promotionsberatung“ besteht beispielsweise darin, die Arbeit von einem Ghostwriter schreiben zu lassen und den Doktoranden in einem Schnellkurs für die mündliche Prüfung fit zu machen. Auch die Bestechung eines Professors kann unter diese Art der „Promotionsberatung“ fallen. Die Beteiligten machen sich hier strafbar.

Im Titelhandel hingegen werden falsche oder wertlose Doktorgrade verkauft. Dabei erhält der Kunde

  • eine Doktorurkunde von einer ausländischen Universität, an der die Bestimmungen dem Titelhandel entgegenkommen und die zumeist nicht international als Hochschule anerkannt ist, oder
  • eine Doktorurkunde einer Phantasieuniversität, die der Titelhändler sich ausgedacht hat, oder
  • eine gefälschte Doktorurkunde einer richtigen Universität (Tatbestand der Urkundenfälschung).

Versucht der Kunde aufgrund einer so erlangten Urkunde, den Doktorgrad in den Personalausweis eintragen zu lassen, wird er meist scheitern, zumal ohnehin nur solche Grade eintragbar sind, die ohne jeden Zusatz geführt werden dürfen. Allerdings kann es vorkommen, dass der Beamte z. B. eine gefälschte Urkunde einer EU-Universität nicht ausreichend überprüft. Dann besteht jedoch dauerhaft die Gefahr der Entdeckung, und der Kunde kann vom Titelhändler erpresst werden, da er sich permanent des Missbrauchs von akademischen Graden schuldig macht. Sich mit einem falschen Doktorgrad für eine Stelle zu bewerben, ist darüber hinaus Betrug.

Ein weiteres Problem sind Plagiate. Der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes Bernhard Kempen warnte, dass neben dem Karrieredruck die technischen Möglichkeiten wie Internet und Suchmaschinen zu Plagiaten verleiten. Diese seien die „beste Voraussetzungen, eine Arbeit per Copy und Paste zu erstellen“. Er geht davon aus, dass „die Zahl der Plagiate zunimmt.“[44] Minister und Staatspräsidenten traten in der Vergangenheit zurück, nachdem ihnen der Doktorgrad wegen Plagiatsvorwürfen im Kontext ihrer Dissertation aberkannt wurde. Bekannte Beispiele sind der deutsche Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (2011), der ungarische Präsident Pál Schmitt (2012) und die deutsche Bildungsministerin Annette Schavan (2013).

Unterscheidung nach Fächern

In allen wissenschaftlichen Disziplinen kann ein Doktorgrad verliehen werden. Zusätze sind lateinisch (bzw. griechisch-lateinisch) oder (im deutschsprachigen Raum) auch deutsch, z. B. Dr.-Ing. (Doktor-Ingenieur).

Der Doktorgrad wird in der Regel von einer Universitäts-Fakultät verliehen und trägt dann auch deren Titel. Bei manchen Fächern, wie beispielsweise der Physik, ist die Fakultätszuordnung in einzelnen Universitäten verschieden geregelt. Hier kann z. B. eine philosophische oder eine naturwissenschaftliche Fakultät den Grad verleihen; entsprechend variiert dann auch die Bezeichnung für ein und dasselbe Fach, je nach Universität.

Deutschland

Ein Teil der unten aufgeführten Doktorgrade wird nicht mehr verliehen, manche wurden in der DDR verliehen, die Vielfalt der unterschiedlichen Doktorgrade existiert nur in Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum. Die mit Abstand üblichsten deutschen Doktorgrade sind der Dr. med., der Dr. med. dent., der Dr. med. vet., der Dr. rer. nat., der Dr. phil., der Dr. iur., der Dr. oec., der Dr. rer. pol., der Dr.-Ing. und der Dr. theol. So wird z. B. einem Mathematiker nach der Promotion normalerweise der Dr. rer. nat. verliehen, nicht der unübliche Dr. math.

Sonstige Doktorgrade

  • Dr. mult. (multiplex): abkürzend bei einer Person mit mindestens drei Doktorgraden; meist nur bei Trägern mehrerer Ehrendoktorgrade üblich
  • Dr. h. c. mult. (honoris causa multiplex): abkürzend bei einer Person mit mindestens drei Ehrendoktorgraden
  • Dr. habil. (habilitatus): Doktor mit Lehrberechtigung (Habilitation)
  • Dr. des. (designatus): Doktorgrad, der nach einigen Promotionsordnungen zwischen dem Ende des Promotionsverfahrens und der Veröffentlichung der Dissertation oder zwischen Veröffentlichung der Dissertation und Aushändigung der Promotionsurkunde geführt werden kann
  • DDr. (Dr. theol. bzw. D. et Dr.): eine Person mit einem theologischen (Ehrendoktorgrad) und einem weiteren Doktorgrad

Ehrendoktorwürde

  • Dr. h. c. (honoris causa): Ehrendoktor („der Ehre halber“)
  • Dr. e. h. (ehrenhalber): Ehrendoktor, auch: eh. oder E. h. (fast nur an Technischen Hochschulen)
  • D. (ehrenhalber): Ehrendoktor der ev. Theologie

Die Ehrendoktorwürde kann von einer Hochschule mit Promotionsrecht verliehen werden. Dies erfolgt ohne Dissertation. Die Ehrendoktorwürde ist kein akademischer Grad.

DDR

  • Dr. rer. comm. (rerum commercialium): Doktor der Handelswissenschaften
  • Dr. rer. mil. (rerum militarium): Doktor der Militärwissenschaften
  • Dr. rer. silv. (rerum silvestrium bzw. rerum silvaticarum): Doktor der Forstwissenschaften (in die BRD übernommen)
  • Dr. sc. (scientiae …): Doktor der Wissenschaften (in Kombination mit der jeweiligen Fakultät, bspw. Dr. sc. jur.) - als sogenannte Promotion B vergleichbar mit der Habilitation im heutigen Deutschland

Österreich

  • DDr.: inoffizielle Abkürzung für zweifachen Doktorgrad (Dr. mult. ist in Österreich nicht gebräuchlich)
  • Dr. iur. (iuris): Doktor(in) der Rechtswissenschaften (in der Praxis auch oft noch in der früher üblichen Schreibweise Dr. jur.)
  • Dr. med. dent. (medicinae dentalis): Doktor(-in) der Zahnmedizin – Dieser Grad wird durch ein Diplomstudium erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der wissenschaftlichen Qualifikation (vgl.: Dr. scient. med.!).
  • Dr. med. dent. et scient. med. (medicinae dentalis et scientiæ medicæ): Doktor(-in) der Zahnmedizin mit wissenschaftlicher Befähigung (siehe Dr. scient. med.)
  • Dr. med. univ. (medicinae universæ): Doktor(in) der gesamten Heilkunde – Dieser Grad war bis 2002 nach dem AHStG ein vollwertiger Doktorgrad mit wissenschaftlicher Befähigung und ist seit dem Beginn des Studiums ab dem UG2002 nur durch ein Diplomstudium erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der wissenschaftlichen Qualifikation (vgl.: Dr. scient. med.!).
  • Dr. med. univ. et scient. med. (medicinae universae et scientiae medicae): Doktor(in) der gesamten Heilkunde mit wissenschaftlicher Befähigung (siehe: Dr. scient. med.!).
  • Dr. med. vet. (medicinae veterinariæ): Doktor(in) der Veterinärmedizin.
  • Dr. mont. (rerum montanarum): Doktor(in) der montanistischen Wissenschaften. Wird nur von der Montanuniversität Leoben vergeben.
  • Dr. rer. comm. (rerum commercialium): Doktor(in) der Handelswissenschaften. Wurde früher von der Hochschule für Welthandel vergeben.
  • Dr. nat. techn. (naturalium technicarum): Doktor(in) der Bodenkultur. Wird nur von der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) vergeben.
  • Dr. phil. (philosophiæ): Doktor(-in) der Philosophie. Umfasst die gesamten Geisteswissenschaften, u. a. Deutsche Philologie („Germanistik“), Philosophie, Politikwissenschaft u. v. a. m.
  • Dr. phil. fac. theol. (philosophiæ facultatis theologicæ): Doktor(-in) der Philosophie einer katholisch-theologischen Fakultät.
  • Dr. rer. nat. (rerum naturalium): Doktor(in) der Naturwissenschaften
  • Dr. rer. silv. (rerum silvestrium): Doktor(-in) der Forstwissenschaft
  • Dr. rer. soc. oec. (rerum socialium oeconomicarumque): Doktor(in) der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, umfasst unter anderem BWL, Soziologie, VWL, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftspädagogik
  • Dr. sc. hum. (scientiarum humanarum): Doktor(in) der Gesundheitswissenschaften
  • Dr. sc. inf. med. (scientiarum informaticarum medicinarum): Doktor(in) der medizinischen Informatik. (Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik Tirol – bis Ende 2004)
  • Dr. sc. inf. biomed. (scientiarum informaticarum biomedicæ): Doktor(-in) der biomedizinischen Informatik (Private Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik Tirol – seit Anfang 2005)
  • Dr. scient. med (scientiæ medicæ): Doktor(in) der medizinischen Wissenschaft – Dies ist ein wissenschaftliches Doktorat mit dem die Fähigkeit zur selbständigen Forschung in der Medizin nachgewiesen wird. Wenn Absolventen eines Dr. med. dent. oder Dr. med. univ. den Dr. scient. med. erwerben, wird kein zusätzlicher Doktorgrad vergeben sondern „et scient. med.“ hinzugefügt, siehe Dr. med. dent. et scient. med. bzw. Dr. med. univ. et scient. med.
  • Dr. techn. (technicæ): Doktor(-in) der technischen Wissenschaften, umfasst u. a. Bauingenieurwesen, Architektur, Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau und Technische Chemie/Mathematik/Physik – Vgl.: Dr.-Ing. in Deutschland.
  • Dr. theol. (theologiæ): Doktor(-in) der Theologie
  • Dr. h. c. (honoris causa): Ehrendoktor.
  • PhD (philosophiæ doctor): Dieser Doktorgrad kann in allen Fächern statt des traditionellen Grades (Dr. …) verliehen werden, wenn für das Doktoratsstudium mindestens drei Jahre Regelstudienzeit vorgesehen sind.

Ehrendoktorwürde

  • Dr. h. c. (honoris causa): Ehrendoktor („der Ehre halber“)
  • Dr. e. h. (ehrenhalber): Ehrendoktor, auch: eh. oder E. h. (fast nur an Technischen Hochschulen)
  • D. (ehrenhalber): Ehrendoktor der ev. Theologie

Die Ehrendoktorwürde kann von einer Hochschule mit Promotionsrecht verliehen werden. Dies erfolgt ohne Dissertation. Die Ehrendoktorwürde ist kein akademischer Grad.

Schweiz

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. nicht doctora, siehe VG Hannover, Urteil vom 22. März 2000, Az. 6 A 1529/98, Volltext.
  2. Vgl. Baden-Württemberg LHG i. d. F. vom 1. Januar 2005, § 38 Abs. 3 oder Bayern BayHSchG i. d. F. vom 23. Mai 2006, Art. 64 Abs. 1
  3. a b U. Beisiegel: Promovieren in der Medizin. Die Position des Wissenschaftsrates. In: Forschung & Lehre 7/09, 2009, S. 491. http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/Archiv/2009/07-2009.pdf
  4. http://bildungsklick.de/pm/68876/wissenschaftsrat-bemaengelt-qualitaet-des-dr-med/
  5. Hochschulen auf einen Blick, Ausgabe 2012, Statistisches Bundesamt, S. 24
  6. http://www.daad.de/ausland/studienmoeglichkeiten/laenderinformationen-und-studienbedingungen/Vermerk_ASt_NY-Promotionsgeb-USA.pdf
  7. Pressemitteilung Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart, 13. September 2006
    http://bildungsklick.de/pm/32956/laendervergleich-internationale-bildungsindikatoren/
    http://ids.hof.uni-halle.de/documents/t1410.pdf S. 34 und 35
  8. http://www.gew.de/Binaries/Binary24824/bildungsbiographie_juni_04.pdf S. 14 bis 16
  9. academics.de
  10. Statistisches Bundesamt: Fachserie 11 Reihe 4.2 (2009).
  11. Geschichte der Promotion, S. 22 (PDF-Datei; 2,54 MB)
  12. Vgl. Baden-Württemberg LHG i. d. F. vom 1. Januar 2005, § 38 Abs. 4 Satz 3 oder Bayern BayHSchG i. d. F. vom 23. Mai 2006, Art. 64 Abs. 1 Satz 3
  13. S. HAW Hamburg
  14. "...werden die akademischen Grade mit der Berufsbezeichnung zusammen und nicht bei dem Namen aufgeführt. Die Meinung des Klägers, daß der Doktortitel nach Gewohnheitsrecht als Bestandteil des Namens zu gelten habe, trifft nicht zu." BVerwG, Urteil vom 24.10.1957 - I C 50.56, BVerwGE 5, 291-293, = DÖV 1957, 870, = JZ 1958, 207
  15. Vgl. Wolfgang Zimmerling: Zum Anspruch auf Anrede mit dem Doktorgrad
  16. Vgl. Wolfgang Zimmerling: Zum Anspruch auf Anrede mit dem Doktorgrad
  17. Deutsches Personalausweisgesetz (PersAuswG)
  18. Deutsches Passgesetz (PaßG)
  19. PassVwV Dez 2009
  20. § 9 Abs. 3 PAuswG: „... Die Angaben zum Doktorgrad und zu den Ordens- und Künstlernamen sind freiwillig. ...“
  21. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. April 2000, Az. 9 S 2435/99, Volltext.
  22. VG Darmstadt, Urteil vom 14. April 2011, Az. 3 K 899/10.DA, Volltext.
  23. Titel zu Recht verloren. Badische Zeitung, 15. September 2011, abgerufen am 15. September 2011.
  24. BVerfG vom 30. November 1988; Az. 1 BvR 900/88, auf Grundlage BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1988, Az. 7 B 8.88, NJW 1988, 2911, als PDF-Datei.
  25. http://www.meduniwien.ac.at/studienabteilung/content/studium-lehre/studienangebot/n201/
  26. Unizeit 4/01 Sammelleidenschaft – Mag. DDDDr. Ingeborg Kappel hat nun ihr viertes Doktorat
  27. Strafbarkeit bei unbefugter Führung
  28. http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/documents/european_glossary/046DE.pdf
  29. www.accademiadellacrusca.it
  30. http://it.wikipedia.org/wiki/Dottore#Abbreviazione
  31. "Title: Dottore/Dottoressa, to be shortened to Dott./Dott.ssa. This is a 2nd level academic title not to be misunderstood with the Italian "Dottore di Ricerca" or with such titles as Philosophy Doctor, Docteur, Doctor, Doktor, Doutor, etc. which correspond to 3rd cycle doctorates, and are usually shortened to PhD or Dr."
    http://www.study-in-italy.it/study/old-degrees.html
  32. studieren-in-italien.it
  33. "Nach der Anerkennung kann in Italien entweder der ursprünglich erworbene österreichische Grad (z. B. Mag.) oder der entsprechende italienische Grad geführt werden (z. B. Dott.), während in Österreich weiterhin nur der österreichische Grad geführt werden kann. Zu beachten ist, dass der italienische Grad „dottore“ (Dott.) im Deutschen nicht mit „Doktor“ (Dr.) übersetzt werden darf. Der Grad „Doktor“ steht in Italien nämlich nur den Absolventen eines Doktoratsstudiums (PhD) zu."
    http://www.unibz.it/de/public/austrian_recognition/austrian_qualifications_general.html
  34. Siehe hierzu als Beispiel diese Pressemitteilung und die auf der Seite als pdf-Datei verlinkte Rechtsauskunft: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20020422_OTS0066/hypo-skandal-weitet-sich-aus-vorstandsvorsitzender-josef-prader-fuehrt-illegal-doktor-titel-anhang
  35. Das Beispiel des Regionalgesetzes vom 17. Mai 2011, Nr. 4 der Autonomen Region Trentino-Südtirol steht hier stellvertretend für Gesetze als auch für Stellenausschreibungen, da es unter anderem die Mindestanforderungen bezüglich des Hochschulabschlusses für bestimmte Beamte der Regionalverwaltung regelt:
    regione.taa.it (PDF-Datei; 575 kB)
    Auf den Seiten 47 (Absätze 3 und 4) und 55 (Absätze 11 und 11-bis) wird das Doktorat genannt, ein Vergleich mit der linken Spalte zeigt, dass damit das diploma di laurea gemeint ist.
    Ebenfalls einer Südtiroler Gewohnheit folgend führt der Präsident der Region (hier in Person des Landeshauptmanns von Südtirol) auf Seite 27 in der italienischen Version des Gesetzes den Grad "DOTT.", auf Deutsch jedoch den Namenszusatz "DR.", obwohl beide Abkürzungen gleichwertig für "dottore" stehen.
  36. Auf der Seite der Südtiroler Landesregierung werden (wie auf den meisten Internetseiten aus Südtirol) die Abkürzungen des Grades dottore – "dott." und "dr." – abhängig von der Sprache verwendet. So führt diese Politikerin auf deutschsprachigen Seiten "Dr." und in italienischem Kontext "dott.ssa" als Namenspräfix.
    Südtiroler Landesregierung, deutschsprachige Seite
    Südtiroler Landesregierung, italienischsprachige Seite
    Wie dem Lebenslauf und der folgenden Webseite zu entnehmen, gehen alle Abkürzungen auf einen Studienabschluss in Österreich als Magistra zurück.
    Die Volkspartei im Südtiroler Landtag
    Aufgrund der Verwendung der Abkürzung Dr. für dottore auf Südtiroler Internetseiten, lässt es sich nicht vermeiden, dass diese auf Internetseiten aus anderen deutschsprachigen Ländern übernommen wird, obwohl "Dr." dort ausschließlich für den akademischen Grad "Doktor" steht. Zum Beispiel setzt die österreichische Alma Mater der genannten Politikerin ihr in einer Pressemitteilung einen "Dr." vor den Namen, da hier jene Titel aufgeführt wurden ", die auch auf der offiziellen Homepage der Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol verwendet werden." (persönliche Auskunft der Pressestelle dieser Universität).
    Pressemitteilung
    Hier soll lediglich eine Südtiroler Gewohnheit dokumentiert und keinesfalls die hier genannte Politikerin thematisiert werden. Sie handelt nur so, wie es derzeit in Südtirol üblich ist. Mit der korrekten Führung des österreichischen Grades Mag.ra auf einer der genannten Internetseiten liefert sie sogar das Beispiel einer seltenen Ausnahme, da Magister in Südtirol fast ausschließlich "Dr." als Namenszusatz führen.
  37. http://www.provinz.bz.it/land/landesregierung/mitglieder.asp
  38. http://www.landtag-bz.org/de/abgeordnete/biografien.asp
  39. Siehe unter anderem: http://taalunieversum.org/onderwijs/termen/term/835/
  40. http://www.anabin.de/dokumente/dokument.htm
  41. http://www.anabin.de/dokumente/Gradfuehrung.htm
  42. Begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen" vom 14.4.2000 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. September 2001 in der Fassung vom 19. Mai 2008; PDF-Datei; 19 kB)
  43. http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a18/anhoerungen/Qualit__t_wissenschaftlicher_Arbeiten/ADrs_17_18_211a.pdf
  44. Promotion in eigener Sache Spiegel Online vom 18. Februar 2011
  45. § 1 Abs. 1 der Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock zur Erlangung des Grades Dr. rer. hum. Website der Universitätsmedizin Rostock, abgerufen am 23. August 2012.
  46. § 2 Abs. 1 der Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der TU Dresden zur Erlangung des Grades Dr. rer. medic. Website der Technischen Universität Dresden, Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus, abgerufen am 7. Dezember 2012.
  47. Art. 3 Abs. 1 der Doktoratsverordnung von 2008 (PDF, 280 kB), abgerufen am 23. März 2010

Literatur

  • Dominik Groß: Die Diskussion um den medizinischen Doktortitel in der Bundesrepublik Deutschland (1949-2001) oder Wie beendet man eine unendliche Geschichte? In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen 20 (2001), S. 425-441.
  • Dominik Groß: Titel ohne Wert? Zur Debatte um den Stellenwert des ,Doctor medicinae dentariae' von den Anfängen bis zur Gegenwart. In: Dominik Groß und Monika Reininger (Hrsg.): Medizin in Geschichte, Philologie und Ethnologie. Festschrift für Gundolf Keil, Würzburg 2003, ISBN 3-8260-2176-2, S. 69-88.
Wiktionary: Doktor – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen